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Ungleichheit

Obsorge ab Tag 1: Erpressung auf dem Rücken schutzsuchender Kinder darf nicht erfolgreich sein

Obsorge ab Tag 1: Erpressung auf dem Rücken schutzsuchender Kinder darf nicht erfolgreich sein
Ausgerechnet Niederösterreich wehrt sich gegen neue Regeln zum Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Dabei versorgt das Bundesland seit Jahren zu wenige Flüchtlinge und verursacht dem Bund so Millionen Euro an Mehrkosten. Dass Niederösterreich nun eine „gerechte Aufteilung“ fordert und dem Bund droht, ist Erpressung am Rücken schutzsuchender Kinder, kommentiert Lukas Gahleitner-Gertz.

50 Prozent aller Asylanträge im Jahr 2025 betrafen Kinder. Von den etwa 8.300 Minderjährigen waren 572 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder Fluchtwaisen. Das sind Kinder, die ohne obsorgeberechtigte Person in Österreich um Schutz ansuchen.

Bei der Wahrung der Rechte dieser Kinder ist Österreich laut einem Bericht der EU-Grundrechteagentur FRA (Fundamental Rights Agency) neben Frankreich und Luxemburg Schlusslicht: Die für die Wahrung des Kindeswohls zuständigen Landesbehörden haben sich bislang als nicht zuständig erachtet.

Während etwa in Spanien und Bulgarien schon binnen einer Woche eine für die Wahrung der Kinderrechte zuständige Person bestimmt wird, dauert dies in Österreich teils Monate. Bis dahin bleibt das Kind mehr oder weniger sich selbst überlassen.

Die Zahlen sind bedrückend: 2023 sind 95 Prozent aller unbegleiteten Kinder verschwunden, die in Österreich einen Asylantrag gestellt hatten. Wie viele Opfer von Kinderhandel wurden, ist nicht klar.

Geduldiges Regierungsprogrammpapier

Schon im ÖVP-Grüne-Regierungsprogramm 2020 fand sich ein Vorhaben, mit dem man dem Missstand begegnen wollte: „Schnelle Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Kinder- und Jugendhilfe.“ Die zuständige grüne Justizministerin Alma Zadić bemühte sich redlich, biss sich aber an den Bundesländern die Zähne aus. Die sind laut Bundesverfassung für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig.

Das Vorhaben wurde nie umgesetzt. So landete es wieder im aktuellen Regierungsprogramm: „Gesetzliche Verankerung der Berücksichtigung des Kindeswohls in allen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren (…) durch Obsorge ab dem ersten Tag.“ Die Bundes-Volkspartei versperrte sich dem Anliegen offiziell nicht. Ein großes Interesse der Verbesserung der Kinderrechte konnte man dem ÖVP-geführten Innenministerium aber nicht gerade unterstellen. Vielmehr übte es sich in Zurückhaltung und verwies auf die Länder: Es sei Aufgabe des Justizministeriums, eine Lösung mit diesen zu erreichen.

Europarechtliche Verpflichtung

Zwischenzeitig wurde auf europäischer Ebene von den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem europäischen Parlament die Reform des sogenannten „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ beschlossen.

Der Grundgedanke der Reform ist die Beschleunigung der Verfahren durch Einschränkung der Verfahrensrechte. Gleichzeitig sollten jene Schutzsuchende, die hohen Schutzbedarf haben, rascher erkannt und die Rechte von vulnerablen Personen gestärkt werden. Zu diesen vulnerablen Personen gehören auch Kinder.

Die auch von der ÖVP mitbeschlossene sogenannte Aufnahmerichtlinie sieht vor, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche ab Inkrafttreten des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ eine rechtliche Vertretung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte bekommen. Das bisherige Wegschauen durch die Kinder- und Jugendhilfen in der ersten Phase nach der Ankunft der unbegleiteten schutzsuchenden Kinder geht europarechtlich nicht mehr.

