Immer mehr können Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlen – Was tun?
Bereits zu Beginn der Corona-Krise war klar: viele Menschen würden in grobe finanzielle Schwierigkeiten geraten werden und ihre Mieten, sowie Strom- und Gasrechnungen nicht mehr begleichen können. Zumindest was die Energieversorgung betrifft, hat die Politik rasch reagiert. Bereits im März verkündete Energieministerin Leonore Gewessler: „Auch, wenn Sie Ihre Rechnungen nicht pünktlich zahlen können, Strom und warmes Wasser werden weiter fließen, die Heizung bleibt warm!”
Keine Abschaltungen von Strom und Gas bei Zahlungsrückständen bis Juni
Die Energieversorger Österreichs vereinbarten mit der Ministerin, dass die Strom- und Wärmeversorgung von Haushalten, sowie Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen auch bei ausstehenden Zahlungen aufgrund der Corona-Krise bis Juni aufrechterhalten bleibt.
Um zu überprüfen, ob sich tatsächlich alle an die Vereinbarung halten, hat die Regulierungsbehörde E-Control ein Monitoring durchgeführt. Und dieses zeigt eindeutig: Viel mehr Menschen als sonst wäre der Strom abgedreht worden.
Bei den Gasabschaltungen verhält es sich ähnlich, auch hier hätte es im Zeitraum April bis Juni 2020 3.527 Abschaltungen gegeben, davon wurden nur 175 wirklich durchgeführt.
Doch warum gab es überhaupt Abschaltungen? Hätte dies nicht durch die Vereinbarung verhindert werden sollen?
Hier blieben die Energieversorger der E-Control nähere Erklärungen schuldig. Es dürfte sich hier jedoch um Fälle handeln, bei denen die Abschaltung bereits in die Wege geleitet war, da die Rechnungen schon lange vor Corona nicht bezahlt werden konnten.
Alleine in Wien fünfmal so viele offene Strom- und Gasrechnungen
Die Wien Energie hat in der Corona-Krise einen sprunghaften Anstieg unbezahlter Rechnungen verzeichnet. Insgesamt waren es fünfmal so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Viele Menschen haben um Stundungen oder Ratenpläne gebeten: Über den Sommer wurden rund 10.000 individuelle Zahlungsvereinbarung zusätzlich abgeschlossen.
Aktuelle Abschaltungen nur Spitze des Eisberges
Eine Abschaltung passiert nie sofort, die Energieversorger sind sogar dazu verpflichtet, mehrere Mahnungen zu schicken. Deshalb stellen die Abschaltungen inklusive der aufgeschobenen derzeit wohl nur jene Härtefälle da, die eben schon vor der Corona-Krise finanzielle Probleme hatten.
Die Branchenvereinbarung ist Ende Juni ausgelaufen – seither wurden Mahnverfahren wieder gestartet. Doch die Corona-Krise geht weiter. Und weiterhin werden viele Probleme haben, ihre Rechnungen zu bezahlen. Es bleibt zu befürchten, dass es nun ausgerechnet im Winter zu weiteren Abschaltungen kommen wird.
Die E-Control wird ihr Monitoring weiterhin betreiben, das Energieministerium bereitet einstweilen weitere Maßnahmen vor und will rasch reagieren, sollte es zu einem sprunghaften Anstieg von Abschaltungen kommen. Energieministerin Leonore Gewessler kündigt weiters an: „Für eine umfassende Lösung gegen Energiearmut haben wir im Konjunkturpaket jeweils 50 Millionen Euro für 2021 und 2022 gesichert. Gleichzeitig arbeiten wir an Maßnahmen im Energieeffizienzgesetz, die den Energie-Zugang in armutsbetroffenen Haushalten auf lange Sicht absichern sollen – etwa über einen Fonds.“
Wann darf mein Strom- und Gasanbieter die Versorgung stoppen?
