Racial Profiling: Wie die Polizei Schwarze Männer im Straßenverkehr diskriminiert

Es ist Montag, kurz vor elf Uhr abends. Jakob, eine queere Schwarze Person Mitte zwanzig, radelt von einem Meeting nach Hause. Kurz vor der eigenen Wohnung steigt Jakob vom Fahrrad ab, holt den Schlüssel heraus, will die Haustür aufsperren. Ein Polizeiwagen wirft das Blaulicht an. Einer der drei Polizisten spricht Jakob aus der Streife an. „Da bist du aber sehr auffällig vom Rad abgestiegen", sagt er. So erzählt Jakob es einige Monate später am Telefon.
Es folgt ein Alkotest, über dessen Ergebnis Jakob nicht informiert wird. Die zwei ausgestiegenen Polizisten fragen, ob Jakob in letzter Zeit Substanzen konsumiert hat. Jakob gibt zu, vor einer Woche gekifft zu haben, beteuert aber, gerade nüchtern zu sein. Die Polizisten kündigen an, Jakob zu einer amtsärztlichen Untersuchung mitzunehmen. Jakob stimmt zu.
Doch dann gehen die Beamten mit Jakob in den Innenhof des Wohnhauses, tasten Jakob ohne konkrete Begründung am ganzen Körper ab, finden nichts. Es ist der Todestag von George Floyd. Jakob bekommt panische Angst vor den Polizisten. „Ich habe gesagt, dass ich mich gerade sehr bedroht fühle, weil wir nicht in der Öffentlichkeit sind", erzählt Jakob. Den Polizisten ist das egal. Aus Angst will Jakob nun doch nicht mit ihnen zur ärztlichen Untersuchung fahren. Die Polizisten halten Jakob ein Formular hin, das diese Verweigerung festhält, Jakob unterschreibt. Eine Unterschrift, die sich als folgenschwer herausstellen wird.
Racial Profiling: in Österreich besonders häufig
People of Colour wie Jakob werden in Österreich einer Studie aus dem Jahre 2021 zufolge häufiger von der Polizei kontrolliert als die Gesamtbevölkerung. Schwarze Personen mit Wurzeln in Afrika südlich der Sahara sogar doppelt so häufig. In vielen anderen europäischen Staaten, etwa in Deutschland, ist der Unterschied der Studie zufolge viel kleiner. Das macht die österreichische Polizei europaweit zu Spitzenreitern bei Racial Profiling, also bei Personenkontrollen ohne konkreten Verdacht allein aufgrund der Hautfarbe.
Ein ähnliches Bild zeigt auch der jährliche Rassismus-Report der Wiener Antidiskriminierungsstelle ZARA. 2025 gingen insgesamt 1.539 Meldungen zu rassistischen Vorfällen bei ZARA ein. 108 davon behandelten Rassismus bei Kontrollen durch die Polizei. MOMENT.at liegen neun dieser Fälle vor, zu denen auch Jakobs zählt.
Amtsärztliche Untersuchung verweigert? Das wird teuer
Das Muster, das die Fälle bei ZARA beschreiben, ist bemerkenswert. Alle neun Fälle behandeln Schwarze, männlich gelesene Personen, die im Straßenverkehr angehalten wurden. Alle neun mussten hohe Geldstrafen zwischen 1.600 und 2.000 Euro zahlen – egal, ob sie schuldig waren oder nicht.
In allen Fällen blieb den Betroffenen zufolge der Anlass der Kontrolle vage: ein zitterndes Augenlid, eine leere Packung Schmerztabletten oder das Absteigen vom Fahrrad reichten den Beamt:innen demnach, um Drogenkonsum zu vermuten und diesen Verdacht durch eine zeitintensive amtsärztliche Kontrolle auf der Wache bestätigen zu wollen.
Was Jakob und die anderen Betroffenen zu diesem Zeitpunkt nicht wussten: Wenn eine Person die Vorführung zur amtsärztlichen Untersuchung verweigert, wird rechtlich automatisch angenommen, dass sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Die Verweigerung gilt daher selbst als Verwaltungsübertretung. Die Mindeststrafe dafür beträgt 1.600 Euro. Jakob hat mittlerweile ein Crowdfunding gestartet, um die Strafe zu bezahlen – obwohl Jakob laut eigener Aussage an jenem Montag völlig nüchtern war.
