Frauen vor Männergewalt schützen: Was die neue Regierung plant
Darum geht es: Österreich hat sich schon 2013 dazu verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Das ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Maßnahmen festmacht, um Gewalt an Frauen zu beenden. Im Regierungsprogramm steht nun, dass die Istanbul-Konvention bestmöglich umgesetzt werden soll. Außerdem sollen Opferschutzeinrichtungen ausgebaut und die Justiz sowie Polizei zum Thema sensibilisiert und Programme für Gewaltprävention für Gefährder installiert werden. Die Anzeigepflicht soll “präzisiert” werden, inwiefern ist unklar.
MOMENT: Im Regierungsprogramm ist die Rede davon, die Istanbul-Konvention “bestmöglich” umzusetzen. Was heißt das?
Maria Rösslhumer: Das klingt etwas halbherzig. Österreich hat sich dazu verpflichtet, sie umzusetzen, ohne Wenn und Aber. Wir sind erst zufrieden, wenn die Istanbul-Konvention hundertprozentig umgesetzt wird.Was sind hier die wichtigsten Punkte?
Das fängt an bei der Sensibilisierung von allen Berufsgruppen, die mit dem Thema häusliche Gewalt in Berührung kommen. Viele RichterInnen haben zum Beispiel keine Ahnung von partnerschaftlicher Gewalt. Sie kennen keine Muster oder Strukturen und erkennen nicht, wenn der Täter manipuliert. Auch bei StaatsanwältInnen ist das ein großes Problem. Das sehen wir daran, dass extrem viele Verfahren eingestellt werden.
Die Sensibilisierung von Justiz und Polizei steht immerhin auch im Programm.
Ja, aber es müssen verpflichtende Schulungen sein, sonst passiert da nichts. Das ist besonders wichtig, weil diese Regierung offenbar an der von uns kritisierten Anzeigepflicht für alle Berufsgruppen im Gesundheitsbereich festhält. Wir wünschen uns, dass die relevanten Berufsgruppen in dem Bereich Erfahrung sammeln. Wichtig ist die fixe Verankerung des Themas in die Ausbildung.
Opferschutzeinrichtungen, Gewaltschutzzentren, Interventions- und Frauenberatungsstellen sollen ausgebaut werden – das hört sich gut an.
Richtig und vieles ist auch schon im Gange, in Oberösterreich zum Beispiel. Wir hoffen, dass es tatsächlich verstärkt flächendeckend und vor allem in ländlichen Gebieten Unterstützung geben wird. Auch Gewaltpräventionsprogramme für Gewalttäter sind positiv, die fordern wir schon lange. Da es aber nur eine Überschrift ist, bleibt die Frage, wie diese Anti-Gewalt-Programme aufgestellt sein wird. Im neuen Gewaltschutzgesetz ist die Täterberatung zwar gesetzlich verankert, aber sehr problematisch, weil nichts klar definiert ist. Täter müssen dann eine dreistündige Beratung machen, wobei uns nicht klar ist, wer die durchführen wird. Uns ist wichtig, dass Männer, die schon eine Straftat begangen haben und gefährlich sind, nicht nur beraten werden, sondern zur Rechenschaft gezogen und bei besonders gefährlichen Situationen auch in Untersuchungshaft kommen.
Darum geht es: Grundsätzlich sind die Bundesländer selbst für ihre Frauenhäuser verantwortlich. Daher sind manche gut ausgestattet, während andere ums Überleben kämpfen. Die Regierung will sogenannte 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Land treffen. Eine, um Frauenhausplätze über die Grenzen von Bundesländern hinweg zu sichern und eine, um die Länder dazu zu bringen, Start- und Übergangswohnungen bereitzustellen. Alle Frauen, die Schutz brauchen, sollen Zugang zu einem Frauenhaus haben.
MOMENT: Warum sollen manche Frauen in anderen Bundesländern einen Platz im Frauenhaus bekommen?
Maria Rösslhumer: Das ist tatsächlich eine langjährige Forderung. Jede Frau hat ein Recht auf Schutz. Wenn sie in besonderer Gefahr ist oder das Frauenhaus in ihrem Ort keine Kapazitäten hat, soll sie einen Platz in einem anderen Bundesland bekommen. Ergänzend wäre es sinnvoll, auch die EU-weite Zusammenarbeit zu stärken. Wir haben immer wieder Anfragen von Frauen aus anderen Ländern wie Ungarn oder Bulgarien. Auch ein Ausbau von Übergangswohnungen ist wünschenswert. Viele Frauen finden nach ihrem Aufenthalt im Frauenhaus keine leistbare Wohnung.
