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Ungleichheit

Neun Länder gehen gemeinsam gegen Vergewaltiger-Netzwerke vor – warum ist Österreich nicht dabei?

Neun Länder gehen gemeinsam gegen Vergewaltiger-Netzwerke vor – warum ist Österreich nicht dabei?
Die EU-Strafverfolgungsbehörde Europol unterstützt die neun an „Projekt Medusa“ teilnehmenden Länder bei ihren Ermittlungen gegen Vergewaltiger-Netzwerke. Foto: Europol
Polizeibehörden in neun Staaten gehen gemeinsam gegen Online-Netzwerke von Männern vor, die ihre Partnerinnen betäuben und sexuell missbrauchen. Warum ist Österreich bei „Projekt Medusa“ nicht dabei?

Hinweis: In diesem Text geht es um sexualisierte Gewalt.

Ein Mann betäubt seine nichtsahnende Partnerin und missbraucht oder vergewaltigt sie – nicht ein Mal, sondern immer wieder, über Jahre hinweg. Er tauscht sich online mit anderen Tätern darüber aus, teilt Videos und Fotos seiner Verbrechen.

In den letzten Jahren ist eine ganze Reihe solcher Fälle bekannt geworden, jener von Gisèle Pelicot ist nur der bekannteste. In Österreich wurde im Herbst ein erster Täter verurteilt. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, denn in allen bisher bekanntgewordenen Fällen haben die Opfer von den Taten gar nichts mitbekommen. Erst von der Polizei haben sie erfahren, was ihre Partner ihnen teils über Jahre hinweg angetan hatten.

Eine vage Idee von den Dimensionen des Problems gibt die Größe der Chatgruppen und Onlineforen, in die sich zwei deutsche Journalistinnen eingeschleust haben: Die größte hatte 73.000 Mitglieder.

9 Staaten, 57 Festnahmen, 158 Opfer

Seit April gehen nun die Polizeibehörden von neun Staaten unter Führung von Deutschland und dem Vereinigten Königreich im „Projekt Medusa“ gemeinsam gegen die Täter-Netzwerke vor. Sie werden dabei von der EU-Strafverfolgungsbehörde Europol unterstützt und haben ihr zufolge bisher 158 Opfer in Sicherheit gebracht und 57 Täter festgenommen, die meisten davon bei einem Großeinsatz Ende Juni.

117 Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung, sexualisierten Übergriffen, gefährlicher Körperverletzung oder versuchtem Mord haben die Behörden der teilnehmenden Länder laut Europol bisher eingeleitet und vier neue Täternetzwerke identifiziert.

Mit dabei im Projekt: Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Spanien, Ungarn, Brasilien, Kanada und die USA.

Nicht mit dabei: Österreich.

Laut Europol war Österreich eingeladen, bei Projekt Medusa mitzumachen

MOMENT.at hat im Februar bei Polizei und Justiz angefragt, was die österreichischen Behörden tun, um Vergewaltiger-Netzwerke zu stoppen und Betroffene zu schützen – die ganze Recherche findest du hier.

Die Polizei könne nur Delikte bearbeiten, die ihr „in welcher Form auch immer zur Kenntnis gelangen“, antwortete das Bundeskriminalamt damals. Von sich aus zu ermitteln, vor allem durch „das eigenständige Eindringen in geschlossene Kommunikationsnetzwerke“, sei der Polizei rechtlich nicht erlaubt (eine Einschätzung, die ein Datenschutz-Experte nur bedingt teilte).

Als MOMENT.at im Mai nach neuen Entwicklungen fragte, antwortete ein Sprecher, das Phänomen sei dem BKA bekannt und werde bekämpft. Es gebe „diesbezüglich eine äußerst enge internationale Vernetzung und auch regelmäßigen Austausch mit anderen Ländern.“ Zu diesem Zeitpunkt lief Projekt Medusa bereits – wie wir nun wissen, ohne Österreich.

Auf Anfrage von MOMENT.at bestätigt eine Europol-Sprecherin, dass Österreich weder an der aktuellen Operation teilgenommen hat noch Teil des Gesamtprojekts ist. Weshalb nicht, könne sie nicht sagen. „Wir laden bei solchen Projekten immer alle Staaten ein, teilzunehmen, und es liegt in ihrer Entscheidung, ob sie mitmachen oder nicht“, sagt die Sprecherin.

