Bei neuen Spielregeln fürs Arbeiten im EU-Ausland fehlt das Ende langer Ketten an Subunternehmen
Immer wieder checken die Männer ihr Bankkonto, hoffen, dass das ihnen versprochene Geld endlich eingetroffen ist - vergebens. Einige Monate zuvor haben die fünf Bosnier auf einer Wiener Baustelle gearbeitet, engagiert durch ein slowenisches Subunternehmen. Nach getaner Arbeit gingen sie zurück nach Bosnien – und warteten auf ihren Lohn. Drei Monate lang passierte nichts. Dann erzählen Bekannte ihnen von einer Gewerkschaft im steirischen Spielfeld, die Beratungen anbietet. Sie vereinbaren ein Treffen.
„Sie waren verzweifelt, hatten kein Geld und keine Ahnung, wie sie jetzt weiterleben sollen“, so erzählt es Manuela Rozin von der Gewerkschaft Bau-Holz Steiermark. Sie führte das Beratungsgespräch und schildert MOMENT.at diesen Fall. Rozin ist Teil eines dreiköpfigen Projektteams „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, das Beratungen für Bauarbeiter:innen anbietet, die in Österreich arbeiten.
Nach der Beratung entschieden die Männer sich, rechtliche Schritte einzuleiten. Zwei Jahre führten sie den Prozess, um ihren Lohn einzuklagen. Ihr Geld bekamen sie nie. Denn noch vor Prozessende meldete das Unternehmen aus Slowenien Insolvenz an, das sie auf die Baustelle in Österreich geschickt hatte.
Große Pläne für Arbeitskräftemobilität
Für die Gewerkschaftlerin steht dieser Fall beispielhaft für die zahlreichen Verletzungen der Arbeitsrechte, die entsandten Arbeitskräfte auf hiesigen Baustellen zugefügt werden. Nicht immer sei das ein komplett ausbleibender Lohn. Oftmals werde etwa auch Urlaubs- oder Feiertagsgeld unterschlagen.
So etwas nennt man auch Lohn- und Sozialdumping. Ein Problem, das besonders stark den Entsendebereich betrifft. So nennt man das grenzüberschreitende Arbeiten, wenn ausländische Unternehmen in Österreich engagiert werden und ihre Beschäftigten hierher schicken.
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Lohn- und Sozialdumpung schadet einerseits den betroffenen Beschäftigten – aber untergräbt natürlich auch die Rechte und Löhne von Beschäftigten, die in Österreich leben und von hiesigen Gesetzen und Institutionen geschützt werden.
Auf EU-Ebene soll sich in diesem Bereich bald was tun: Mitte September wurde im Europäischen Parlament ein Paket vorgestellt, dass die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU reformieren soll. Angekündigt wurde das Paket bereits Anfang des Jahres mit einigen Versprechungen: mehr rechtliche Klarheit, Stärkung der europäischen Arbeitsbehörden und leichtere Übertragbarkeit von Qualifikationen innerhalb der EU.
Das Paket soll Sozialversicherungssysteme und Arbeitskräftemobilität vereinfachen und digitalisieren – und damit auch Arbeitnehmende schützen. Dazu brauche es allerdings gesetzliche Richtlinien für Subunternehmen und die Entsendung von Drittstaatsangehörigen, mahnt der Europäische Gewerkschaftsbund für Bau- und Holzarbeiter bereits im Frühling. Er forderte eine Beschränkung der Unterauftragsvergabe sowie eine gesamtschuldnerische Haftung für alle involvierten Unternehmen.
Das klingt sperrig, ist aber wichtig. Es bedeutet: Wenn ein Unternehmen einen Auftrag bekommt und ein anderes beauftragt, um einen Teil davon zu erfüllen, soll es für Verstöße dort verantwortlich sein. Und zwar egal wie lange diese Kette geht.
Das System der Subketten
Bis zu 400.000 Arbeitskräften werden im Jahr nach Österreich entsendet. Lohn- und Sozialdumping bei entsendeten Arbeitskräften sei in Österreich am stärksten in der Landwirtschaft, dem Transport- und Bausektor zu beobachten, so eine Studie der L&R Sozialforschung. Die Baubranche sei besonders anfällig dafür. Denn die heimischen Gehälter sind im Vergleich zu anderen EU-Ländern in Österreich hoch.
Für die Kontrolle des Arbeitsrechts am Bau ist in Österreich die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zuständig. Sie sieht einen weiteren Grund: Ketten aus Unternehmen, die andere Unternehmen beschäftigen, sind hier besonders häufig zu finden. Wer in Österreich auf einer Baustelle arbeitet, arbeitet oft nicht für die österreichische Firma, die den Auftrag bekommen hat. Häufig wird er bei Subunternehmen aus dem EU-Ausland beschäftigt und von dort für einen begrenzten Zeitraum nach Österreich entsandt.
Sind gleich mehrere Subfirmen involviert, spricht man von Ketten. Ohne Subunternehmen wird hierzulande kaum etwas gebaut - im Schnitt sind laut BUAK zwei bis drei im Einsatz. „Wir hatten einen Extremfall, wo ein österreichischer Unternehmer elf Subunternehmen aus dem nahen Ausland hatte, die für ihn in Österreich tätig waren“, erzählt BUAK-Juristin Anna Guggi. „Selbst haben solche Unternehmen nur mehr wenige Arbeitnehmer beschäftigt“
Solche Konstrukte sind oft intransparent und erschweren die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu kommt: Kommt es dennoch einmal zu Verurteilungen wegen Lohn- und Sozialdumping, werden diese Unternehmen in Österreich zwar gesperrt. Das lässt sich aber einfach umgehen, wenn neue Unternehmen gegründet werden, denen auf dem Papier vielleicht auch noch andere Menschen vorstehen.
