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Ungleichheit
Demokratie

Die Kürzung der Familienbeihilfe für Vertriebene betrifft uns alle

Die Kürzung der Familienbeihilfe für Vertriebene betrifft uns alle
Die Familienbeihilfe soll Kinder vor Armut bewahren. Nun kürzt die ÖVP genau dort. Foto: Cottonbro studio via Pexels
Still und leise treibt die ÖVP den radikalen Umbau der Familienbeihilfe voran. Langfristig könnten auch Östereicher:innen weniger Geld erhalten.

Es gibt politische Debatten, die monate- oder jahrelang sehr laut geführt werden. Zum Beispiel die Forderung nach einer bundesweiten „Sachleistungskarte“, für die kein Gesetz geändert werden müsste. Es geht hierbei in Wirklichkeit darum, Stimmung zu machen. Die bundesweite „Sachleistungskarte“ gibt es bis heute nicht.  

Es gibt aber auch leise Politik. Manchmal schlagen Regierungsparteien in vermeintlich eher unscheinbaren Gesetzen Änderungen mit großen Auswirkungen vor – und beschließen sie, ohne dass das viel Aufmerksamkeit erregt.  

Letzteres passiert gerade bei der Familienbeihilfe: Die ÖVP will, dass subsidiär Schutzberechtigte in der Grundversorgung keine Familienbeihilfe mehr erhalten. Manche Medien haben darüber berichtet und durchaus kritisch kommentiert, dass damit auch Vertriebene aus der Ukraine zukünftig keine Familienbeihilfe mehr bekommen würden. Nicht erkannt wurde dabei aber, dass die geplante Änderung rechtswidrig ist. Dass die ÖVP sich dessen durchaus bewusst ist. Und dass die geplante Regelung nur auf Dauer gültig bleiben kann, wenn die Kürzung auch Österreicher:innen trifft. 

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Was ist die Grundversorgung und wie hoch ist sie?
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Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Menschen Leistungen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Dazu zählen Unterkunft und Verpflegung; Krankenversicherung; Bekleidungshilfe; Schulbedarf für Schüler:innen; Information, Beratung und Betreuung; Fahrtkosten beispielsweise bei behördlichen Ladungen und Angebote zur Tagesstruktur.

Die Höhe variiert je nach Unterbringung und Bundesland.

Folie der Asylkoordination Österreich mit dem Titel „Leistungen Grundversorgung“. Zwei Tabellen vergleichen finanzielle Leistungen: In organisierter Unterbringung gibt es 40 Euro Taschengeld pro Monat, 6,50 bis 8,50 Euro Verpflegungsgeld pro Tag und 10 Euro Freizeitgeld pro Monat. Beim privaten Wohnen werden 260 Euro Verpflegungsgeld pro Person beziehungsweise 145 Euro für minderjährige Personen sowie ein Mietzuschuss von 165 Euro pro Person oder 330 Euro pro Familie genannt. In beiden Fällen sind zusätzlich unter anderem 150 Euro Bekleidungsgeld pro Jahr, 200 Euro Schulgeld pro Schuljahr und medizinische Leistungen vorgesehen. Ein Hinweis betont, dass es bundesweit keine einheitlichen Tagessätze und Betreuungsstrukturen gibt.

Die Grundversorgung variiert in der Höhe je nach Unterbringung und Bundesland. Grafik: Asylkoordination Österreich

 

Schutzberechtigte dürfen nicht schlechtergestellt werden

Dem Ganzen zugrunde liegt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die im Juni 2026 in Kraft getreten ist. Das ist ein Sammelsurium an Verordnungen. Die meisten davon verschlechtern die Lage von Geflüchteten. Eine der wenigen Verbesserungen für Betroffene: Subsidiär Schutzberechtigte müssen in puncto „sozialer Sicherheit“ mit Österreicher:innen gleichgestellt werden. Und die Familienbeihilfe ist im rechtlichen Sinne Teil der „sozialen Sicherheit“. 

Subsidiär Schutzberechtigte sind in ihrem Herkunftsland zwar anders als Asylberechtigte keiner individuellen politischen Verfolgung ausgesetzt, ihnen droht aber dort dennoch unmenschliche Behandlung oder Folter. Sie haben daher in Österreich einen Schutzstatus, sind aber gegenüber asylberechtigten Personen in vielen Dingen schlechter gestellt: Sie müssen ihre Aufenthaltsberechtigung in kürzeren Abständen verlängern lassen. Sie haben keinen Zugang zur Sozialhilfe, sondern nur Anspruch auf die viel niedrigere Grundversorgung. Außerdem – und das bringt uns zu den jetzt geplanten Neuerungen – bekamen sie bisher nur dann Familienbeihilfe, wenn sie arbeiten und keine Grundversorgung beziehen. Andere Personengruppen, zum Beispiel ukrainische Vertriebene, erhalten auch dann Familienbeihilfe, wenn sie Grundversorgung beziehen und als arbeitssuchend beim AMS gemeldet sind.  

Gemäß der GEAS-Reform ist es nicht mehr rechtmäßig, dass subsidiär Schutzberechtigte bei der Familienbeihilfe schlechter behandelt werden als Österreicher:innen. Seit Juni 2026 ist die österreichische Praxis also illegal.  