Warum also war und ist Österreich nicht dabei? Es gebe zwar „aktuell vereinzelt Fälle in Österreich“, antwortet das Bundeskriminalamt – was den Ermittlungskomplex „Projekt Medusa“ betrifft, „bestand jedoch kein Bezug nach Österreich, weshalb keine Teilnahme erfolgte“.

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Was tun bei Verdacht auf „chemische Unterwerfung“ durch den Partner?
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Ob Gisèle Pelicot in Avignon, „Daniela Gruber“ in Niederösterreich oder „Marlene“ in Niedersachsen: Sie alle ahnten nicht, was ihre damaligen Partner ihnen antaten – aber sie alle hatten gesundheitliche Beschwerden, die sich im Nachhinein durch die Verbrechen erklären ließen. Dazu gehörten recht allgemeine Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindelanfälle oder Durchfall und etwas spezifischere wie extreme Müdigkeit (die Betroffenen schliefen ohne ersichtlichen Grund teils bis zum Nachmittag), Gedächtnislücken, ein Bleigeschmack im Mund, gynäkologische Beschwerden oder Schmerzen im Unterleib.

Was kannst du tun, falls du den Verdacht hast, dass du oder eine dir nahestehende Person betroffen sein könnte?

Die folgenden Empfehlungen haben wir auf Basis von Gesprächen mit der Opferanwältin Sonja Aziz und mit der Gerichtsmedizinerin Katharina Stolz, Leiterin der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene an der Medizinischen Universität Wien, erstellt.

  • In Wien und Graz gibt es spezialisierte Gewaltambulanzen. Dort können Betroffene sich nach einer Terminvereinbarung kostenlos und ohne e-Card untersuchen lassen und bekommen Informationen zu weiteren Hilfsangeboten. Die Ärzt:innen dort sichern und dokumentieren Spuren nach gerichtlich gültigen Standards. Dusche nach einem möglichen Übergriff vor dem Besuch nicht und putze dir nicht die Zähne. Nimm Kleidung und andere Textilien mit, auf denen Spuren zu finden sein könnten (packe sie nicht in Plastik ein, sondern in einen Papiersack).
  • Ist keine dieser Ambulanzen für dich gut erreichbar, kannst du dich an jedes Krankenhaus und jeden Arzt/jede Ärztin deines Vertrauens wenden. Versuche möglichst schnell dorthin zu gelangen – viele Arten von K.o.-Tropfen lassen sich in Harn und Blut nur für kurze Zeit nachweisen.
  • Wenn du benommen aufwachst und den Verdacht hast, am Vorabend betäubt worden zu sein, kannst du noch zuhause selbst eine Urinprobe in einem Gefäß sichern und sie möglichst schnell zum Arzt oder ins Krankenhaus bringen.
  • Nicht alle Labore können Untersuchungen auf K.o.-Mittel durchführen. Das können nur forensisch-toxikologische Labore. Bitte den Arzt oder die Ärztin darum, deine Probe in ein solches spezialisiertes Labor zu schicken.
  • In Haarproben können Substanzen über einen längeren Zeitraum nachweisbar sein, vor allem, wenn sie wiederholt verabreicht werden. Um die Untersuchung einer Haarprobe einzuleiten, ist aber ein konkreter Anfangsverdacht oder eine Anzeige bei der Polizei nötig.
  • Achte darauf, ob du Verletzungen an deinem Körper findest. Wenn ja, halte sie fotografisch fest.
  • Wenn du immer wieder Beschwerden hast, die du dir nicht erklären kannst, führe Tagebuch darüber und sprich mit deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin. Dann sind deine Symptome schon mal dokumentiert – das ist hilfreich, falls der Verdacht später konkreter wird.

Wir wollen weiterhin an diesem Thema dranbleiben. Hast du Informationen dazu? Dann melde dich per Mail (ruth.eisenreich@moment.at) oder via Signal (@rutheisenreich.70). Wir behandeln alle Nachrichten vertraulich.

Die ganze Recherche von Februar findest du hier.

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