Krankenversicherungsbeitrag – Erhöhung für Pensionist:innen geplant

Wer zahlt den Krankenversicherungsbeitrag?
Wer in Österreich arbeitet oder eine Pension erhält und ein monatliches Bruttoeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bezieht (2025: 551,10 Euro) zahlt Sozialversicherungsbeitrag. Der Krankenversicherungsbeitrag ist Teil davon. Weitere Beiträge der Sozialversicherung sind die Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und sonstige Umlagen und Beiträge.
Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag?
Für unselbstständig Beschäftigte liegt der Beitrag zur Krankenversicherung bei über sieben Prozent (7,65 Prozent). Selbstständige zahlen deutlich über sechs Prozent (6,8 Prozent) und bei Pensionist:innen war bisher ein Beitrag in der Höhe von 5,1 Prozent fällig.
Was will die FPÖ-ÖVP Regierung am Krankenversicherungsbeitrag ändern?
Die Blau-Türkise Regierung will den Beitrag zur Krankenversicherung von Pensionist:innen von 5,1 Prozent auf 6,1 Prozent erhöhen. Damit würde sich der Beitrag der Rentner:innen jenem der Beschäftigten und Selbstständigen annähern.
Auf diese Maßnahme hatten sich auch ÖVP, SPÖ und NEOS bei ihren Verhandlungen geeinigt. Im Gegenzug wollten sie die Pensionist:innen bei den Rezeptgebühren entlasten.
Die Blau-Türkise Regierung hat diesen Punkt nun offensichtlich übernommen. Details dazu gibt es jedoch noch nicht. Das Finanzministerium bestätigte lediglich, dass dieser Punkt unter “Mehreinnahmen aus der Gesundheitsversicherung” an die EU übermittelt wurde. Im Sparpaket sind 320 Millionen Euro mehr an Krankenversicherungsbeiträgen eingeplant. Eine Erhöhung der KV-Beiträge um einen Prozentpunkt für alle Pensionist:innen (von 5,1 auf 6,1 Prozent, bei Beamt:innen von 4,9 auf 5,9 Prozent) brächte im Jahr rund 440 Millionen Euro mehr. Rückwirkend mit Jahresbeginn ist freilich keine Einführung möglich. Beginnt man mit den höheren Beiträgen der Pensionist:innen erst im Frühjahr, kommt man auf die Summe, die Blau-Türkis eingeplant hat.
Was würde die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags für Pensionist:innen bedeuten?
Beispiel 1: Eine Pensionistin mit einer durchschnittlichen Bruttopension von 1.409 Euro bekommt durch die Anhebung des KV-Beitrags von 5,1 Prozent auf 6,1 Prozent 14,09 Euro im Monat weniger. Geht sie mit 61 Jahren in Pension und lebt weitere 23 Jahre, bedeutet das für sie insgesamt eine Kürzung von 4.537 Euro ihrer Pension. Pro Pensionsjahr würden ihr somit 197,26 Euro entgehen.
Beispiel 2: Für einen Pensionisten mit durchschnittlicher Bruttopension von 2.374 € sieht das ähnlich aus. Er bekommt durch die Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags von 5,1 Prozent auf 6,1 Prozent 23,74 Euro weniger pro Monat. Geht er mit 65 Jahren in Pension und lebt dann weitere 14 Jahre, würde das 4.653 Euro weniger Pension für ihn bedeuten. Ein Verlust von 332,36 Euro pro Pensionsjahr.
Anmerkung: In den Beispielrechnungen wurden keine Veränderungen durch die Lohnsteuer beachtet.
Wofür braucht es den Krankenversicherungsbeitrag?
Mit dem Krankenversicherungsbeitrag ersetzt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Versicherten in Österreich anfallende Arztkosten. Das geschieht nach dem Solidaritätsprinzip. Besserverdienende Personen übernehmen solidarisch einen Teil der Finanzierung für Leistungen von Menschen mit geringerem Einkommen.
Somit soll, zumindest in der Theorie, für alle Versicherten der gleiche Anspruch auf hochwertige und kostenlose Behandlung im Bedarfsfall sichergestellt werden. Unabhängig vom Einkommen.