print print
favorites-circle favorites-circle
favorites-circle-full favorites-circle-full
Gesundheit

"Bleib da!-Bonus" für 24-Stunden-BetreuerInnen: Erst lange nichts und dann kein Rechtsanspruch

24-Stunden-BetreuerInnen, die in der Coronavirus-Pandemie weiter ohne Pause hier arbeiteten sollen mit 500 Euro "Bleib da!-Bonus" belohnt werden. Doch nicht überall kommt das Geld an. Wir haben nachgefragt.

 
24-Stunden-BetreuerInnen aus den östlichen EU-Ländern arbeiteten in der Coronavirus-Pandemie ohne Pause weiter und halfen so mit, einen drohenden Pflegenotstand zu verhindern. Dafür sollen sie mit 500 Euro Bonus belohnt werden. Nicht überall kommt das Geld an: Personenbetreuerinnen berichten MOMENT, dass sie auch nach Monaten noch kein Geld erhalten hätten. Die zuständigen Länder sagen jedoch, Probleme gebe es nicht. Und was ist, falls es mit dem Bonus nicht klappt? Dann gibt es keinen Rechtsanspruch.

Sie halfen in der ersten Phase der Corona-Krise, dass pflegebedürftige Menschen in Österreich weiterhin betreut wurden, indem sie freiwillig länger bei ihnen blieben. Gemeinsam mit PflegerInnen mobiler Dienste, in Pflegeheimen und Hunderttausenden pflegenden Angehörigen, versorgten sie die durch COVID-19 besonders gefährdeten älteren Menschen ohne Pause weiter. 24-Stunden-BetreuerInnen aus den östlichen EU-Ländern, vor allem aus Rumänien und der Slowakei, sollen dafür mit 500 Euro belohnt werden, „Bleib da!-Bonus“ heißt das.

Nur: Viele PersonenbetreuerInnen haben den Bonus noch immer nicht erhalten – wir berichteten schon einmal darüber. Für die damals von uns befragten Frauen hat sich seitdem nichts geändert. „Ich habe den Bonus noch immer nicht bekommen“, sagt Betreuerin Marina (Name geändert) aus Timișoara in Rumänien. Sie betreut in Niederösterreich eine pflegebedürftige Person in deren Haushalt.

Die Pflegeagentur wollte sich kümmern, meldet sich aber nicht

Sie arbeitete 90 Tage am Stück, zwei Stunden täglich hatte sie Pause. Sonst musste sie immer da sein. Ihr durchgerechneter Stundenlohn dafür: 2 Euro und 50 Cent. Seit sie Ende Mai endlich nach Rumänien in ihre Arbeitspause fahren konnte, hat sie keinen Kontakt zur Familie, in deren Haushalt sie arbeitet. Ihre Pflegeagentur versicherte, Marina bei der Abwicklung zu helfen. Sie meldete sich seitdem nicht wieder.

Den Bonus selbst beantragen konnte Marina gar nicht. Das Land Niederösterreich regelt die Antragstellung einigermaßen kompliziert: Nur die betreute Person darf den „Bleib da!-Bonus“ einfordern. Und nur sie bekommt ihn auch ausgezahlt. Anschließend soll sie oder ihre Familie den Bonus an die BetreuerInnen weitergeben. Marina müsste den Erhalt dann noch mittels Formular bestätigen – wenn sie ihn denn endlich bekommen würde.

Es wird versichert, dass jede Betreuungskraft ihren Bonus erhalten wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Martin Wacanta, Land Niederösterreich

„Irrsinnig mühsam und aufwändig“ nannte das selbst die Chefin einer niederösterreichischen Pflegeagentur, die sich um die Vermittlung von 24-Stunden-BetreuerInnen kümmert, gegenüber MOMENT. Sie will selbst ebenfalls nicht namentlich genannt werden. Und das Land Niederösterreich? In bestem Beamtendeutsch teilt es am Freitag auf MOMENT-Anfrage mit: „Es wird versichert, dass jede Betreuungskraft ihren Bonus erhalten wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen.“

Bisher seien rund 7.500 Anträge gestellt worden, 5.650 davon seien „positiv erledigt“. Das heißt, der Bonus wurde den betreuten Personen ausbezahlt. Ob die BetreuerInnen ihn in jedem Fall weitergeleitet bekommen haben, beantwortete das Land nicht. Im Juni hieß es auf eine gleichlautende Anfrage von uns: „Das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erhoben werden.“

