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COFAG U-Ausschuss startet: Benko und weitere Milliardäre im Fokus

COFAG U-Ausschuss startet: Benko und weitere Milliardäre im Fokus
René Benko und seine Firmen bekamen besonders viel Geld von der COFAG. Foto: Karl Schöndorfer / APA/picturedesk.com
Am 6. März starteten die Befragungen im COFAG U-Ausschuss. Worum es dabei geht, was die COFAG überhaupt ist und wozu Untersuchungsausschüsse gut sind, erklären wir dir hier.

Was ist die COFAG?

Die COFAG ist das Kürzel für die “COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH”. Sie hat die Mittel aus dem sogenannten Corona-Hilfsfonds verwaltet, in der Höhe von 19 Milliarden Euro. Damit sollte die österreichische Wirtschaft mit verschiedenen Zahlungen in der Corona-Krise unterstützt werden. Die COFAG sollte „rasch und effizient, transparent und nachvollziehbar finanzielle Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten der österreichischen Unternehmen während der Corona-Krise“ ergreifen.

Was ist ein Untersuchungsausschuss?

Ein Untersuchungsausschuss, kurz auch U-Ausschuss genannt, soll bestimmte Angelegenheiten der Regierungsarbeit prüfen. Er ist ein wichtiger Teil parlamentarischer Kontrolle und kann durch den Nationalrat eingesetzt werden. Dabei können gewisse Entwicklungen oder getroffene Entscheidungen analysiert und die politische Verantwortung dafür überprüft werden.

Was untersucht werden darf, ist gesetzlich eingegrenzt. Es muss sich um einen bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Vollziehungsbereich des Bundes handeln. Den Vorsitz hat immer der oder die Präsident:in des Nationalrats. Zusätzlich unterstützt dabei ein:e Verfahrensrichter:in.
Untersuchungsausschüsse können auf zwei Arten beschlossen werden:

  • Minderheitsbeschluss: durch ein Viertel der Abgeordneten (46 Abgeordnete)
  • Fünf Abgeordnete beantragen die Einsetzung, dann stimmt der Nationalrat darüber ab

Was ist der Unterschied zu einem Gerichtsverfahren?

Untersuchungsausschüsse haben einen politischen Auftrag. Sie sollen Tatsachen aufklären und Klarheit schaffen. Sie haben aber nicht das Recht, den betreffenden Personen Konsequenzen aufzuerlegen, sie können also keine Strafen verhängen.

Jede Auskunftsperson, die im U-Ausschuss aussagen muss, kann sich bei ihrer Befragung von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Die hat jedoch nicht die gleiche Stellung wie ein:e Rechtsanwält:in und darf beispielsweise während der Verhandlung nicht reden.

Wer sich weigert, als Auskunftsperson zu erscheinen, kann dem Untersuchungsausschuss durch die Sicherheitsbehörden vorgeführt werden. Außerdem besteht dabei die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage. Verweigert eine Auskunftsperson ihre Aussage und ist diese Weigerung laut Ausschussmitgliedern nicht gerechtfertigt, kann beim Bundesverwaltungsgericht die Verhängung einer Beugestrafe beantragt werden. Öffentlich Bedienstete dürfen sich nicht auf Geheimhaltungspflichten berufen. Ihre Befragung kann aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Alle Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie sonstige Selbstverwaltungskörper (Kammern) müssen bei Aufforderung dem Ausschuss Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand übermitteln. Untersuchungsausschüsse können von ihnen auch Beweiserhebungen verlangen. Sie dürfen jedoch selbst keine beweissichernden Maßnahmen, wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen, durchführen oder diese von Gerichten einfordern.

Worum geht es beim COGFAG U-Ausschuss?

Es geht dabei um den Vorwurf einer systematischen Zwei-Klassen-Verwaltung. Untersucht wird die Frage, ob in Österreich Milliardär:innen durch ÖVP-Mitglieder der Bundesregierung bevorzugt werden. Gewisse Superreiche und Unternehmen sollen im Zuge der Corona-Hilfspakete besonders viel bekommen und strukturell überfördert worden sein – anscheinend auch aufgrund ihrer politischen Kontakte. Schon im Vorfeld sprachen andere Parteien insbesondere von Personen wie René Benko und Siegfried Wolf.