Der Energieversorger darf Strom und Gas abschalten, wenn:
- mindestens zwei Mahnungen geschickt wurden und
- jede der Mahnungen eine mindestens zweiwöchige Frist zur Nachzahlung beinhaltet hat und
- die letzte Mahnung mit eingeschriebenem Brief erfolgt ist und
- in dieser angedroht wurde, dass es zu einer Abschaltung kommt, sollten die Rechnungen weiterhin nicht beglichen werden
- in der letzten Mahnung über die Kosten und Folgen der Abschaltung und Wiederherstellung der Energielieferung informiert worden ist.
Wenn es doch zu einer Abschaltung kommen sollte, können sich Betroffene auf das Recht der Grundversorgung berufen. Wenn eine Vorauszahlung für einen Monat geleistet wird, hat der Kunde zumindest weiterhin einen Vertrag und wird weiterhin mit Strom oder Gas beliefert. Ein neuerlicher Zahlungsverzug würde aber wiederum zu einer Abschaltung führen. Abschaltungen oder Reaktivierungen sollten aber grundsätzlich vermieden werden, da sie mit Zusatzkosten verbunden sind.
Ausstehende Strom- und Gasrechnungen: Nur nicht Kopf in den Sand stecken
Damit nun in der kalten Jahreszeit nicht plötzlich von einem Tag auf den anderen die Heizung kalt und die Wohnung dunkel bleibt, sollte auf jeden Fall dringend auf Mahnungen reagiert werden – und wenn dies nur in einer Kontaktaufnahme mit dem Strom- und Gasversorger besteht. “Wichtig ist, hier nicht den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern aktiv zu werden,” empfiehlt auch Bettina Ometzberger von der E-Control. Nach der ersten oder spätestens zweiten Mahnung sollte dem Energieversorger gemeldet werden, dass die offenen Rechnungen nicht beglichen werden können.
In der Regel versuchen Energieversorger kulante Lösungen zu finden, erklärt Lisa Sophie Grohs, Sprecherin der Wien Energie: “Wir waren schon vor Corona bemüht, KundInnen in schwierigen Situationen zu helfen und individuelle Ratenvereinbarungen mit bis zu 12 Monaten Rückzahlungen anzubieten.”
Und wer sich mit seinem Unternehmen nicht einigen kann, der kann sich an die E-Control wenden, die dann versucht, zwischen KonsumentInnen und Unternehmen zu vermitteln.
Viele wissen nicht über Hilfen für finanziell schwächere Haushalte
Wenn jedoch bereits absehbar ist, dass die Strom- und Gasrechnung nicht mehr beglichen werden können, sollte bereits eine Beratungsstelle aufgesucht werden. Denn es gibt durchaus Förderungen, Zuschüsse und die Möglichkeit sich von manchen Kosten befreien zu lassen – nur wissen das viele nicht. So haben etwa die Caritas und der Verbund einen Stromhilfefonds ins Leben gerufen. “Was nur die Stromrechnung betrifft, so können finanziell schwächere Haushalte können sich etwa von den sogenannten Ökostromförderkosten befreien lassen. Diese steht allen GIS-befreiten Haushalten zu und ist über ein Formular bei der GIS sehr einfach zusätzlich zu beantragen. Ein Durchschnittshaushalt spart sich so derzeit rund 90 Euro im Jahr,” nennt Ometzberger nur ein Beispiel.
Auch die Wien Energie hat seit über 10 Jahren eine Sozial-Ombudsstelle im Unternehmen integriert, die auch mit anderen Organisationen wie dem Roten Kreuz, der Caritas oder dem Fonds Soziales Wien zusammenarbeitet. “Gemeinsam versuchen wir soziale Härtefälle abzusichern und sicherzustellen, dass Menschen auch in angespannten Situationen ein warmes Zuhause haben,” so Grohs.
Übrigens: Es zahlt sich auch durchaus aus, auf der Seite der E-Control Stromanbietern zu vergleichen. Oft ist sogar Öko-Strom deutlich billiger als jener eines konventionellen Versorgers.
Kontaktdaten der E-Control bei Problemen mit Strom- und Gasrechnungen:
Energie-Hotline der E-Control: 0810102554
Schlichtungsstelle der E-Control: 24724-444
E-Mail: hotline@e-control.at oder schlichtungsstelle@e-control.at
WhatsApp: 0664 131 08 26
Online: frag.e-control.at