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Demokratie

COFAG-Skandal und Urteil des Verfassungsgerichts: 9 Punkte, die du wissen musst

“Koste es, was es wolle”, hat Sebastian Kurz 2020 zur “Rettung” der Wirtschaft angekündigt. Und gekostet hat es viel. Viel zu viel kritisiert der Rechnungshof. Er hat sich die "Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH" (kurz: COFAG) genauer angesehen und den COFAG-Skandal ins Rollen gebracht. Im Rohbericht zeigt sich ein erschreckendes Bild: Intransparenz, parteinahe Besetzungen und überzogene Beratungskosten.
Im Oktober 2023 erklärte der Verfassungsgerichtshof das gesamte Konstrukt für verfassungswidrig. Was daraus folgt, was der Rechnungshof kritisiert und welche Probleme schon vorher bekannt waren, fassen wir für dich zusammen. Dazu zeigen wir dir, welche Unternehmen überfördert wurden.
 

Was ist die COFAG?

Die COFAG wurde im März 2020 gegründet, um die Corona-Hilfen für Unternehmen zu bearbeiten. Die Hilfen sollten den Unternehmen durch die Corona-Krise helfen. Sie bestehen unter anderem aus Ausfallbonus, Umsatzersatz und Fixkostenzuschüssen. Insgesamt hat die COFAG bisher ca. 17 Milliarden Euro an Hilfen und Garantien an die Unternehmen geleistet.
 

War die Gründung der COFAG notwendig?

Die Gründung der COFAG wird vom Rechnungshof hinterfragt. Er kritisiert, dass die Aufgabe auch die bereits bestehende Verwaltung – etwa Finanzämter oder die Förderbank des Bundes – übernehmen hätte können. Diese Behörden hätten nicht nur bereits Expertise und die notwendigen Daten gehabt, sondern auch bereits funktionierende Kontrollinstrumente.
 
Die Gründung wurde vom Finanzministerium kaum dokumentiert. Wie genau es dazu gekommen ist, lässt sich nicht klar nachvollziehen. Vieles lief über mündliche Absprachen. In nur wenigen Tagen entstand die COFAG, “ohne ein Mindestmaß an Begründung und Abwägung der Alternativen”. Beauftragt wurde dafür die externe Rechtsanwaltskanzlei Schönherr um einen Tagessatz von 4.000 Euro. Sie arbeitete also an den rechtlichen Grundlagen für die COFAG mit – und profitierte auch später noch davon.
 
Das Fazit des Rechnungshofes: Die COFAG sei eigentlich wenig zweckmäßig gewesen. Warum das Finanzministerium die Agentur gegründet habe, müsse noch beantwortet werden. 
 

Die COFAG verschlang absurd hohe Beraterkosten

Expert:innen aus dem Finanzministerium waren in die Gründung der COFAG kaum eingebunden. Personal bekam die COFAG nur sehr wenig – dafür war man umso mehr von externen Berater:innen abhängig.
 
Diese Abhängigkeit führte zu extrem hohen Kosten. Zwischen April 2020 und Juni 2021 wurden 21 Millionen Euro an externe Berater:innen ausbezahlt. Fast die Hälfte davon entfiel auf “wirtschaftliche Beratung”, vier Millionen Euro wurden für Rechtsberatung ausgegeben. 2,5 Millionen Euro davon erhielt die Kanzlei Schönherr. Solche Leistungen sollten eigentlich nur bei Bedarf eingesetzt werden.  
 

Parteinahe Personen verdienten gut an der COFAG 

Als einer der Geschäftsführer der COFAG wurde Bernhard Perner eingesetzt. Der war damals bereits Geschäftsführer der Abbaugesell­schaft des Bundes (Abbag), als deren Tochter die COFAG gegründet wurde. Gleichzeitig war er auch noch in der Öbag angestellt und galt dort als Vertrauter von Thomas Schmid.
 
Verdient hat Perner dabei sehr gut: 117.000 Euro hat er von April bis Dezember 2020 bekommen. Diese seien ihm laut Rechnungshof eigentlich gar nicht zugestanden, da er für eine Tätigkeit in einer Tochtergesellschaft kein Geld bekommen hätte dürfen. 
 
Auch im Aufsichtsrat saßen viele Personen aus dem Umfeld Perners. Der Aufsichtsratschef Michael Mendel war etwa ein ehemaliger Kollege von Perner bei der Abbag und sollte in dieser Position die Tätigkeiten des Geschäftsführers kontrollieren. 
 