Die Polizei Wien kennt die Beschwerden
Jakob sagt, die Beamten hätten nicht genau über die Folgen der Verweigerung aufgeklärt. „Sie meinten, ich müsse um die 800 Euro zahlen”, erzählt Jakob. Eine hohe Summe, die Jakob aber wegen der überbordenden Panik akzeptierte. Dass sie nicht stimmt, erfährt Jakob erst durch einen Brief Wochen später. Auch die anderen acht Schwarzen Betroffenen erzählen, dass die Polizist:innen nur vage über die Summe aufgeklärt oder gar eine falsche genannt hätten. Manche fühlten sich von den Polizist:innen sogar dazu überredet, das Formular mit der Verweigerung zu unterschreiben: Das spare den Betroffenen die oft lange Wartezeit bis zur Untersuchung, hätten die Beamt:innen gesagt.
Während die Betroffenen hohe Geldstrafen für die Verweigerung zahlen müssen, gibt es für Polizist:innen keine Konsequenzen, wenn sie darüber nicht ausreichend aufklären. „Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Aufklärung über die konkrete Höhe der Mindeststrafe besteht nicht”, erklärt die Pressestelle der Landespolizeidirektion (LPD) Wien auf Anfrage von MOMENT.at. In der Praxis werde aber „häufig” darauf hingewiesen. Häufig, aber – wie die neun Fälle zeigen – nicht immer. Die LPD Wien gibt zu, dass deswegen „immer wieder“ Beschwerden einlangen.
Schlampige Polizeiarbeit ist schwer nachzuweisen
Betroffene hätten die Möglichkeit, sich rechtlich dagegen zu wehren, heißt es bei der LPD Wien. Das ist bei Verdacht auf Racial Profiling aber ein steiniger Weg. „Sobald Beamt:innen den Verdacht auf Drogenkonsum hegen, ist es schwierig, in einem Verfahren gegen deren Glaubwürdigkeit anzukommen”, erklärt Marawan Mansour, ein Rechtsanwalt in Wien mit Erfahrung in Fällen von Racial Profiling.
Anders als beim Alkohol, wo Atemtest und Promillewert objektive Maßstäbe setzen, entscheiden die Beamt:innen bei Verdacht auf Drogenkonsum noch selbst, ob Verdächtige zur amtsärztlichen Untersuchung müssen. Es gibt ein sogenanntes Drogencheck-Formular, auf dem sie bestimmte Parameter ankreuzen sollen – Gleichgewicht, Augen, Reaktionsschnelligkeit. In einem älteren Fall von ZARA wurde der Verdächtige aufgrund roter Augen zur Untersuchung aufgefordert, die der Mann später durch einen positiven Corona-Test erklären konnte. In vielen anderen Fällen füllten die Beamt:innen das Formular erst Stunden nach dem Vorfall aus.
Bei der Polizei unbeliebt: Der Speichelvortest
Es gibt einen objektiveren Weg, einen Drogenverdacht abzuklären, aber der wurde in den ZARA-Fällen nicht angewendet: der Speichelvortest. § 5 Absatz 9a der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Beamt:innen bei Verdacht auf Drogenkonsum zunächst eine Speichelprobe entnehmen. Das Problem laut LPD Wien: Nur speziell geschulte Polizist:innen dürfen diesen Test durchführen. Nicht immer sitzt gerade eine:r davon im Streifenwagen.
Der Rechtsanwalt Mansour vermutet neben Personalmangel noch andere Gründe hinter den ausbleibenden Speicheltests. Eine Studie des österreichischen Verkehrsministeriums hat festgestellt, dass sie nicht immer verlässlich sind, sondern speziell bei Cannabis manchmal trotz Konsums negativ ausfallen. Ist der Test aber negativ, dürfen Polizist:innen Verdächtige gar nicht erst zur amtsärztlichen Untersuchung vorführen. „Ich vermute, dass Beamt:innen dadurch denken: na gut, dann beurteile ich das lieber selbst”, sagt Mansour. „Es wäre schön, wenn diese Tests verbessert werden, anstatt sie einfach wegzulassen.”
