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Ungleichheit
Demokratie

„Idiot“ und „Sie nerven mich, Sie gehen!“ – Wie ein Polizist Besuch eines Schubhäftlings abweist

In sozialen Medien sorgt ein Video für Diskussionen und Protest. EIn Polizeibeamter verweigert darin der Lebenspartnerin eines Schubhäftlings den Besuch - und geht dabei rabiat vor. "Eine dienstrechtliche Prüfung ist im Gange", sagt die Polizei zu MOMENT.at. Was ist da passiert?

Wie ein Polizist mit Angehörigen eines Schubhäftlings umgeht, ist mit „rüpelig“ nur unzureichend beschrieben. In einem Video, aufgenommen am 30. September im Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände in Wien, weist der Beamte zunehmend wütend die Partnerin des Irakers und ihre Begleiter:innen zurecht. Der Mann soll am 3. Oktober abgeschoben werden. Sie reiste extra aus Tschechien an, um ihn ein letztes Mal zu sehen. Der Beamte sagt, dass in der Dienststelle zu wenig Personal sei, um Besuche durchzuführen.

Als die Besucher:innen nachfragen, wird der Polizist zunhemend ungehalten. „Heast, gehst du raus!“ ruft er einem der Beteiligten zu und droht: „Willst du festgenommen werden?“ Einem weiteren Mann, der laut eigener Aussage seit drei Wochen erfolglos jemanden besuchen will, sagt der Polizist: „Gut Rambo, raus!“
 
„Das ist nicht normal“, antwortet der so zum Gehen Aufgeforderte. Den nächsten lässt der Beamte seine Frage nicht einmal stellen. „Sie brauchen nix zu fragen, es gibt keinen Besuch. Es ist einfach so“, fährt er ihn an und nennt ihn „Idiot“. In diesem Ton geht es weiter. „Ich red hier, nicht Sie“, sagt er zu einem Begleiter, der ihm erklären will, warum die Frau des Irakers hier ist. „Sie nerven mich, Sie gehen“, sagt der Polizist. Sein Gegenüber fordert ihn auf: „Sie fassen mich nicht an, ja?“ Darauf der Pollizist: „Wer sagt das? Ich hab das Hausrecht.“

Dienstrechtliche Prüfung ist im Gange

Kurz danach endet das Video, an der Tür nennt der Beamte noch seine Dienstnummer. Das Video kursiert in sozialen Medien und sorgt für heftige Reaktionen.
 
MOMENT.at fragte bei der Landespolizeidirektion nach, was da passiert ist und wie es danach weiterging. Das Video „zeigt nicht die gesamte Amtshandlung aber vor allem nicht den Ausgang dieser“, sagt Sprecherin Barbara Gass. Wegen Aufgaben, die die Beamt:innen am Samstag „spontan zusätzlich zu bewältigen hatten, waren Angehörigenbesuche nur im eingeschränkten Umfang möglich“, sagt. Die Partnerin des Irakers habe am selben Tag persönliche Gegenstände für ihren Partner abgeben können. „Ein außerordentlicher Besuch wurde ihr am Folgetag ermöglicht.“
 
Ob sie den dokumentierten Umgangston des Beamten für angemessen hielt, darauf ging die Polizeisprecherin nicht ein. Nur soviel: „Eine dienstrechtliche Prüfung des Vorfalls ist im Gange.“

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