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Klimakrise
Demokratie

“Mumienhände” von der Straße “geflext”: Weitere Strafen für die Letzte Generation

“Mumienhände” von der Straße “geflext”: Weitere Strafen für die Letzte Generation
Im November 2023 blockierten Aktivist:innen der Letzten Generation die A2. Nun stehen sie wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht. Foto: Letzte Generation Österreich
Acht Geldstrafen und zwei Diversionen, so lauten die nicht rechtskräftigen Urteile für Aktivist:innen im zweiten Prozess gegen die Letzte Generation. Es geht um „Mumienhände“, aufgeflexte Straßen, unsere Demokratie und die Lebensgrundlage.

Es ist der zweite Prozesstag im Großprozess gegen insgesamt fast 50 ehemalige Aktivist:innen der inzwischen aufgelösten Letzten Generation. In diesem Prozess geht es um eine Sitzblockade auf einer Autobahn. Zehn Angeklagte sitzen heute vor der Richterin. Unter ihnen sind Student:innen in ihren 20ern, ein Data-Analyst und zweifacher Vater, ein ehemaliger Hydrogeologe und ein 66-jähriger Pensionst. 

Ihnen wird schwere Sachbeschädigung von kritischer Infrastruktur und eine „abstrakte Gefährdung des öffentlichen Verkehrs“ vorgeworfen. Zwei Aktivist:innen erhalten eine Diversion. Ihnen wird nur die Beitäterschaft vorgeworfen. Ansonsten verhängt die Richterin Geldstrafen zwischen 320 und 5.400 Euro.

Mit „Mumienhänden“ Autobahn blockiert

Die Aktivist:innen blockierten im November 2023 die Autobahn Süd (A2). Ihr Ziel: Gegen die mangelnde Klimapolitik der Regierung zu protestieren und auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Dabei klebten sie sich auf die Straße. Einige nutzten nicht nur Superkleber, sondern mischten diesen mit Sand. Die sogenannten „Mumienhände“ sind schwerer von der Fahrbahn zu kriegen und sie sind ein Streitpunkt im Prozess.

Blockiert wurde die Autobahn 2023 an drei Punkten: Traiskirchen, Vösendorf und Wiener Neudorf. Um die Aktivist:innen von der Straße zu lösen waren auch die Feuerwehren Wiener Neudorf und Traiskirchen im Einsatz. Nicht alle Blockaden verliefen gleich. An zwei Blockaden wurden die Protestierenden mit den „Mumienhänden“ mit Hammer und Meißel von der Straße gelöst. An einer Blockade wurde stattdessen der Asphalt aufgestemmt. Die entstandenen Löcher mussten später repariert werden, wodurch für die ASFINAG ein Schaden von 20.364,69 Euro entstanden sei. Den Freiwilligen Feuerwehren Traiskirchen und Wiener Neudorf sei ein Schaden von über 5.000 Euro entstanden.

Von der Straße „geflext“

Die Schadensforderung der ASFINAG erkennen die Angeklagten und die Verteidigung nicht an, sagt Anwalt Paul Kessler. Einerseits sei unklar, wie diese 20.000 Euro Schaden zustande kommen. Andererseits wäre es nicht nötig gewesen, die Protestierenden mitsamt Fahrbahn-Stücken von der Straße zu flexen - immerhin habe es bei den anderen Blockaden auch anders funktioniert. 

Um das zu klären ist ein Zeuge geladen: ein Oberstleutnant, der beim Protest im Einsatz war - und zwar an jener Stelle, wo die Protestierenden mit schwerem Gerät von der Straße gelöst wurden. Den Aktivist:innen sei Lösungsmittel angeboten worden, sagt er auf Nachfrage der Richterin. Das sei jedoch abgelehnt worden, woraufhin er die Feuerwehr verständigt habe: „weil wir wussten, dass die Mumienhand nicht mit Lösungsmittel gelöst werden kann“. Entschieden, die Straße aufzuflexen, habe die Feuerwehr. 

Der Polizeibeamte verteidigt diese Entscheidung auch mit einem niedrigeren Verletzungsrisiko als mit Hammer und Meißel. Verteidiger Paul Kessler entgegnet, dass das weggeflexte Straßenstück ja trotzdem noch an der Hand klebe und später trotzdem entfernt werden muss. Ein anderes Argument des Polizisten ist, dass sie die Straße „schnellstmöglich freikriegen“ wollten. „Wer war denn schneller gelöst?“, entgegnet Kessler. „Ich war nur bei diesem Protest dabei“, entgegnet der Polizist.