Vor Gericht gehen wegen Racial Profiling? Hohes Risiko, wenig Chancen
Mansour skizziert drei Möglichkeiten, wie sich Betroffene in Fällen wie dem von Jakob rechtlich wehren können. Die naheliegendste ist eine Beschwerde gegen das Straferkenntnis beim Verwaltungsgericht. Jakob hat eine eingelegt. Beim Termin gibt einer der Polizisten an, dass Jakob das Blaulicht der Streife schon länger missachtet und die Körperuntersuchung vorzeitig abgebrochen habe. „Das stimmt überhaupt nicht”, sagt Jakob. Aber das Gericht folgte der Linie der Polizei. Nun muss Jakob auch noch eine Bearbeitungsgebühr und Gerichtskosten zahlen – insgesamt liegen die Kosten mittlerweile bei 2.100 Euro.
Zweite Möglichkeit: Wer festgehalten, körperlich durchsucht oder zu lange auf der Wache festgehalten wurde, kann eine Maßnahmenbeschwerde einbringen. Chancen bestehen vor allem bei überlanger Anhaltung – der Verwaltungsgerichtshof hat Wartezeiten von mehr als drei Stunden als potenziell unzumutbar eingestuft. Aber: Verliert man, drohen auch hier Prozesskosten von rund 900 Euro, sagt Marawan Mansour.
Richtlinienbeschwerde: Eine Entschuldigung, keine Entschädigung
Die dritte Variante: eine Richtlinienbeschwerde gegen diskriminierendes Polizeivorgehen. Sie ist zwar kosten-, aber auch zahnlos, sagt Mansour. „Dabei wird maximal festgestellt, dass die Richtlinien bei der Polizeiarbeit verletzt wurden”. Betroffene bekommen dann eine schriftliche Entschuldigung, in der die Behörden das Fehlverhalten eingestehen. Ein schwacher Trost für Rassismusbetroffene – denn die Strafe von 1.600 Euro müssen sie dann trotzdem zahlen.
Mansour sieht ein systemisches Problem: Das Kostenrisiko für alle, die sich juristisch zur Wehr setzen wollen, sei „auch ein indirektes Mittel, um Maßnahmenbeschwerden gegen behördliches Vorgehen zu verhindern”. Gerade für einkommensschwache Personen sei es fatal, wenn sie über die Strafe hinaus auch noch die Prozesskosten zahlen müssen. "Viele lassen deshalb von einer Beschwerde ab, obwohl sie unschuldig sind”, sagt Mansour.
Wer sich trotzdem wehrt, braucht vor allem eines: gute Dokumentation. Mansours dringlichster Rat für alle, die in eine ähnliche Situation kommen: das Handy zücken und aufnehmen. „Im öffentlichen Raum ist das zu Beweiszwecken völlig legal, auch wenn Beamt:innen etwas anderes behaupten. Der Nachteil liege darin, dass das Filmen zu einer weiteren Eskalation führen könne.
Zwei Möglichkeiten, Diskriminierung zu verhindern
Auf Anfrage von MOMENT.at schreiben sowohl das Innenministerium als auch die LPD Wien, dass Racial Profiling unzulässig ist, polizeiliche Kontrollen ausschließlich auf Basis objektiver Kriterien erfolgten und Antidiskriminierung fixer Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizist:innen sei. Die neun Schwarzen Männer, die im vergangenen Jahr hohe Verwaltungsstrafen zahlen mussten, sehen das natürlich anders.
Dass Racial Profiling nach wie vor passiert, führt Marawan Mansour darauf zurück, dass rassistisches Verhalten „auch ein unbewusster Vorgang ist, weil nicht genug Awareness für Rassismus da ist”. Polizeikontrollen fairer zu gestalten, wäre laut Mansour im Sinne aller, „auch im Sinne der Beamt:innen”. Der Anwalt sieht zwei Verbesserungsmöglichkeiten, die technisch wie politisch nicht besonders aufwändig seien: Erstens genauere Speicheltests bei Drogenverdacht und die Verpflichtung für die Polizei, sie anzuwenden. Zweitens eine gesetzliche Aufklärungspflicht über die Strafhöhe bei Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung.
Es sind zwei Stellschrauben, die Jakob möglicherweise davor bewahrt hätten, für einen Heimweg mit dem Fahrrad am Montagabend nun 2.100 Euro zahlen zu müssen.