“Überschießende“ Einwände

Die neuen europäischen Verordnungen und Richtlinien machten die größte Generalüberholung des Asylrechts in Österreich notwendig. Nach zähen Verhandlungsmonaten legte die Regierung Anfang des Jahres ein umfassendes Gesetzespaket vor. Einige Wochen später wurde der Plan von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) in die Begutachtung geschickt, der die gesetzliche Übertragung der Obsorge von geflüchteten Kindern auf die Kinder- und Jugendhilfen in den Ländern vorsieht.

Vor allem drei eingebrachte Stellungnahmen sind erwähnenswert: Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hält eine Obsorgeübernahme durch die Kinder- und Jugendhilfe bei nach Österreich geflüchteten Minderjährigen „zur Sicherung des Kindeswohls nicht erforderlich“, es sei „jedenfalls überschießend“.

Die Landespersonalvertretung Niederösterreich (98 Prozent der Mandate sind beim ÖVP-Bund ÖAAB) verlieh seiner Empörung über die Stärkung der Rechte geflüchteter Kinder sogar durch unterschiedliche Schriftgrößen und -stärken Nachdruck. Es findet sich folgendes Gustostückerl: „Die Kinder- und Jugendhilfe MUSS Akten von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Grundversorgung anlegen.“ Verwaltungsbeamt:innen, die vor Mehrkosten warnen, weil sie einen Akt anlegen müssen.

Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung selbst befürchtet zudem, dass die vorgesehene Zuständigkeitsregelung „zu einer strukturell ungleichen Belastung der Bundesländer, insbesondere jener entlang der sogenannten ‚Balkanroute‘“ führen würde. Die „Balkanroute“ dient als altbekanntes Drohszenario in der politischen Kommunikation. Schon mehrere ÖVP-Politiker haben sich dafür gerühmt, eben diese Fluchtroute mehrfach geschlossen haben zu wollen.

Die Drohung mit dem Konsultationsmechanismus per Kronen Zeitung

In vielen Stellungnahmen wurde der zuständigen Ministerin Sporrer unverhohlen mit der Einleitung des Konsultationsmechanismus gedroht. Bundesländer oder Gemeinden können dieses spezielle Verfahren auslösen, wenn sie befürchten, dass ein Vorhaben des Bundes erhebliche Mehrkosten mit sich bringt. Dann sollen Regelungen über die Kostenaufteilung. Rein formal kann damit ein Gesetzesvorhaben nicht gestoppt werden. Die Androhung verfehlt aber ihre Wirkung meist nicht: Bis eine Lösung über die Aufteilung gefunden wird, trägt der Bund alle Kosten.

Das Gesetzesvorhaben wurde ohne wesentliche Änderung zur Beschlussfassung in das Parlament geschickt, und die niederösterreichische Empörung ließ nicht lange auf sich warten. „ÖVP schickt ernste Eilpost an die Justizministerin“ titelte das reichweitenstärkste Boulevardblatt des Landes. Der Konsultationsmechanismus werde ausgelöst. Der ÖVP-Klubobmann forderte im Landtag eine „faire Verteilung“ von Flüchtlingen auf alle Bundesländer – allerdings nicht vom zuständigen ÖVP-Innenminister Gerhard Karner, sondern von der dafür nicht zuständigen Justizministerin Sporrer.

Die unerfüllte Quote in der Grundversorgung

Hilfs- und schutzbedürftige Asylantragsteller:innen haben einen Anspruch auf ein Dach über dem Kopf und einige Euro Verpflegungsgeld pro Tag. Das ist die Grundversorgung. Direkt nach Antragstellung ist der Bund dafür zuständig. Sobald geklärt ist, dass Österreich für die Führung des Asylverfahrens zuständig ist, sind die Länder verantwortlich. Es gibt dafür eine fixe Kosten- und Quotenaufteilung zwischen Bund und Ländern. Zur Übernahme gezwungen werden können die Länder aber nicht: Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung gibt es keine.

Wichtig ist dabei: Bei der Grundversorgung gibt es unterschiedliche Anspruchsgruppen. Derzeit befinden sich etwa 50.000 Personen in diesem untersten, für Nicht-Österreicher:innen bestimmten sozialen Netz. Davon sind etwa 42.000 Personen bereits schutzberechtigt: Sie können den Wohnsitz innerhalb Österreichs frei wählen. Nur 16 Prozent aller Grundversorgten sind Asylwerber:innen. Ende März 2026 waren es 8.200 Personen – das ist die niedrigste Anzahl an Asylwerber:innen in Grundversorgung, seit es dazu öffentliche Aufzeichnungen gibt.