Klar ist: Der Schaden ist entstanden. „Ich hatte gehofft, dass jemand von der ASFINAG kommt, um die Kosten aufzuschlüsseln“, klagt die Richterin. Das passierte allerdings nicht.

Überweisung aus dem Gerichtssaal an die Feuerwehr

Schaden entstanden ist auch den Feuerwehren. Für diesen wolle man die Verantwortung übernehmen und aufkommen, erklärt Verteidiger Paul Kessler. „Ich kann es jetzt gleich überweisen“, sagt er. „6.000 Euro?“, fragt die Richterin. „Ja“, antwortet der Verteidiger. „Na dann“, läutet die Richterin eine Pause ein, damit Kessler das Geld überweisen kann. 

Er verlässt den Verhandlungssaal mit dem Laptop in der Hand. Als er zurückkommt, zeigt er mit dem Handy der Staatsanwältin und der Richterin die Überweisungen: 3.000 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Wiener Neudorf und 3.000 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Traiskirchen. „Die werden gar nicht wissen, wie ihnen geschieht“, antwortet letztere.

Die Überweisungen sind einer von mehreren Milderungsgründen. Ebenso lobt die Richterin, dass die Angeklagten des ersten Prozesstags bereits alle Zahlungen überwiesen haben. Die Geständnisse und teilweise Unbescholtenheit sind weitere Milderungsgründe. 

„Achtenswerte Beweggründe“ Klimaschutz

„Achtenswerte Beweggründe“, so lautet ein weiterer Milderungsgrund, den die Verteidigung nennt. Mit dem Umweltschutz beziehungsweise Klimaschutz sei das gegeben. Die Anwält:innen machen deutlich, dass die Aktivist:innen mit friedlichem Protest gegen die existenzielle Bedrohung durch die Klimakrise und vor allem den mangelnden Klimaschutz durch die Politik aufmerksam machten.

„Straßenblockaden sind rechtswidrig. Das steht außer Frage. Aber sie sind gewaltfrei. Sie sind öffentlich. Sie sind temporär. Sie beschädigen keine Personen. Sie zerstören nichts Irreversibles. Die entscheidende Abwägung lautet daher: Was wiegt schwerer – eine zeitlich begrenzte Verkehrsbehinderung oder irreversible klimatische Schäden, die ganze Lebensgrundlagen zerstören?“, fragt Paul Kessler in seinem Plädoyer und bittet darum, die Handlungen nicht nur als Rechtsbruch, sondern auch als Hilferuf zu werten.

Großprozess „absurd“

Eine der Angeklagten ist Vivien. Sie erhielt mit 5.400 Euro die höchste Geldstrafe. Die Strafen bemessen sich am Einkommen der Angeklagten. Sie sei erschrocken über die Summe und hat deswegen um Bedenkzeit gebeten. Mit dem Verlauf des Prozesses ist sie ansonsten an sich zufrieden. Sowohl die Verhandlung als die Richterin seien „voll ok“ gewesen. 

Dennoch findet sie diesen „riesigen Prozess absurd“. Sie kritisiert, dass so viele Ressourcen in einen Prozess fließen, um friedlich protestierende Menschen zu bestrafen - anstatt jene zur Verantwortung zu ziehen, die dem Klima und damit uns allen schaden.

Sie stellt auch die Motivation hinter dem Großprozess in Frage und vermutet Abschreckung - und das sei sehr bedenklich. „Gewaltfreier Protest ist wichtig in einer Demokratie. Das dürfen wir uns nicht nehmen lassen“, appelliert sie und fügt hinzu: „Ich finde es wichtig, dass Menschen trotzdem den Mut haben, auf die Straße zu gehen – vor allem für Dinge wie den Klimaschutz, die uns alle betreffen.“

Weitere Prozesse gegen Letzte Generation

Im Großprozess sind insgesamt 47 ehemalige Aktivist:innen angeklagt. Am 18. März ist der nächste Termin. Ob es denn der letzte Termin wird, fragt am Ende des zweiten Prozesstages jemand im Raum. „Der Letzte? Na, das glaub ich nicht, dass das der Letzte sein wird“, sagt die Richterin.

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    Kommentare 1 Kommentar
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  • Sailing
    04.03.2026
    Es gibt so viele berechtigte Anliegen, für die es sich zu protestieren lohnt. Wenn sich dann jeder gleich auf die Straße kleben würde, hätten wir Chaos und Anarchie. Das sollte auch von den Klimaklebern und deren Sympathisanten verstanden werden.
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