Ungleichheit
Demokratie

Falschaussage-Prozess: „Ich hatte wirklich Angst, ins Gefängnis zu kommen“

Eine junge Frau zeigt ihren Onkel wegen sexuellen Missbrauchs an und landet selbst auf der Anklagebank. Der Grund: ein Missverständnis in einem irrelevanten Detail. Ein Fall aus Wien zeigt, warum so viele Betroffene sexualisierter Gewalt nicht zur Polizei gehen.

Die Prozessbegleiterin ist nervös: Sie ist heute selbst als Zeugin geladen, in einem Verfahren gegen eine ihrer eigenen Klientinnen. Die Anwältin ist in einer ungewohnten Rolle da: Sie vertritt Opfer sexualisierter Gewalt, aber heute ist sie Strafverteidigerin. Die Richterin lässt lange keine Tendenz erkennen, aber am Ende nennt sie ihre Entscheidung „glasklar“.

Auf der Anklagebank des kleinen, hellen Verhandlungssaals am Wiener Straflandesgericht sitzt an diesem Apriltag eine Frau Anfang 20. Rundes Gesicht, Locken, Brille, nennen wir sie Sophia Mayer. Der Vorwurf: falsche Beweisaussage. Strafdrohung: bis zu drei Jahre Haft.

Angezeigt hat sie eine Staatsanwältin. Wegen eines Missverständnisses zwischen Sophia und einer Polizistin über ein Detail, das eigentlich keine Rolle spielt.


Das könnte dir auch interessieren

Der Fall zeigt wieder einmal, wie stark der Ausgang eines Strafverfahrens nicht nur von der Tat abhängt und auch nicht nur davon, welche Beweise es gibt oder wie überzeugend die Beteiligten ihre Sicht der Dinge schildern – sondern auch davon, an welche Polizistin, welchen Staatsanwalt, welche Richterin man gerät.

Er ist ein Extrembeispiel dafür, was passieren kann, wenn eine Betroffene bei ihrer Anzeige Pech hat – und liefert damit eine Antwort auf die bei Sexualdelikten und häuslicher Gewalt oft gestellte Frage „Warum hat sie ihn denn nicht angezeigt?“

Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt, sie steht vor Gericht

Vor eineinhalb Jahren hat Sophia ihren Onkel angezeigt. Sie sagt, er habe sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Der Mann saß Jahre zuvor bereits im Gefängnis – wegen Missbrauchs an Sophias älterer Schwester.

Trotzdem stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Zweifel ein. Auch eine dritte Frau zeigt ihn an, auch dieses Verfahren wird eingestellt. Die Einzige, die vor Gericht landet, ist Sophia.

Ein paar Tage vor dem Prozess sitzt Sophia in einer Wohnung am Wiener Stadtrand und erzählt. Ihre Schwester, wir nennen sie hier Alice, ist zur Unterstützung dabei.

Niemand hat gefragt, ob auch sie missbraucht wurde

Als Alice den Onkel anzeigt, ist Sophia 13. Der Kontakt zwischen ihrer Familie und der Familie des Onkels bricht ab. Sophia sagt, niemand habe ihr erklärt, was geschehen war. Und niemand habe sie gefragt, ob auch sie betroffen war. Erst Jahre später erfährt sie, was ihrer Schwester passiert ist. Und weitere Jahre vergehen, bis sie selbst darüber sprechen kann, dass der Onkel auch sie missbraucht hat. In einem Streit mit ihrer Mutter platzt es aus ihr heraus.

Die Polizistin, die für Sophias Fall zuständig ist, findet das offenbar unglaubwürdig. Obwohl allem Anschein nach auch Alices damalige Prozessbegleitung und die damals involvierten Behörden – die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht – nie auf die Idee gekommen sind, mit der kleinen Schwester des damaligen Opfers zu sprechen.

Sophia macht das wütend. „Sie hätten mich nur fragen müssen. Das wäre genau der Schubser gewesen, den ich gebraucht hätte.“ Ihren Eltern könne sie dieses Versäumnis noch eher verzeihen, „weil sie emotional verstrickt sind. Aber das Justizsystem ist nicht emotional verstrickt. Da hätte doch irgendwer auf die Idee kommen sollen, mich zu fragen.“

Die Polizistin nimmt ihre Aussagen akribisch auseinander

In ihrem Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft nimmt die Polizistin auf über 30 Seiten Sophias Aussagen auseinander, stellt ihnen Passagen aus anderen Zeugenaussagen gegenüber, die ihnen zu widersprechen scheinen, und sei es nur in kleinsten, eigentlich irrelevanten Details. „Wenn die Polizei doch bei der Verfolgung von Sexualstraftätern genauso akribisch arbeiten würde ...“, murmelt eine Mitarbeiterin einer Opferschutzorganisation vor dem Verhandlungsraum.

Dass Sophia jetzt wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage auf der Anklagebank sitzt und nervös mit ihrem Ring spielt, liegt an dem Wörtchen „bei“. Sophia hat, so erzählt sie es, in einem Gespräch mit ihrer Schwester Alice nach dem Begräbnis eines Verwandten davon erfahren, dass der Onkel die Schwester missbraucht hatte. Bei dem Begräbnis selbst war sie nicht anwesend. Doch im Protokoll ihrer Vernehmung bei der Polizei steht, sie habe „bei der Beerdigung“ davon erfahren.

