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Arbeitswelt
Demokratie

Douglas-Prozess vor dem Urteil: Wort gegen Wort

Douglas-Prozess vor dem Urteil: Wort gegen Wort

Im zweiten und letzten Verhandlungstag beim Fall Douglas gegen Ex-Mitarbeiterinnen ging es weiter um die Mobbingvorwürfe und die Gründung des Betriebsrats.

Am Mittwoch fand der zweite und letzte Verhandlungstag zwischen der Kette Douglas und seinen Ex-Angestellten am Arbeits- und Sozialgericht in Wien statt. Das Urteil wird schriftlich erfolgen. Die Parteien rechnen damit, dass dies erst im neuen Jahr passieren wird. Das sind die wichtigsten Streitpunkte und der Stand der Dinge nach den Verhandlungstagen:

#1 Wussten die Vorgesetzten von den Plänen, einen Betriebsrat zu gründen?

Am Mittwoch sagte zum ersten Mal die Gebietsleiterin R. aus. Schon am letzten Verhandlungstag wurde klar, dass sie von den Beitriebsratsplänen wusste, bevor die drei Klägerinnen gekündigt wurden. Sie bestätigte, dass Emilija S. sie Anfang Juli über die Pläne informierte – ohne zu sagen, dass sie selbst beabsichtigte zu kandidieren. R. gab an, weder der Filialleitung G. noch der Geschäftsführerin P. Bescheid gesagt zu haben. „Ich bin davon ausgegangen, dass das nur so ein Gerede ist“, sagte R. vor Gericht. Deswegen habe sie mit niemandem darüber gesprochen.

Rund fünf Stunden später kam die stellvertretende Filialleiterin W. zu Wort. Auch sie habe von Emilija S. von den Plänen erfahren.

Das heißt: Zumindest zwei Vorgesetzte wussten davon, dass MitarbeiterInnen einen Betriebsrat gründen wollten.

Unklar ist: Ob es für das Gericht glaubwürdig ist, dass sie weder die Filialleitung noch die Geschäftsführerin darüber informiert haben.

#2 Wer war beteiligt – und wer wusste, wer beteiligt war?

Aus den Aussagen der Zeuginnen und der Klägerinnen wurde klar, dass Sabrina E. die Gründung eines Betriebsrats vorangetrieben hat. Mehrere Kolleginnen erinnern sich daran, von E. darauf angesprochen worden zu sein.

Die Gebietsleiterin R. wollte nicht gewusst haben, von wem die Pläne ausgegangen sind. Die stellvertretende Filialleiterin W. sagte wiederum aus, dass sich MitarbeiterInnen bei ihr beschwert hatten, weil Sabrina E. sie mit Gesprächen über den Betriebsrat belästigt haben soll.

Zwei Zeuginnen sagten aus, dass sich Emilija S. zwar über den Betriebsrat geäußert habe, allerdings negativ. Wieso? Weil sie sich nicht outen wollte, sagte sie.

Von den Ambitionen von Marijana T. bezüglich des Betriebsrats wusste unter den Zeuginnen niemand.

Das heißt: Lautstark geworben hat Sabrina E.

Unklar ist: Ob jemand Bescheid wusste, dass sich auch Marijana T. und Emilija S. um eine Kandidatur bemühten.

#3 Haben die Klägerinnen die Filialleitung gemobbt?

Beim ersten Verhandlungstag gab Douglas eine Erklärung darüber ab, wieso die Klägerinnen gekündigt wurden. Der Vorwurf: Sie hätten bösartige Gerüchte über die Filialleiterin G. verbreitet, nämlich dass sie teure Parfüms stehle.

Dass es solche Gerüchte gab, das bestätigten fast alle Zeuginnen – auch aktuelle Mitarbeiterinnen. Beschuldigt wurde allerdings hauptsächlich eine Ex-Mitarbeiterin, die seit Frühjahr nicht mehr bei Douglas beschäftigt ist, also keine der Klägerinnen. Die Klägerinnen gaben bei der ersten Verhandlung sogar an, nie von den Gerüchten gehört zu haben.

Das heißt: Es steht Wort gegen Wort.

Unklar ist: Ob die gekündigten MitarbeiterInnen von den Gerüchten wussten und wenn ja, ob sie diese aktiv verbreitet haben.

#4 Wer wurde wieso gekündigt?

Die Klägerinnen treten zwar geschlossen auf, haben aber sehr unterschiedliche Erfahrungen bei Douglas gemacht. Marijana T. wurde schon einmal verwarnt und bekam bei Mitarbeitergesprächen schlechtes Feedback von den Kolleginnen.

Emilija S. wurden von Ex-Kolleginnen Ambitionen nachgesagt, die Filialleitung übernehmen zu wollen, beziehungsweise die aktuelle zu „verdrängen“.

Warum Sabrina E. gekündigt wurde, scheint niemandem so wirklich klar. Die Vorgesetzten sprachen davon, dass auch sie gemobbt habe – doch das konnte niemand bezeugen. Nicht einmal jene Mitarbeiterin bestätigte das, auf die sich Douglas in den Vorwürfen bezieht. Diese sagte, sie habe nie ein Problem mit E. gehabt. Übrig bleibt, dass ihre Zahlen angeblich nachgelassen hätten und sie in der Arbeitszeit ab und zu tratschte.

Das heißt: Für zumindest eine Klägerin, wurde kein nachvollziehbarer Kündigungsgrund vorgebracht, nämlich für jene, die aktiv für einen Betriebsrat warb: Sabrina E.

Unklar ist: Was normalerweise für eine Kündigung bei Douglas reicht.

Fazit

Im Laufe des Prozesses sagten drei Frauen aus, nicht gewusst zu haben, was ein Betriebsrat ist. Manche hatten noch nie davon gehört oder dachten, ein Betriebsrat würde gegen das Unternehmen arbeiten. Hier gibt es eindeutig Aufklärungsbedarf.

Ob genügend Beweise dafür vorliegen, dass Douglas die drei Klägerinnen wegen der Gründung eines Betriebsrats gekündigt hat, muss nun die Richterin beurteilen. Nach dem Prozess scheint aber zumindest eines klar: Das Arbeitsklima in der betroffenen Douglas-Filiale ist schlecht, die Kommunikation ebenso. Mit den Klägerinnen wurde nie über die Vorwürfe gesprochen. Immer wieder fragte die Richterin nach, ob die Mobbingvorwürfe in irgendeinem Gespräch Thema waren. Immer lautete die Antwort: Nein. Wieso nicht? Darauf gab es keine Antwort.

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