print print
favorites-circle favorites-circle
favorites-circle-full favorites-circle-full
Ungleichheit
Arbeitswelt

Corona-Krise: Geringfügige Arbeit ist noch nicht geschützt und gefährdet

Corona-Krise: Geringfügige Arbeit ist noch nicht geschützt und gefährdet
Wer weniger als 460,66 Euro monatlich verdient, muss keine Sozialversicherung und Lohnsteuern bezahlen. Für viele Menschen ist dieses Einkommen als Ergänzung wichtig, um über die Runden zu kommen. Die Corona-Krise bekommen aber nun ausgerechnet sie zu spüren.
Elisabeth (Name von der Redaktion geändert) ist Mitte dreißig und leidet an Parkinson. Sie erhält eine Berufsunfähigkeitspension von 620 Euro. Nebenbei arbeitet sie geringfügig 11 Stunden in der Woche als Rezeptionistin in einem Hotel. “Ich möchte arbeiten, bei meiner Krankheit wäre mehr einfach nicht möglich. Ich möchte ein Teil der Gesellschaft sein,” erklärt Elisabeth.

 

Corona-Krise trifft Tourismus hart

Doch aufgrund der Corona-Krise bleiben die Hotelbesucher nun aus. Die Mitarbeiter des Hotels wurden bereits zur Kurzarbeit angemeldet – doch für geringfügig Beschäftigte ist diese nicht möglich. 

Grundsätzlich werden bei Kurzarbeit die reduzierten Arbeitsstunden der MitarbeiterInnen vom Arbeitsmarktservice (AMS) ausgeglichen. Da geringfügig Beschäftigte aber keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag bezahlen, bekommen sie auch kein Arbeitslosengeld. 

Gibt es im Betrieb eine Kurzarbeitsvereinbarung, muss geringfügig Beschäftigten deshalb weiter 90 Prozent des Nettolohnes bezahlt werden. Derzeit ist laut unseren Informationen offenbar eine Beihilfe für diese Arbeitsplätze geplant, Details gibt es aber noch nicht.

 

Viele Arbeitgeber wollen geringfügig Beschäftigte nun loswerden

Doch für den Arbeitgeber bedeutet dies: Sie müssen den geringfügig Beschäftigten fast das gesamte Gehalt weiter bezahlen. Und das ist für viele in der aktuellen Situation doch ein großer finanzieller Brocken. Einer, den viele gerne so schnell wie möglich abschütteln würden. 

Und manche versuchen dies auf wenig humane Art und Weise: So wurde etwa bekannt, dass der Bekleidungsriese H&M zumindest in Salzburg die geringfügig Beschäftigten den gesamten April in unbezahlten Urlaub schicken wollte – den Betroffenen fallen dann nicht nur die mageren Einkünfte weg, in dieser Zeit muss auch die Unfallversicherung selbst bezahlt werden. 

 

Heftige Kritik an H&M für Vorgehen bei geringfügig Beschäftigten

Der Fall wurde publik, da sich einige H&M-MitarbeiterInnen bei der Arbeiterkammer gemeldet haben. Wer geringfügig arbeitet, tut dies meistens aus gutem Grund: Oft sind es alleinerziehende Mütter, die aufgrund der Kinderbetreuung nicht mehr Stunden berufstätig sein können. 

Oder eben Menschen wie Elisabeth, die aufgrund einer Krankheit nicht mehr Stunden arbeiten können.

 

Verständnisvolle Arbeitgeber gefragt

Im Gegensatz zum unsozialen Vorgehen bei H&M hat Elisabeth eine verständnisvolle Arbeitgeberin. “Sie will mich unbedingt behalten, aber aufgrund der finanziellen Situation ist es eben schwer. Sie hat mich nun auf zwei Stunden die Woche hinuntergestuft und hofft, dass diese Krise bald vorbei ist,” so die Parkinson-Patientin.

Sie wünscht sich eine Lösung für geringfügig Beschäftigte von der Regierung. “Denn oft sind das die sozial schwächsten. Menschen, die es ohnehin schon schwer haben und kaum über die Runden kommen – und oft sind das alleinerziehende Frauen,” meint Elisabeth. Sie selbst ist verheiratet und erhält Unterstützung von ihrer Familie. Würde sie alleine leben, so hätte sie durch den Ausfall des geringfügigen Einkommens wahrscheinlich ein finanzielles Problem. Sie möchte nicht, dass sie und alle anderen geringfügig Beschäftigten vom guten Willen des Arbeitgebers abhängig sind. Denn offensichtlich nicht alle streben soziale Lösungen an oder können sie sich leisten.

 

 

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Kommentare 0 Kommentare
    Kommentar hinzufügen

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag!