Teilpension — Was ist das und wem nützt sie?

Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Teilpension ist da. Ab kommendem Jahr soll es möglich sein, auch nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter weiter zu arbeiten, während man einen Teil der Pension bezieht. Gleichzeitig wird jedoch die Altersteilzeit eingeschränkt: statt fünf soll sie nur noch drei Jahre in Anspruch genommen werden können. Ebenso werden die Bedingungen zum Antritt der Frühpension geändert. In Kombination sind diese Vorhaben ein Verlust für Viele.
Was bedeutet Teilpension?
Teilpension heißt einfach gesagt: Menschen mit Pensionsanspruch können mit weniger Stunden weiterarbeiten, während sie einen entsprechenden Teil ihrer Pension beziehen. In den offenen Teil des Pensionskontos wird bis zur vollen Pensionierung weiter eingezahlt. Ab jetzt kann man also einfacher in der Pension arbeiten und auch weiterhin – und sogar mit Zuschlägen – auf das Pensionskonto einzahlen.
Konkret kann die Arbeitszeit während der Teilpension um 25-75% verringert werden. Diese Regelung macht es möglich, dass Menschen nicht sofort komplett aus dem Arbeitsmarkt austreten müssen, sondern langsam ihre Arbeitszeit reduzieren können.
Strukturell soll die Teilpension zwei Anreize schaffen: Einerseits, dass Menschen auch nach ihrem gesetzlichen Pensionsantrittsalter weiter arbeiten. Das liegt bei Männern bei 65 Jahren und wird bei Frauen gerade stückweise ebenso auf 65 Jahre angehoben. Andererseits soll die Teilpension dabei helfen, das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche Antrittsalter anzupassen. Indem Menschen mit Anspruch auf Frühpension die Möglichkeit haben, in geringerem Ausmaß länger zu arbeiten.
Was ist die Altersteilzeit?
Bisher gab es nur die Möglichkeit auf die sogenannte Altersteilzeit. Altersteilzeit bedeutet: Ältere Menschen arbeiten weniger, zum Beispiel nur noch 50 % statt 100 %. Gleichzeitig bekommen sie mehr bezahlt, als bei 50 % üblich wäre – etwa 75 % des früheren Einkommens. Der:die Arbeitgeber:in zahlt weiterhin Beiträge, als würde die Person noch voll arbeiten.
Bisher konnte man die Altersteilzeit in den letzten fünf Jahren vor der Pension in Anspruch nehmen. Jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Deshalb konnten viele Arbeitnehmer:innen diese Regelung nicht nutzen.
Außerdem wichtig: Um einen Anspruch auf Altersteilzeit zu haben, muss man mindestens 60% der Normalarbeitszeit arbeiten. Hat man Anspruch und geht in Altersteilzeit, muss die Arbeitszeit außerdem um weitere 40% reduziert werden. Das macht die Altersteilzeit in ihrer jetzigen Form bereits suboptimal für viele ältere Menschen. Denn nicht jede:r kann bis zu fünf Jahren vor der Pension, beispielsweise wegen Krankheiten, einen Job zu 60% der Normalarbeitszeit ausüben. Auf der anderen Seite kann sich auch nicht jede:r leisten, die Arbeitszeit um weitere 40% zu reduzieren und im Extremfall nur noch 20% der Normalarbeitszeit zu arbeiten.
Trotzdem wurde die Altersteilzeit 2024 von etwa 36.500 Menschen in Anspruch genommen. Dabei wurde sie überwiegend durch AMS-Mittel finanziert — letztes Jahr etwa 600 Mio Euro. Die Möglichkeit auf Altersteilzeit bleibt mit dem neuen Beschluss zwar bestehen, doch auch hier soll durch Einschränkungen gespart werden.
Was ändert sich nun?
Während die Teilpension eingeführt wird, wird parallel die Altersteilzeit eingeschränkt: In einem fließenden Übergang soll sie ab 2029 nur noch drei statt fünf Jahre vor Pensionsantrittsalter möglich sein. Außerdem verliert man künftig den Anspruch auf Altersteilzeit, wenn man in dieser Zeit den Job wechselt. Und auch mit dem Erreichen des Pensionsantrittsalters fällt der Anspruch auf Altersteilzeit weg — es ist aber weiterhin möglich, in Teilpension zu gehen.
Neben diesen Änderungen werden auch die Bedingungen für die Frühpension angepasst. Frauen betrifft diese Regelung noch gar nicht, da ihr gesetzliches Pensionsantrittsalter gerade erst angepasst wird. Bisher durften Männer aber ab 62 Jahren mit Abschlägen in Pension gehen — sofern sie 40 Versicherungsjahre aufweisen konnten. Das wird nun schwieriger. Mit der Reform geht das erst mit 63 Jahren. Es sind also 42 Versicherungsjahre nötig.