Im Programm steht, dass alle Frauen, die Schutz brauchen, auch Zugang zu Frauenhäusern bekommen sollen. Ist das bisher noch nicht der Fall?
Leider nicht. Wir haben nach der Fluchtbewegung 2015 gesehen, dass manche Bundesländer diesen Zugang nicht gewährt haben. Asylwerberinnen sind aus der Grundversorgung gefallen, wenn sie ins Frauenhaus gekommen sind oder den Einrichtungen wurden von den Landesförderstellen verboten, geflüchtete Frauen aufzunehmen. Da hat sich damals die UNHCR und die Volksanwaltschaft eingeschaltet. Ich hoffe, in diesem Punkt ist das gemeint: Zugang für Asylwerberinnen und für Frauen ohne Dokumente oder unklaren Aufenthaltsstatus.
Darum geht es: Verbot von Zwangsheirat, Frauenhandel und Upskirting, also das Fotografieren unter den Rock ohne Einverständnis. Eine nicht näher definierte Sensibilisierungskampagne steht ebenfalls im Programm. Das Frauenbudget soll substanziell aufgestockt werden. Eine Zahl steht im Regierungsprogramm allerdings nicht.
MOMENT: Sowohl Zwangsheirat als auch Frauenhandel sind längst verboten. Warum steht das im Regierungsprogramm?
Maria Rösslhumer: Ich hoffe, damit ist gemeint, dass verstärkt Maßnahmen gesetzt werden, um etwa Zwangsheirat zu bekämpfen. Wir haben in Wien Notunterkünfte für bedrohte Frauen und Mädchen, aber für ganz Österreich ist das zu wenig.
Das Fotografieren unter den Rock ist noch nicht verboten. Im vergangenen Jahr gab es sogar eine Petition für ein Verbot.
Ich denke, das ist eine gute Neuigkeit. JuristInnen müssen sich anschauen, wie das am besten gestaltet werden soll. Viele Männer machen sich einen Spaß daraus, Frauen zu belästigen. Wir sollten als Gesellschaft ein starkes Zeichen dafür setzen, dass das keine Blödelei ist, sondern ein Übergriff.
Das Frauenbudget betrug in den letzten zehn Jahren um die zehn Millionen Euro. Die neue Regierung will das Budget aufstocken
Ich hoffe wirklich, dass es die 210 Millionen Euro Budget sind, die wir seit Jahren fordern. Das sind immer noch nur 25 Euro pro BürgerIn für die Gewaltprävention.
Das wären 21 Mal mehr als davor – glauben Sie wirklich, dass das realistisch ist?
Wir brauchen da die Unterstützung vom Koalitionspartner. Wenn sie schon das Frauenressort nicht innehaben, müssen sie zumindest Druck machen. Alleine bei der Frauenhelpline fehlen uns 60.000 Euro, weil wir seit zehn Jahren dasselbe Budget haben, das nicht einmal an die jährliche Indexerhöhung angepasst wurde. Wir können so nicht weiterarbeiten.
Wie finden Sie das türkis-grüne Regierungsprogramm im Vergleich zum Programm von ÖVP und FPÖ aus dem Jahr 2017?
Im aktuellen Regierungsprogramm sind durchaus ein paar Punkte drinnen, die Hoffnung geben. Aber leider sind es wieder nur hauptsächlich Überschriften, keine konkreten Zahlen und Zeiträume, in denen die Punkte umgesetzt werden. Schade ist, dass die Frauenagenden in den Integrationsbereich gewandert sind, das gibt eine schiefe Optik. Ich frage mich, warum das so ist.
Wenn Sie das Regierungsprogramm in der aktuellen Form bewerten müssten, wie viele Punkte von 10 würden Sie vergeben?
Das ist eine schwere Frage, weil es eben so unkonkret ist. Es kommt wirklich darauf an, wie diese Punkte umgesetzt werden. Wenn wir wieder nur betteln und kämpfen müssen, damit etwas passiert, wäre das schade. Wir hoffen, dass die Ministerin wirklich dahinter ist und der Finanzminister auch das nötige Budget zur Verfügung stellt. So wie es jetzt ist, würde ich 5/10 Punkten vergeben, es ist also viel Luft nach oben.