Es geht aber nicht nur um die COFAG. Im U-Ausschuss können auch andere Bereiche der Verwaltung untersucht werden. Der vom Ausschuss zu beobachtende Zeitraum ist klar definiert und streckt sich vom 18. Dezember 2017 bis zum 23. November 2023.

Welche Firmen wie viel bekommen haben, war lange Zeit unklar. Die COFAG muss nun dem Parlament die eigenen Akten vorlegen. Der Rechnungshof prüfte die COFAG bereits 2020 bis 2021 und bemängelte damals bereits die fehlende Kontrolle und Gefahr massiver Überförderung. Auch die hohen Kosten der Gesellschaft wurden kritisiert. Der Verfassungsgerichtshof beurteilte das COFAG-Konstrukt als teilweise verfassungswidrig.

Vorsitzender des Ausschusses ist Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Als Verfahrensrichterin ist Christa Edwards vom Oberlandesgericht Wien dabei – sie war bereits im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss stellvertretende Verfahrensrichterin.

Was hat der U-Ausschuss mit René Benko zu tun?

Im Fokus der Untersuchung steht die COFAG selbst, die Informationsweitergabe und politischen Interventionen, sowie Kooperationen staatsnaher Unternehmen und das Funktionieren der staatlichen Aufsicht. Und es soll um Unternehmer gehen, denen ein Vermögen von mindestens einer Milliarde Euro zugeschrieben wird.

So dreht sich auch vieles um Investor René Benko und die Insolvenz seines Firmenkonglomerats Signa. Die ihm zugerechneten Firmen erhielten von der COFAG mindestens 18,7 Millionen Euro.  Das könnte je nach Auslegung über der maximalen Grenze von 14 Millionen Euro für Unternehmensverbünde liegen. 9,1 Millionen flossen allein in die kika/Leiner-Gruppe, die im Untersuchungszeitraum ebenso Benko gehörte. Laut Vorwürfen soll auch der Unternehmer Siegfried Wolf überproportional von staatlichen Hilfen profitiert haben.

Was ist der Unterschied zum ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss?

Der COFAG U-Ausschuss ist nicht Teil des breiteren Untersuchungsausschusses, der Korruptionsvorwürfe gegen ÖVP-Regierungsmitglieder klären sollte. Dieser wurde im April 2023 abgeschlossen.

Beide Ausschüsse haben aber gemeinsam, dass die Strafverfahren gegen René Benko und Siegfried Wolf Thema sind, sowie deren Verbindung zur ÖVP. 

Von wem wurde der COFAG U-Ausschuss eingesetzt?

Der Ausschuss wurde von SPÖ und der FPÖ verlangt. Auch die NEOS haben die COFAG immer wieder kritisiert, sich dem Verlangen aber nicht angeschlossen.

Was passiert gerade und wie geht’s weiter?

Am 06. März 2024 hat der COFAG U-Ausschuss mit den Befragungen begonnen. Erste Auskunftsperson war der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn. Er hat sich bereits öfter kritisch gegenüber der COFAG geäußert und vertritt außerdem die Republik im Insolvenzverfahren von Benkos Signa. Am 07. März 2024 wird dann Marc Schimpel, Geschäftsführer der COFAG, aussagen. Benko selbst soll am 4. April befragt werden. Auch Siegfried Wolf ist als Auskunftsperson geladen.

Die Sitzungstage sind auf sieben limitiert. Der Ausschuss muss spätestens bis zum Stichtag der Nationalratswahl beendet sein, also fast drei Monate vor dem eigentlichen Wahltag. Somit endet der U-Ausschuss bei regulärem Ablauf der Regierungsperiode mit Anfang Juni 2024, eventuell auch früher.

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