In Summe will die Regierung durch die Änderungen 750 Mio Euro einsparen — auch durch die Verluste von Arbeitnehmer:innen.
Ist die Teilpension gut für Arbeitnehmer:innen?
Die Teilpension ist grundsätzlich kein schlechter Ansatz: Sie ermöglicht es Menschen, sanfter aus dem Berufsleben auszusteigen, länger aktiv zu bleiben und dabei ihre Pension aufzubessern. Auch für den Staat entstehen dadurch zusätzliche Einnahmen. Insofern keine schlechte Idee, aber die Reform in ihrer Gesamtheit ist ein anderes Kapitel.
Die Regierung verkauft die Reform als fairen Kompromiss: Es kommt keine gesetzliche Erhöhung des Pensionsantrittsalters, dafür werden Maßnahmen gesetzt, die das faktische Antrittsalter erhöhen sollen. Menschen sollen länger arbeiten können — aber in reduziertem Ausmaß, Unternehmen können Know-how im Betrieb behalten und der Staat spart bei den Pensionen. Aber bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die vorliegende Kombination aus Einführung von Teilpension und Reduktion der Altersteilzeit nützt vor allem jenen, die gesund sind und bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter gut arbeiten können.
Wer körperlich nicht mehr kann und keine Chance auf Teilzeit hat, verliert. Die bisherige Regelung zur Altersteilzeit ermöglichte es, finanzielle Verluste für Arbeitnehmer:innen zu reduzieren. Die Reform erleichtert es, nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter zu arbeiten. Gleichzeitig macht sie es schwieriger, Stunden vor dem gesetzlichen Antrittsalter zu reduzieren. Das ist eine klare Verschiebung: weniger finanzielle Verantwortung und Belastung des Staates, mehr individuelle „Selbstverantwortung“. Das können sich aber nicht alle leisten — finanziell und körperlich.
In der Praxis
Eine 56-jährige Frau, geboren am 1. August 1968, arbeitet als Angestellte. Ursprünglich plante sie, mit 60 Jahren in Altersteilzeit zu wechseln, um ihre Arbeitszeit auf 50 % zu reduzieren. Ihr Ziel ist es, langsamer in die Pension zu gleiten und trotzdem finanziell abgesichert zu bleiben.
Mit der neuen Regelung ergeben sich jetzt mehrere Probleme: Wenn sie mit 62 in Altersteilzeit gehen möchte, kann sie davor nicht ihre Arbeitszeit auf 50% reduzieren — denn dann würde ihr Anspruch auf Altersteilzeit verloren gehen. Wenn sie beispielsweise auf 80% reduziert, dann müsste sie danach — um Altersteilzeit zu beziehen — noch weiter reduzieren.
Für Menschen, die nicht bis drei Jahre vor dem Pensionsantrittsalter Vollzeit arbeiten können, wird der Zugang zur Teilzeit also deutlich erschwert und die finanzielle Belastung erhöht.
Im Vergleich: Wenn eine Person mit einem Durchschnittseinkommen über die Altersteilzeit ihre Arbeitszeit auf 50% reduziert, erhält sie im Monat trotzdem 1917€ Netto (Durchschnittseinkommen von 3422€ Brutto). Wenn die Person die Arbeitszeit ohne Altersteilzeit auf 50% reduziert, beträgt das Nettoeinkommen nur 1426€. Außerdemwird weniger in das Pensionssystem eingezahlt und die Pension fällt dadurch kleiner aus.

Ohne Job nützt Teilpension gar nichts
Ein weiteres Manko der Reform: Altersdiskriminierung ist am Arbeitsmarkt nach wie vor weit verbreitet – viele ältere Menschen verlieren ihre Stelle oder finden keine mehr. Gerade körperlich herausfordernde Berufe sind für viele ältere Menschen nicht bis zum gesetzlichen Pensionsalter möglich. Neun der Top 10 jener Branchen, aus denen am häufigsten aus der Arbeitslosigkeit in die Pension gewechselt wurde, sind körperlich anstrengend. Vier der Top 5 dieser Branchen haben außerdem einen deutlichen Überhang weiblicher Arbeitskräfte. So gingen 2022 etwa 1.582 Menschen, die als letztes in der Branche des Einzelhandels gearbeitet haben, von der Arbeitslosigkeit in die Pension. Davon waren 74,5 Prozent weiblich. Diese Menschen brauchen eine Perspektive, statt durch die Arbeitslosigkeit auf eine kleinere Pension zu warten.
Die neue Reform und die Teilpension hilft jenen, die in Beschäftigung bleiben — nicht aber jenen, die vom System ohnehin im Stich gelassen werden. Was viele ältere Arbeitnehmer:innen brauchen, ist eine strukturelle Debatte über gesunde Arbeit bis 65 und soziale Absicherung im Alter.