Sexualisierte Gewalt und sprachliche Spitzfindigkeiten

„Wir sitzen hier wegen einer sprachlichen Ungenauigkeit“, sagt ihre Anwältin Sonja Aziz zu Beginn der Verhandlung. „Offenbar waren meine Mandantin und die Polizistin nicht im selben Film: Die Polizistin hat die Aussage örtlich interpretiert, meine Mandantin hat sie zeitlich gemeint, weil es nur um eine zeitliche Eingrenzung ging. Sie wurde auch nicht gefragt, ob sie beim Begräbnis war, sonst hätte sie das verneint.“ Und Aziz fragt: „Wo kommen wir hin, wenn wir so spitzfindig sind?“

Warum Sophia nicht aufgefallen ist, dass im Protokoll „bei der Beerdigung“ steht? „Ich war völlig aufgelöst, ich wollte einfach weg“, sagt Sophia vor Gericht. Eine zweieinhalbstündige Vernehmung zu einem traumatischen Thema, während der sie auch noch von einem weiteren mutmaßlichen Opfer erfahren habe – sie habe das Protokoll überflogen, aber nicht Wort für Wort durchgelesen, sagt sie und wiederholt: „Ich wollte einfach raus.“

Niemand fand die Frage relevant

Auch der Richterin ist nicht ganz klar, warum Sophia in dieser Nebensache vorsätzlich lügen hätte sollen.

Sie ruft als Zeugin die Prozessbegleiterin auf, die Sophia zur Vernehmung begleitet hat. Die Prozessbegleiterin sagt, Sophia sei es zum Zeitpunkt der Vernehmung sehr schlecht gegangen. Auch in ihrem Verständnis sei es beim Thema Begräbnis nur um den ungefähren Zeitraum gegangen, an dem Sophia vom Missbrauch an ihrer Schwester erfahren habe, nicht um den genauen Ort und Zeitpunkt. Und auch ihr sei beim Durchlesen des Protokolls das Wort „bei“ nicht aufgefallen, „weil das für mich auch gar nicht relevant war.“

Auch die Polizistin, die Sophia einvernommen hat, ist als Zeugin geladen. Es ist eine andere Beamtin als jene, die den Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft geschrieben hat. Die meisten Fragen, die die Richterin ihr zum Gespräch mit Sophia stellt, kann sie nicht beantworten. „Ich kann mich nur auf das berufen, was ich da geschrieben habe“, sagt sie, „ganz ehrlich, das war Anfang 2025, das ist sehr, sehr lang her“. Sie habe die Sache mit dem Begräbnis so verstanden, dass Sophia dort war, und das nicht hinterfragt. „Das war ja auch ein unwichtiges Detail“, sagt die Richterin. „Genau“, bestätigt die Polizistin.

Ein „glasklarer“ Freispruch

Am Ende der Verhandlung findet selbst die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Sophias Angaben „nachvollziehbar und glaubwürdig“.

Der Saal erhebt sich zur Urteilsverkündung, und die Richterin sagt: „Ich sehe da einfach nichts.“ Sie finde Sophias Erklärung für die Sache nachvollziehbar und sei „völlig überzeugt“, dass Sophia nicht vorsätzlich gelogen habe. Ihre Entscheidung: „ein glasklarer Freispruch“.

„Dass die Richterin so klare Worte gefunden hat, macht mir Mut“, sagt Sophias Anwältin Sonja Aziz nach der Verhandlung. Trotzdem sei ein Prozess wie dieser eine Zumutung und führe bei Betroffenen zu noch größeren Hemmungen, Sexualstraftaten anzuzeigen. „Die Justiz muss aufpassen, was für Signale sie sendet“, sagt Aziz. „Betroffene sollten nicht mehr Angst vor der Anzeige haben müssen als vor der Tat selbst.“

Das gelte umso mehr, als Sophia eigentlich alles richtig gemacht habe. Ihr wichtigster Tipp für Betroffene sexualisierter Gewalt: Geht nicht alleine zur Polizei, wendet euch zuvor an eine Einrichtung, die euch beraten und juristisch und psychosozial begleiten kann. Das ist kostenlos, Beratungen sind auch anonym möglich. Aber Sophia war mit einer Prozessbegleiterin bei der Vernehmung, auch ihr ist das kleine Wörtchen „bei“ nicht aufgefallen. „Selbst ich als Anwältin bin mir nicht sicher, ob mir das aufgefallen wäre, weil es so irrelevant war“, sagt Aziz.

Kein Sieg, nur eine Richtigstellung

Zwei Tage nach der Gerichtsverhandlung ist Sophia erleichtert. Dass die Richterin in ihrem Urteilsspruch so klar und deutlich war und sie dabei auch noch direkt anschaute, habe ihr geholfen, sagt sie. 

Aber sie findet, es hätte gar nicht so weit kommen dürfen. Ein halbes Jahr lang ist dieses Verfahren über ihr geschwebt. „Ich habe ganz viel mit Ängsten gekämpft“, sagt Sophia. „So lächerlich es klingt: Ich hatte wirklich Angst, ins Gefängnis zu kommen.“ Der Freispruch fühle sich nicht wie ein Sieg an, „eher wie eine Richtigstellung“. Und Sophia sagt einen Satz, der hängenbleibt: „Ich würde so gern trotzdem allen Betroffenen empfehlen, zur Polizei zu gehen – aber ich kann es nicht.“

Dass es auch anders laufen kann, zeigt das Beispiel von Sophias Schwester Alice. „Meine Erfahrungen mit der Polizei waren viel besser“, sagt sie, als sie ein paar Tage vor dem Gerichtstermin in der Küche sitzt. Sie zeigte vor zehn Jahren denselben Mann an, bei derselben Polizeidienststelle. Der Unterschied? Eine andere Beamtin. „Es war kurz und knapp, aber ich wurde gut behandelt“, sagt sie. Der Onkel wurde verurteilt. „Ich wusste nicht, dass eine einzelne Polizistin so viel Macht hat“, sagt Alice. Und Sophia sagt: „Eigentlich sollten wir heute doch weiter sein als vor zehn Jahren.“


Das könnte dir auch gefallen