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Demokratie

Schichtbetrieb in Schulen: Was jetzt passieren muss, in 4 Punkten

Am Freitag gab die Regierung bekannt, dass die Schulen nach mittlerweile sechs Wochen schrittweise geöffnet werden - im Schichtbetrieb. Was passieren muss, damit niemand auf der Strecke bleibt, hat sich das Momentum Institut überlegt.

Am Freitag gab die Regierung bekannt, dass die Schulen nach mittlerweile sechs Wochen schrittweise geöffnet werden – im Schichtbetrieb. Das heißt: Die eine Gruppe wird Montag von Mittwoch unterrichtet, die zweite von Donnerstag bis Freitag und nach einer Woche wird getauscht. Die unterrichtsfreien Tage sollen für Hausübungen genutzt werden – wenn möglich, sollten Kinder diese Zeit daheim verbringen. Geht das nicht, werden sie in der Schule betreut, zum Beispiel im Turnsaal. Am 29. Mai geht es los mit der schrittweisen Öffnung.
 
Das Problem

Die Sommerferien stehen bald bevor und viele Eltern wissen nicht, wie sie die Kinderbetreuung schultern sollen. Wegen der Corona-Krise haben sie teilweise ihre Zeitguthaben und Urlaubstage verbraucht, um zu Hause für die Kinder da zu sein. Großeltern, die aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe gehören, fallen für die Betreuung weg.

Nicht nur das. Bisher ist unklar, was passiert, wenn die Kinder nicht zeitgleich in der Schule sind. Wie es mit SchülerInnen weitergeht, die nicht am Unterricht teilnehmen, weil sie oder ihre Familienmitglieder zur Risikogruppe gehören, hat die Regierung bisher ebenfalls nicht vorgelegt.

Das Momentum Institut hat vier Vorschläge aufbereitet, um die nächsten Monate für Eltern leichter zu machen:

#1 Öffnung von Schulen, Kindergärten und Tagesstätten muss Priorität sein

Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 12 Jahren müssen so schnell wie möglich wieder geöffnet werden, sofern das mit der Eindämmung des Coronavirus vereinbar ist. Die Öffnung von Schulen und Co muss wichtiger sein, als die von weiteren Wirtschaftszweigen.

#2 Betreuungseinrichtungen sollen während der Sommerferien offen bleiben

Weil viele Eltern ihren Urlaub in den letzten Wochen aufbrauchen mussten, sind sie stärker als sonst in den Sommerferien auf Betreuungseinrichtungen angewiesen. Die dafür zuständigen Gemeinden wiederum kämpfen wegen der Corona-Krise mit finanziellen Engpässen. Ein Sondertopf soll sicherstellen, dass Betreuungsplätze für alle Kinder vorhanden sind, die einen brauchen.

#3 Corona-Elternteilzeit: Rechtsanspruch auf Teilzeit bei vollem Lohnausgleich

Für erwerbstätige Eltern muss es eine Möglichkeit geben, die Arbeitszeit auf bis zu zwölf Wochenstunden zu reduzieren, solange die Betreuungseinrichtungen nicht in den Normalbetrieb zurückkehren können – bei vollem Lohn bis zu 2.000 Euro netto. Anspruch sollen alle Alleinerziehenden und Paare mit Kindern unter 12 Jahren haben, wenn sie erwerbstätig sind. Das Momentum Institut geht davon aus, dass diese Maßnahme monatlich 90 Millionen Euro kosten wird, wenn alle Alleinerziehenden und etwa die Hälfte der Paare die Elternteilzeit voll ausschöpfen.

#4 Sonderurlaub für berufstätige Eltern im Sommer

Die oben genannten Maßnahmen sollen schließlich um vier Wochen zusätzlichen Sonderbetreuungsurlaub im Zeitraum Juli bis August ergänzt werden. Anspruchsberechtigt sind berufstätige Eltern mit Betreuungspflichten, wobei bei Paaren jeweils ein Elternteil zwei Wochen Sonderurlaub nehmen müssen, um die vollen vier Wochen ausschöpfen zu können.

Du willst das alles noch genauer wissen? Hier findest du den Policy Brief des Momentum Instituts.

 

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