Deswegen wollte das ÖVP-geführte Innenministerium den entsprechenden Teil der GEAS-Reform auch unbedingt verhindern, wie eine dem Autor vorliegende Mail von 2024 zeigt. 

Regierungslösung: Verbotene mittelbare Diskriminierung 

Um dieses „Problem“ zu lösen, plant Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) jetzt eine Gesetzesänderung zur Familienbeihilfe. Im Juni hat Bauer die Änderung zur Begutachtung vorgelegt; Anfang Juli hat der Ministerrat sie politisch beschlossen und dem Nationalrat übermittelt – gut zwei Wochen vor Ende der Begutachtungsfrist und ohne die Stellungnahmen von Fachleuten abzuwarten. Die Änderung sieht zwar grundsätzlich vor, dass subsidiär Schutzberechtigte künftig auch dann Familienbeihilfe erhalten können, wenn sie nicht arbeiten. Dafür soll aber niemand mehr Grundversorgung und Familienbeihilfe gleichzeitig bekommen – auch nicht ukrainische Vertriebene, für die das bisher sehr wohl möglich ist. Das würde zum Beispiel eine alleinstehende ukrainische Mutter von drei Kindern betreffen: Sie darf zwar im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Freibetragsgrenze arbeiten. Erhält sie aber ergänzend irgendwelche Leistungen aus der Grundversorgung, bekommt sie künftig keine Familienbeihilfe mehr.  

Unter dem Versuch, den subsidiär Schutzberechtigten Geld wegzunehmen, leiden also auch die Vertriebenen aus der Ukraine. Das ist wohl ein Kollateralschaden, den die ÖVP in Kauf nimmt. Die ÖVP nimmt auch in Kauf, dass Österreicher:innen darunter leiden. Zur Erinnerung: Die Familienbeihilfe ist dazu da, Kinder vor Armut zu bewahren. Österreicher:innen bekommen sie bislang unabhängig davon, ob sie staatliche Hilfe beziehen. 

Die ÖVP versucht, diese offenkundige Diskriminierung folgendermaßen zu rechtfertigen: Da künftig alle Grundversorgungsbezieher:innen von der Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, würden alle gleichbehandelt – auch Österreicher:innen, wenn sie Grundversorgung beziehen. Der Haken daran: Die Grundversorgung ist das unterste soziale Netz, das ausschließlich für Nicht-Österreicher:innen bestimmt. Österreichische Staatsbürger:innen können gar nicht in die Grundversorgung fallen – ihr unterstes soziales Netz ist die Sozialhilfe, die finanziell deutlich über der Grundversorgung liegt.  

Das ist ein Lehrbuchfall einer rechtswidrigen sogenannten mittelbaren Diskriminierung. Die Gleichstellung von zwei Gruppen darf nicht umgangen werden, indem man für eine Regelung eine Voraussetzung (die Grundversorgung) schafft, die für eine der beiden Gruppen gar nicht relevant ist.  

Rechtswidrig mit Ansage, aber politisches Ziel erreicht 

Wird der Bauersche Gesetzesvorschlag in der aktuellen, offenkundig rechtswidrigen Form beschlossen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Gericht das Gesetz wieder aufhebt. Denn der Maßstab für die Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten sind nicht die Vertriebenen aus der Ukraine. Der relevante Maßstab sind Österreicher:innen. Das missachtet der Gesetzesvorschlag. 

Die von der ÖVP gewünschte Schlechterstellung von Schutzberechtigten könnte rechtlich also nur durch einen Tabubruch „gerettet“ werden: Österreicher:innen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, müssten ebenfalls vom Bezug der Familienbeihilfe ausgeschlossen werden. 

Ihr politisches Ziel – die öffentliche Diskussion, ob es für Kinder, deren Eltern auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, überhaupt Familienbeihilfe geben soll – hätte die ÖVP dadurch wohl erreicht. In ihren Bemühungen, den „Anderen“ das Leben schwer zu machen, scheut sie nicht davor zurück, auch die sozialen Rechte von Österreicher:innen anzugreifen. 

Aus dem Plan, die Familienbeihilfe für Ukrainer:innen zu kürzen, kann so schnell eine gefährliche Debatte darüber werden, wie „notwendig“ es sei, die sozialen Rechte von einkommensschwachen und sozial bedürftigen Haushalten in Österreich generell zu kürzen.  

Kürzung der Familienbeihilfe als ideologisches Projekt der ÖVP 

Die Familienbeihilfe wurde 1967 von der ÖVP-Alleinregierung unter Bundeskanzler Josef Klaus eingeführt. Von dieser Familienpolitik hat sich die ÖVP längst abgewendet. Heute nutzt sie die Familienbeihilfe als Kampffeld für eine restriktive Ausländerpolitik. Der vorliegende Änderungsvorschlag ist ein neuer Tiefpunkt: Die ÖVP missachtet hier offenrechtsstaatliche Grundsätze und verhöhnt im Begutachtungsprozess auch noch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Expertise. In all dem zeigt sich die zunehmende Ideologisierung und Scheuklappenmentalität der Partei. Selbst eine Verschlechterung für österreichische Kinder nimmt sie in Kauf, um Schutzberechtigte von ihren Rechten fernzuhalten. Spätestens an diesem Punkt sollten die Dreistigkeit der Kanzlerpartei uns alle interessieren.  

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