Auszahlung an 24-Stunden-BetreuerInnen „funktioniert gut“

Zumindest etwas weniger schwierig macht es das benachbarte Land Oberösterreich den PersonenbetreuerInnen, die dort während der Zeit geschlossener Grenzen weiterarbeiteten, weil sie nicht von KollegInnen aus ihren Heimatländern abgelöst werden konnten. Hier können die 24-Stunden-BetreuerInnen den Bonus direkt beim Land beantragen und bekommen ihn auf ihr eigenes Konto ausbezahlt, auch wenn das bei einer Bank in Rumänien ist.  Und das „funktioniert auch gut“, sagt Johannes Halak, Büroleiter der zuständigen Landesrätin Birgit Gerstorfer zu MOMENT.

Bundesfinanzminister Gernot Blümel (ÖVP) war da übrigens anderer Ansicht: Als es darum ging, den formal selbständigen PersonenbetreuerInnen Zugang zum Härtefallfonds zu gewähren, machte er zur Bedingung, dass sie ein Konto in Österreich haben müssen. Die offizielle Begründung: Eine Überweisung ins Ausland könne im Sinne der Kontrolle und der Betrugssicherheit nicht erfolgen.

„In keiner Weise nachvollziehbar“ nannten das InteressenverterInnen der PersonenbetreuerInnen und die Diakonie in einem Offenen Brief an Blümel. Es erschwere ihnen „komplett unnötigerweise“ an Hilfsgelder zu kommen.

Ich habe den Bonus nicht bekommen. Ich brauche Hilfe.
Liana, 24-Stunden-Betreuerin aus Rumänien

Aber auch in Oberösterreich hakt es dabei, den „Bleib da!-Bonus“ auszuzahlen. „Ich habe den Bonus nicht bekommen“, sagt Personenbetreuerin Liana (Name geändert) zu MOMENT. Sie arbeitet in Oberösterreich, konnte ebenfalls Mitte Mai in ihre Arbeitspause fahren, hat Anspruch auf den Bonus und den Antrag schon vor zwei Monaten gestellt – und nicht bekommen. „Ich brauche Hilfe“, sagt sie.

Beim Land seien bisher 4.056 Anträge gestellt worden, sagt Johannes Halak. „Davon wurden 1.700 bewilligt und ausbezahlt“. MOMENT fragte in allen Bundesländern und bei der Wirtschaftskammer Wien nach, die in der Hauptstadt beauftragt wurde, das Geld auszuzahlen.

Wir wollten wissen, wie es um den „Bleib da!-Bonus“ steht. Sieben Länder gaben bis Freitag vergangener Woche Zahlen heraus. Die Steiermark antwortete nicht. Die Wirtschaftskammer Wien antwortete zwar, aber nicht auf die gestellten Fragen und vor allem nicht auf die nach konkreten Zahlen. (Ergänzung 23.7.: Die WK Wien hat die Zahlen nachgereicht. Demnach wurden in Wien bisher 2.595 Anträge eingereicht. Davon sind bisher 2.242 bewilligt und 1.850 ausbezahlt worden. Und: 311 Mal lehnte die Wirtschaftskammer einen gestellten Antrag auf den „Bleib da!-Bonus“ ab.)

Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen

Die Auswertung der vorliegenden Zahlen zeigt: In Oberösterreich wurden zwar die zweitmeisten Boni ausgezahlt. Allerdings ist die Quote der bereits erledigten Anträge in keinem Bundesland so niedrig: Sie beträgt 42 Prozent. Alle Anträge zu prüfen „nimmt Zeit in Anspruch“, sagt Halak. „Das macht unser Personal zusätzlich. Jetzt kommt wegen Corona viel zusammen“, wirbt er um Verständnis und versichert: „Wir arbeiten mit Hochdruck.“

In Vorarlberg wurde der Bonus bisher fast 2.000 Mal beantragt. Davon sei 1.632 Mal das Geld ausbezahlt worden, so das Land. Hier läuft das Ganze übrigens noch einmal anders als in Niederösterreich und Oberösterreich: Weder die betreute Person, noch die PersonenbetreuerInnen sollen den „Bleib da!-Bonus“ beantragen, sondern die jeweiligen Pflegeagenturen.

