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Arbeitswelt
Ungleichheit

Gilt “wenn möglich bitte Homeoffice” nicht für Ministerien?

Mitte September traten die Regierung und die Sozialpartner angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen vor die Medien und appellierten an den verstärkten Einsatz von Homeoffice. Es soll jeder von zu Hause arbeiten, “wo dies möglich sei”. Was von Betrieben und Firmen verlangt wird, wird in Ministerien aber teils nur mäßig umgesetzt.

 

Herr K. (Name von der Redaktion geändert) arbeitet im Bildungsministerium. Er fährt täglich vom Stadtrand mit den Öffis zur Arbeit  am Wiener Minoritenplatz. Er selbst ist gesund, doch seine Frau hat gerade erst eine Krebserkrankung überstanden. Während des Lockdowns war er froh, dass er komplett von zu Hause arbeiten konnte: “Mein größter Alptraum wäre, sie anzustecken. Wir müssen wirklich sehr vorsichtig sein und haben unsere Kontakte sehr eingeschränkt.”

Homeoffice nur vier Tage im Monat

Als im September die Infektionszahlen wieder hochschnellten, trat die Regierung einmal mehr vor die Presse. An der Seite der Sozialpartner appellierte sie an Unternehmen und Bevölkerung, wieder verstärkt auf Homeoffice zu setzen. 

Herr K. war sich sicher, dass auch er wieder von zu Hause arbeiten könnte. Denn im Lockdown habe er “ohne Probleme von zu Hause aus arbeiten können. Es gibt für mich und viele meiner KollegInnen überhaupt keinen Grund, der es nötig macht, um örtlich im Ministerium zu arbeiten.” 

Bald darauf wurde ein Rundschreiben im Ministerium verschickt. Die Rede darin war von einer „erleichterten Möglichkeit zur temporären Arbeitsleistung von zu Hause aus“. Man wolle die „Ansteckungsgefahr im Haus und auf dem Arbeitsweg einzudämmen“. 

Die Maßnahme dafür: vier Tage Telearbeit im Monat würden “ermöglicht”.

 
Screenshot aus dem Rundschreiben des Wissenschaftsministeriums: MitarbeiterInnen dürfen nur 4 Tage Homeoffice machen

Ein Screenshot aus dem Rundschreiben des Wissenschaftsministeriums.

“Ich dachte, ich habe mich verlesen”

Herr K. dachte kurz, dass er sich verlesen hätte: “Vier Tage im Monat ergibt ja keinen Sinn. Vier Tage pro Woche schon eher.” Er ist nun wie andere MitarbeiterInnen im Ministerium verwundert: “Nun kann ich so gut wie jeden Tag in die Öffis steigen und kann mir sowohl dort als auch im Ministerium leichter den Virus holen.”

Wirklich sauer wurde er, als er von einem Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium erfuhr, dass dort die Mitarbeiter zwischen Homeoffice und Dienststelle rotieren und somit die Hälfte ihrer Zeit von zu Hause arbeiten. Weiters erfuhr Herr K., dass MitarbeiterInnen im Umweltministerium zwei Tage Homeoffice pro Woche machen können. Und somit fragte er sich zu Recht: Warum ist das nicht im Bildungsministerium möglich?

 

“Wollen Vorbildwirkung für alle LehrerInnen zeigen, die nun vor Ort in der Schule arbeiten“

MOMENT hat im Bildungsministerium nachgefragt. Laut Pressesprecherin Debora Knob gibt es dafür drei Gründe: Die Räume seien erstens groß genug, viele hätten Einzelbüros. Man wolle zweitens solidarisch sein mit “den vielen LehrerInnen, die vor Ort in den Schulen arbeiten und nicht ins Homeoffice” könnten. Kurz: Man muss erstens nicht, man will zweitens nicht.

Weiters nennt Knob aber noch einen dritten Grund. Man dürfe angeblich nicht: “Die Telearbeit ist für öffentliche Bedienstete nicht so leicht möglich wie für Angestellte im Privatsektor. Das Bundesministerium für öffentlichen Dienst muss die Initiative setzen, die außerdem im Ministerrat beschlossen werden muss.” Während des Lockdowns im Frühling sei genau das passiert, doch dieses Rundschreiben würde nun nicht mehr gelten. Damit Homeoffice wieder für mehr MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst möglich wird, müsste das verantwortliche Bundesministerium die nötigen Schritte dafür einleiten.

Ministerium für öffentlichen Dienst begrenzt Telearbeit nicht

Aus dem Bundesministerium für öffentlichen Dienst heißt es jedoch: Es gibt in keinster Weise Einschränkungen beim Homeoffice, sondern im Gegenteil, die “Dienstleistung von zu Hause” wird neben Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sogar empfohlen. Die BundesminsterInnen “tragen innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches Sorge, dass die Bediensteten geschützt und das allgemeine Infektionsgeschehen eingedämmt wird.” 

Ob und wie Homeoffice umgesetzt wird, kann also jedes Ministerium selbst entscheiden.

Im Innenministerium macht nur ein Viertel Telearbeit

MOMENT hat auch in anderen Ministerien und im Bundeskanzleramt gefragt, wie dort mit Homeoffice umgegangen wird. Bis zu Redaktionsschluss haben drei geantwortet. 

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es: “Es werden und wurden die MitarbeiterInnen technisch in einem Maß ausgestattet, um grundsätzlich, also dort wo es möglich ist, Telearbeit zu verrichten.” Die Führungskräfte seien angehalten das auch wirklich umzusetzen, damit wir im Verdachtsfall auch schnell reagieren können und MitarbeiterInnen sofort die Arbeit von zu Hause aufnehmen können.

Im Finanzministerium sind aktuell nur 25 Prozent der MitarbeiterInnen in Telearbeit. Wie viele Tage diese aber von zu Hause arbeiten, das könne man “auf die Schnelle nicht so rasch herausfinden”.

Im Außenministerium gibt es seit Ende September “Wechseldienst”. “Gemeldete Teams” arbeiten “abwechselnd von zu Hause”.

Ausgerechnet Ministerien sollten Vorbildwirkung haben und im Sinne des Infektionsrisikos und der Gesundheit der MitarbeiterInnen handeln. In einigen Ministerien dürfte da noch Luft nach oben sein.

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