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Gesundheit
Kapitalismus

Corona-Impfungen: Haben sich Pharma-Firmen von der Haftung befreit?

Es ist eine Impfstoffampulle zu sehen.
In den sozialen Medien verbreiten sich vermehrt Postings mit der Behauptung, dass die Hersteller von Corona-Impfstoffen von ihrer Haftung befreit wären. Das sei eine Gegenleistung für die schnelle Entwicklung und Lieferung von Impfdosen. Demnach müssten die SteuerzahlerInnen für die Kosten der Impfschäden aufkommen. Doch stimmt das?

Vorab: bisher sind Diskussionen um die Haftung theoretischer Natur. Denn Impfschäden durch Corona-Impfstoffe wurden bis jetzt noch keine gemeldet. Es treten bei den Impfungen zwar Impfreaktionen auf, diese sind aber durchaus zu erwarten. Es sind kurzfristige Effekte, weil das Immunsystem durch die Impfung anspringt.

Müssen im Fall der Fälle nun die SteuerzahlerInnen bei Impfschäden zahlen? Zumindest für die Staaten der EU stimmt diese Behauptung nicht.

Impfstoffe wurden zwar schneller als sonst zugelassen wurden. Sie erhielten eine bedingte Marktzulassung. Durch diese können in Notsituationen, wie etwa einer globalen Pandemie, Arzneimittel schneller auf den Markt gelangen. Diese werden dabei dennoch von unterschiedlichen ExpertInnen und Gremien streng geprüft, bevor sie die Zulassung erhalten. Bei einer bedingten Marktzulassung sind die Hersteller aber für das Produkt sehr wohl haftbar, genau wie bei einer normalen Zulassung auch. Das gilt auch für die Corona-Impfstoffe.

Es gäbe zwar auch ein noch schnelleres Verfahren, nämlich die Notfallzulassung. Hier würde die Haftung entfallen  – doch diese kam bei den Corona-Impfstoffen nicht zum Einsatz. 

Einschränkungen bei der Haftung

Es gibt allerdings Einschränkungen, die vertraglich vereinbart wurden. So gibt es bestimmte Haftungsfälle, bei denen die Mitgliedstaaten die Hersteller entschädigen. Dadurch soll das Risiko der Hersteller, das durch die kurze Impfstoffentwicklung etwas höher ist als im Normalfall, etwas verringert werden. 

Wenn PatientInnen durch den Impfstoff nachweisbar geschädigt wurden und es einen Produktfehler gibt, haften die Hersteller dennoch nach den Produkthaftungsgesetzen. Sollten die Unternehmen Schadenersatz zahlen müssen, können sie den Betrag aber in einigen Fällen von der EU zurückfordern. Das gilt jedoch nicht für alle Hersteller, der Vertrag zwischen EU und Curevac sieht etwa keine Übernahme der Haftung vor.

Die Frage nach der Haftung hat die Verhandlungen der EU mit Impfstoff-Herstellern über den Sommer verlangsamt. Die USA erklärten sich von Anfang an dazu bereit, alle Haftungsforderungen zu übernehmen. Das gilt als einer der Gründe, warum das Land schneller in den Verhandlungen vorankam. Auch in anderen Ländern, wie etwa Israel, hat der Staat die Produkthaftung übernommen.
 

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