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Ungleichheit

Pensionserhöhung 2027: Wer bekommt wie viel und ist das gerecht?

Pensionserhöhung 2027: Wer bekommt wie viel und ist das gerecht?
Die Bundesregierung hat die Pensionserhöhung für 2027 bekanntgegeben. Mit 2,95 Prozent liegt die Pensionserhöhung unter der Inflation von 3,3 Prozent. Das bedeutet einen Kaufkraftverlust, jedenfalls für die meisten. Wer wie viel kriegt und ob das sozial gerecht ist, erfährst du in diesem Beitrag.

Allein die Mindestpensionist:innen mit Ausgleichszulage bekommen den vollen Teuerungsausgleich. Das betrifft rund 190.000 Personen, davon mehr Frauen als Männer. Für alle anderen bringt die diesjährige Anpassung einen erheblichen Kaufkraftverlust mit sich, wie das Momentum Institut berechnet hat.

Wem bleibt weniger von der Pensionserhöhung?

Den Kaufkraftverlust werden vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen spüren. Dort reicht das Geld ohnehin schon kaum. Einer Person mit durchschnittlicher Pension, derzeit 1949 Euro brutto, fehlen 95 Euro jährlich auf den vollen Teuerungsausgleich. Dieser Betrag fehlt darüber hinaus auch bei zukünftigen Pensionsanpassungen.

Frauen mit einer durchschnittlichen Pension verlieren jährlich 74 Euro, Männer 124 Euro. Die Durchschnittspension bei Frauen ist aber mit 1.527 Euro um etwa 1.000 Euro niedriger als bei Männern. Sie werden die Anpassung also wieder einmal unverhältnismäßig stärker zu spüren bekommen. Frauen sind in Österreich jetzt schon stärker von Altersarmut betroffen etwa jede fünfte Frau ist gefährdet.

Die soziale Staffelung greift zu kurz

Die geplanten Pensionsanpassungen sind sozial gestaffelt. Diese Staffelung greift jedoch viel zu kurz. Erst Menschen mit sehr hohen Pensionen, nämlich über der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro pro Monat, erhalten einen Fixbetrag von 204,44 Euro. Das betrifft weniger als 11.000 Personen, die damit unter der Anpassung von 2,95 Prozent bleiben.

Eine Staffelung hätte bereits viel früher ansetzen und vor allem kleine und mittlere Pensionen entlasten müssen. Ein Fixbetrag für Pensionen über 3.000 Euro hätte ermöglicht, alle Pensionen darunter vollständig an die Inflation anzupassen und darüber hinaus noch rund 280 Millionen Euro an Einsparungen gebracht. Fünf von sechs Pensionist:innen hätten damit einen vollen Ausgleich für die Teuerung bekommen.

Die Bundesregierung spart nun unter dem Vorwand einer fairen Verteilung wieder auf dem Rücken von Personen mit kleinen und mittleren Einkommen. Die soziale Staffelung fängt bei der Ausgleichszulage an und hört de facto auch dort wieder auf. Pensionist:innen, die mit ihrem Einkommen nur knapp über dem Schwellenwert liegen, erleiden Kaufkraftverluste. 

In Zeiten von wieder steigender Inflation und ohnehin schon hohen Lebenshaltungskosten bei Wohnen, Lebensmitteln und Energie ist eine gleichmäßige Verteilung nicht fair, sondern verstärkt nur weiter die soziale Ungleichheit.

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    Kommentare 5 Kommentare
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  • Gertrude Weber
    30.05.2026
    Die Höchstbemessungsgrundlage betrifft ASVG-Pensionisten, die auch dementsprechend eingezahlt haben. Es ist eine Versicherungsleistung. Dafür, dass entsprechend gearbeitet hat, wird es heute so dargestellt, als wäre man ja eh so reich und braucht keine angemessene Erhöhung.
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  • Karl
    28.05.2026
    Na ja, offensichtlich wollen Sie das Prinzip, wer mehr einzahlt, soll mehr bekommen, langsam aushebeln.
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  • Enttäuschter Arbeiter
    23.05.2026
    Liebes Moment Team. Ihr schreibt immer von den armen Pensionisten. Eure Partei und unsere beste Gewerkschaft Vertrettung der Arbeiter habt beim öffentlichen Dienst die fix verhandelten Lohnverhandlungen gekippt. Wir würden uns freuen wenn wir so einen Abschluss hätten wie die Pensionisten. Ich bin kein Beamter sondern ein normaler Arbeiter der in der Früh in die Arbeit geht und schuftet. Ich muss mit meinem Einkommen eine ganze Familie ernähren und kann mein Einkommen nicht alleine verleben. Weiters möchte ich noch hinzufügen daß ich nicht mit 60 Jahren oder noch früher in Pension gehen kann. Auch die neuen Arbeitverträge erzielen nie die Löhne die jetzt in Pensiin gehen oder bereits in Pension sind. Aber hauptsache die Gewerkschaft stimmte zu und dafür gibts für Betriebsräte bis zu dreifache Zulagen rückwirkend. Danke an Spö und unseren Gewerkschaftsfreunden. Bitte kehrt zu euren Wurzeln zurück Freunschaft
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    • Gertrude Weber
      30.05.2026
      Die Pensionisten haben hre Pension auch erarbeiteten müssen., und in den 70er Jahren war es auch nicht leicht, sich etwas zu schaffen. Wir haben auf vieles verzichtet, um unseren Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen und heute ist man ASVG-Pensionisten ihre Pension neidisch.
  • Welt66
    23.05.2026
    Die Familienbeihilfe wird wieder nicht erhöht!? Billigere Grundnahrungsmittel würden / werden sowohl "armen" Alten und "armen" Jungen helfen.
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