2,3 Prozent aller grundversorgten Personen in Österreich sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Es sind vor allem Kinder aus Syrien, Afghanistan, Ägypten und Somalia.

Die Grundlage des Aufteilungsschlüssels ist der Bevölkerungszensus: Die Bundesländer haben sich verpflichtet, jene Anzahl an Grundversorgten aufzunehmen, die dem Bevölkerungsanteil des Landes entspricht. Wien ist das einzige Bundesland, das die Quote übererfüllt: 22 Prozent der Bevölkerung leben in Wien, versorgt werden aber fast doppelt so viele wie vorgesehen.

Niederösterreich erfüllt die Quote nur zu etwa 75 Prozent. Derzeitiges Schlusslicht ist Oberösterreich mit weniger als 50 Prozent, gefolgt von Tirol und Kärnten.

Über 80 Prozent der Grundversorgten sind keine Asylwerber:innen, sondern Schutzberechtigte. Ihnen kann nicht vorgeschrieben werden, in welchem Bundesland sie wohnen sollen. Bemerkenswerterweise ist bei den Asylwerber:innen, die sich den Wohnsitz nicht aussuchen können, die Quotenverteilung noch ungleicher.

Dort erfüllen Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien die Quote. Schlusslichter sind die von im Grundversorgungsbereich von FPÖ-Politikern regierte Steiermark und Niederösterreich.

Bei jener Gruppe, die von der „Obsorge ab Tag 1“ betroffen ist, ergibt sich ein ähnliches Bild:

Niederösterreich erfüllt bei der Grundversorgung der unbegleiteteten Minderjährigen die Quote nur zu 54 Prozent. Es wäre gemäß dem Bevölkerungsanteil für die Unterbringung von 219 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zuständig, versorgt aber nur 118. Kein Bundesland, in dem die FPÖ mitregiert, erfüllt die Quote in diesem Bereich - sanktionslos.

Verweigerung durch Bundesländer kostet zig Millionen Mehrkosten jedes Jahr

Die Nichterfüllung der Grundversorgungsquote bleibt für die Bundesländer zwar ohne Konsequenzen, aber nicht ohne Folgen für den Bund. Allein im Jahr 2022 verursachte die Versorgung und Unterbringung von Personen, die eigentlich die Länder versorgen müssten, 71,26 Millionen Euro Mehrkosten für den Bund. Das sind 195.246 Euro pro Tag und 5,94 Millionen Euro pro Monat. Auch 2024 verursachte das Verhalten der Bundesländer Mehrkosten von 28,35 Millionen Euro.

Die Unterbringung in der Bundesgrundversorgung ist durch die erforderlichen größeren Infrastrukturen erheblich teurer als das in den jeweiligen Landesgrundversorgungen der Fall wäre. Die erfolgt nämlich meist kleinteilig auf Selbstversorgungsbasis.

Auslösung des Konsultationsmechanimus ist eine Frechheit

Eine klare Obsorgeregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollte eine Selbstverständlichkeit sein und sie wird auch kommen. Die europarechtlichen Grundlagen für die Obsorge ab Tag 1 wurden von ÖVP-Politiker:innen mitgestaltet und mitbeschlossen. Dass nun ausgerechnet ÖVP-Landespolitiker dagegen aufbegehren und von der dafür unzuständigen SPÖ-Justizministerin eine „gerechte Aufteilung“ einfordern, die sie selbst durch die Verweigerung der Übernahme von Asylwerber:innen seit Jahren untergraben, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Dass sie nun wegen einer vermeintlich drohenden unfairen Kostenaufteilung auch noch den Konsultationsmechanismus auslösen wollen, ist eine Frechheit: Die Erpressung auf dem Rücken schutzsuchender Kinder durch jene Bundesländer, die ihr Wort brechen und damit den Steuerzahler:innen seit Jahren sanktionslos Mehrkosten bescheren, darf und wird nicht erfolgreich sein.

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