Wenige haben die Boni bekommen. Die meisten warten seit ein oder zwei Monaten.
Flavia Matei, Interessenvereinigung D.R.E.P.T pentru îngrijire

Jedes Bundesland hat sich seine ganz eigene Lösung für den Bonus zusammengezimmert. In Vorarlberg können die PersonenbetreuerInnen nur noch bis 31. Juli den Bonus beantragen – und erst nachdem die Turnus genannte und teils über Monate verlängerte Aufenthalt in Österreich vorbei ist. Für 24-Stunden-BetreuerInnen, die genau am Stichtag in die Pause fahren, wird das schwierig werden.

Flavia Matei von D.R.E.P.T pentru îngrijire, einer Plattform für rumänische 24-Stunden-BetreuerInnen, berichtet MOMENT, dass sie selbst mühsam In allen Ländern nachfragen und recherchieren mussten, welche Voraussetzungen es für den Bonus gibt.

Das Land Tirol habe ihnen zur Antwort gegeben, der „Bleib da!-Bonus“ hätte bis zum 15. Juni beantragt werden müssen. Wer ihn jetzt haben will, schaut offenbar durch die Finger. (Ergänzung 21.7.: MOMENT hat beim Land Tirol nachgefragt, ob das so zutrifft. Deren Sprecherin Johanna Berger antwortete: „Die Verlängerung des regulären Turnus muss spätestens mit 30. Juni 2020 angetreten worden sein. Anträge für die Bonuszahlung werden selbstverständlich auch nach dem 15. Juni entgegengenommen.“)

In anderen Bundesländer laufen die Fristen dagegen bis Jahresende. Da ist es kein Wunder, dass sich die untereinander in Kontakt stehenden 24-Stunden-BetreuerInnen teilweise nicht auskennen. In eigener Arbeit hat D.R.E.P.T. die unterschiedlichen Formulare übersetzt. Denn viele Länder stellen die Anträge nur in deutscher Sprache online. Eine Ausnahme ist Oberösterreich: Dort können die BetreuerInnen diese in ihrer Landessprache herunterladen.

Matei berichtet auch von sich hinziehenden Zahlungen: „Sehr wenige haben die Boni bekommen. Die meisten warten seit ein oder zwei Monaten.“

Beschwerden zum Bonus? Gebe es nicht, sagen die Länder

Die Zahlen der Länder zeigen, dass zwar kein Land alle Anträge abgearbeitet hat. Aber so weit hinterher sind die meisten auch wieder nicht. Das Burgenland meldet exakt 1.649 gestellte Anträge, von denen 1.012 ausbezahlt wurden. In Kärnten wurde der Bonus rund 1.400 Mal angefordert und 1.340 Mal bewilligt.

Aus Tirol heißt es, bisher seien 1.334 Anträge eingelangt, von denen 1.000 genehmigt wurden. Der „Zahlungslauf wurde bereits aktiviert“, sagt Johanna Berger vom Amt der Tiroler Landesregierung zu MOMENT. Das Land Salzburg teilt mit, 1.000 Anträge bekommen zu haben. 700 Boni wurden überwiesen. Unregelmäßigkeiten oder Beschwerden? Die gab es bisher nicht, versichert jedes Land.

Das könnte auch daran liegen, dass viele nicht wissen, wohin sie sich wenden können. Die in Oberösterreich arbeitende Liana fragte bei MOMENT nach einem Kontakt. In Linz sagt Johannes Halak: „Treten Probleme auf, beraten wir die BetreuerInnen.“ Tatsächlich hat Oberösterreich eine eigene Hotline zum „Bleib da!-Bonus“ eingerichtet, an die sich BetreuerInnen wenden können. Wir geben sie an Liana weiter.

Auf die Zulage besteht kein Rechtsanspruch.
Susanne Birnbaumer, Land Vorarlberg

Auch Niederösterreich sagt, falls der Bonus nicht ankomme, „kann sich die Betreuungskraft bei uns melden“. Aber was ist eigentlich, wenn der Bonus partout nicht ankommt? Susanne Birnbaumer vom Land Vorarlberg antwortet so: „Betroffene können die Zulage nicht einfordern, da sie im Rahmen der Privatrechtsverwaltung gewährt wird und kein Rechtsanspruch besteht.“

 
 

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Kommentare 0 Kommentare
    Kommentar hinzufügen

    Neuen Kommentar hinzufügen

    Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Beitrag!