(Noch) nicht arbeitsunfähig – Gesetzesänderung bringt Menschen mit Behinderung mehr Zeit
In Österreich gilt die Ausbildungspflicht bis zum Alter von 18 Jahren. Aber was kommt danach? Für manche Menschen mit Behinderung hieß es bis vor kurzem: Sofort ab in die Arbeitsunfähigkeit. Seit Anfang des Jahres ist das nicht mehr möglich. Die neue Regelung hat gute Seiten, es bleiben aber auch einige Fragen offen.