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Ungleichheit

Alleinerziehende: Zugang zu Gemeindewohnungen wird leichter

Alleinerziehende: Zugang zu Gemeindewohnungen wird leichter

Wer eine Gemeindewohnung will, muss sich hinten anstellen. Schneller geht es mit einem sogenannten begründeten Wohnbedarf. Ab jetzt gilt für Alleinerziehende ein solcher.

Ab 1. Juli gilt für Alleinerziehende bei Wiener Wohnen ein begründeter Wohnbedarf. Damit erleichtert sich ihr Zugang zu Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen. „Damit können wir die Gruppe der Alleinerziehenden, die besonders auf leistbaren und geförderten Wohnraum angewiesen ist, noch besser unterstützen“, schreibt Wohnstadtbaurätin Kathrin Gaal in einer Aussendung.

Gute Nachrichten also für Ein-Eltern-Familien, die am Ende des Monats jeden Euro umdrehen müssen. Und das sind einige. In Österreich ist jede siebte Person armutsgefährdet. 94.000 von ihnen sind alleinerziehende Mütter und Väter. Einen großen Teil des Einkommens frisst die Bezahlung der Miete. Der Druck am Wohnungsmarkt wird auch in Wien immer stärker.

 

Die Mieten steigen schneller als das Einkommen. Auch das ist ein Grund, wieso leistbares Wohnen gerade für Alleinerziehende extrem wichtig ist.

Alleinerziehende sind nicht nur besonders armutsgefährdet, sie arbeiten auch besonders viel. Das zeigt eine Zeitverwendungsstudie, die während des Corona-Lockdowns durchgeführt wurde. Demnach arbeiten sie jeden Tag 15 Stunden – und nur 6 davon bezahlt.

 

Neben Alleinerziehenden gilt begründeter Wohnbedarf bei JungwienerInnen, Überbelag, alters- oder krankheitsbedingter Umzug und für RollstuhlfahrerInnen. Außerdem müssen AntragstellerInnen fünf Jahre in Wien gemeldet sein, um in Frage zu kommen. (Das kann zu einer Hürde werden, wie eine ehemals wohnungslose Frau erzählt.)

 

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