Im Baubereichen kommen die meisten Unternehmen, die in den vergangenen Jahren Arbeitskräfte nach Österreich geschickt haben, aus Slowenien. Bei ihnen beobachtet die BUAK auch die meisten Verdachtsfälle für Lohn- und Sozialdumping. Der Großteil ihrer Arbeitskräfte ist jedoch selbst nicht aus Slowenien: 1038 von 1463 der im Mai aus Slowenien entsendeten Arbeitskräfte waren bosnischer Herkunft. Bosnien selbst ist nicht bei der EU. Nach einem Bericht des Europäischen Migrationsnetzwerk Österreich sind „Drittstaaatsangehörige“ besonders anfällig für Lohn- und Sozialdumping. Da sie stärker von ihren Arbeitgeber:innen abhängig seien als Entsandten aus der EU.
Zwischen Reform und Realität
Damit Beschäftigte von ausländischen Unternehmen nach österreichischen Standards entlohnt werden, gibt es das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Die Kontrolle sei aber herausfordernd: Zur Überprüfung von Verdachtsfällen muss die BUAK oft erst ausländische Behörden kontaktieren und nachfragen. Etwa ,wenn eine Entsendung ohne Bekanntgabe frühzeitig beendet wurde und Verdacht auf Schwarzarbeit besteht. Im Entsendeverfahren muss zudem gezeigt werden, dass Beschäftigte im Unternehmens-Land wirklich ordentlich bei der Sozialversicherung angemeldet sind. Werden sie kurz darauf wieder abgemeldet, lässt sich das derzeit nicht so leicht überprüfen.
Mit dem EU-Paket soll der „ESSPASS“ eingeführt werden. Den digitalen Sozialversicherungsausweis kann die BUAK künftig bei Kontrollen den Versicherungsstatus einfach am Handy einsehen. Mit dem Paket angekündigt wurde zudem die Koordinierungs- und Vermittlungsrolle der europäischen Arbeitsbehörde (ELA) auszubauen. Das könnte bei der derzeit recht mühsamen Einholung von Informationen Abhilfe schaffen. Das erweiterte ELA-Mandat soll künftig die Mitgliedstaaten auch bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten in Subunternehmerketten besser unterstützen – wie genau, wird weiterhin vage gehalten.
Der Forderung der Europäischen Bau-Gewerkschaft nach einer Beschränkung von Subunternehmerketten sei aus Transparenzgründe nachvollziehbar, so die BUAK. Guggi gibt allerdings zu bedenken, dass die Beiziehung von Subunternehmen in der Praxis durchaus ihre Berechtigung hätte. Das liegt an der Art, wie diese Branche funktioniert: Saniert ein Bauunternehmen zum Beispiel ein Haus und benötigt dafür Elektriker:innen, muss es ein weiteres Unternehmen dazuholen, dass die entsprechende Gewerbeberechtigung hat.
Positiv steht sie jedenfalls dem Vorschlag gegenüber, die Haftung auf alle involvierten Unternehmen auszuweiten. Derzeit seien die gesetzlichen Regelungen in der Praxis eher schwerfällig. Nach dem Gesetz haftet im Regelfall nur der direkte Auftraggeber für Entgeltforderungen der Arbeitnehmer. „Dem Generalunternehmen kann es damit egal sein“, erklärt die Juristin.
Arbeitskräftemobilität: Subunternehmen zu zügeln keine Priorität der Kommission
Österreich müsste bei dem Thema auf die EU übrigens nicht warten. In andere Ländern werden die Forderungen der europäischen Gewerkschaft bereits umgesetzt: In Belgien etwa werden Subunternehmerketten beschränkt und das beauftragende Generalunternehmen verpflichtet, einen wesentlichen Teil der Bauleistung selbst zu übernehmen. In Deutschland haftet das Generalunternehmen für seine Subunternehmen, in den Niederlanden alle Unternehmen der Kette.
Wie genau das adressiert nun das neue Maßnahmenpaket Missstände bei Entsendungen durch Subunternehmen? Auf MOMENT.at-Frage legt die Kommission sich da nicht fest: Das werde derzeit noch mit den Sozialpartnern verhandelt, bis Ende des Jahres wäre angedacht einen Vorschlag auszuarbeiten, erklärt Roxana Mînzatu, stellvertrende Präsidentin er Komission. Dass es für die Kommission bisher eine Priorität ist, kann man trotz Beteuerungen der Vizepräsidentin, so zumindest nicht behaupten.
Eine Änderung der Vorschriften zur Unterauftragshaftung, ist mit dem Paket jedenfalls nicht geplant. Gestärkt wird stattdessen die Durchsetzung im bestehenden Rahmen - so steht es in einer anschließenden Zusammenfassung der Kommission zur Paketvorstellung.
Das ausgerechnet das zentrale Missbrauchsproblem im Paket ausgeklammert scheint, wird nun von der Gewerkschaft als auch einzelnen Europapolitiker:innen stark kritisiert: Keine echte Regulierung in dem Bereich stellt in den Vordergrund, dass Arbeitskräfte weiter herumgeschickt werden dürfen, statt tatsächlich faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Der Fokus auf Digitalisierung und Erleichterungen bei der Anerkennung von Qualifikationen erwecke den Eindruck, man hätte bei der Ausarbeitung des Pakets mehr an Unternehmen als an Beschäftigte gedacht.
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