Warum die COFAG gleich mehrfach intransparent war

Die COFAG wurde mehrfach für ihre Undurchsichtigkeit kritisiert. Das betrifft einerseits die Aspekte, die jetzt vom Rechnungshof kritisiert wurden. Die COFAG wurde der Kontrolle des Parlaments entzogen, die Oppositionsparteien erhielten kaum Informationen. 17 parlamentarische Anfragen wurden wegen der Agentur gestellt.
 
Noch größer war jedoch die Kritik an der Intransparenz bei den Förderungen. Welches Unternehmen wie viel bekam, bleib lange Zeit ganz im Dunkeln. Erst ab Mai 2021 wurden nach Vorgabe der EU-Kommission Daten zu Förderungen veröffentlicht – jedoch erst ab einem Wert von 100.000 Euro. Die Öffentlichkeit weiß also nicht, wohin ein großer Teil der Förderungen eigentlich geflossen ist. Erst seit Juli 2022 sind auch Förderungen über 10.000 einsehbar. 

Wie die Corona-Hilfsgelder zu massiver Überförderung führten

Bereits im Herbst 2020 wurde vorhergesagt, was jetzt auch der Rechnungshof kritisiert hat: Bei den Corona-Hilfsgeldern kam es teilweise zu erheblicher Überförderung. Grund dafür war jedoch nicht die COFAG, sondern die Ausgestaltung der Corona-Hilfsgelder. Dafür gibt es mehrere Ursachen, wie das Momentum Institut analysierte. So wurden stellenweise schlicht zu hohe Förderungen ausbezahlt. In vielen Fällen wurden auch nicht mit den tatsächlichen Kosten gerechnet, die anfielen, sondern mit dem Umsatz des Vorjahres.
 
Viele Unternehmen konnten deswegen ihren Gewinn sogar noch steigern. Besonders in der Gastronomie und Hotellerie haben viele davon profitiert: 
So haben alleine 2020 Unternehmen 179 Millionen Euro mehr bekommen, als sie eigentlich gebraucht hätten. Tatsächlich dürfte die Summe unnötig ausbezahlter Förderungen noch viel höher sein. Wegen der mangelnden Transparenz bei den Förderungen lässt sich das aber nicht genau sagen. Wie es dazu kam, kannst du hier noch einmal nachsehen.
 

 

Welche Unternehmen wurden besonders stark überfördert?

Einige Unternehmen wurden kräftig gefördert, obwohl ihre Gewinne in der Krise explodierten. Viele erhielten mehr, als sie eigentlich brauchten. Das Momentum Institut veröffentlichte im September 2022 eine Datenbank zur Überförderung. Diese listet fast 7.000 Unternehmen aus den Branchen Handel, Gastronomie und Tourismus sowie Verkehr. Ihnen allen gemeinsam: Die Firmen erhielten jeweils mehr als 100.000 Euro Förderungen, deshalb musste die Cofag die Zahlen öffentlich machen. Die komplette Analyse des Momentum Instituts liest du hier. Dort kannst du auch die Datenbank einsehen und runterladen.
 

Ist das Steuergeld für die Förderungen jetzt unwiederbringlich weg?

Nein. Denn die zu viel bezahlten Förderungen lassen sich belegen. Und die Regierung könnte eine Sonderabgabe einheben, um das Steuergeld von den Unternehmen zurückzufordern. Bisher lehnt sie das allerdings ab. 
 

Der VfGH erklärt COFAG-Konstrukt für verfassungswidrig. Was bedeutet das?

Am 17. Oktober 2023 kam es zum Knall. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte das gesamte Konstrukt der COFAG für verfassungswidrig. Die Aufgabenübertragung an die COVID-19-Finanzagentur verstößt gegen die Verfassung, urteilte der VfGH. Er folgte dabei dem, was der Rechnungshof in seinem Rohbericht kritisierte: Die Abwicklung der Finanzhilfen einer privaten GmBH zu übertragen, sei „unsachlich“ gewesen. Die Aufgabe der COFAG fiel in den Bereich der staatlichen Verwaltung. Die COFAG verfügte über keine eigene Ausstattung, insbesondere technische Ausstattung, um ihre Aufgabe so zu erfüllen, wie es staatliche Organe tuin können. In der Praxis wurde die Kontrolle der Anträge von den Finanzämtern erfüllt.
 
Doch obwohl der VfGH die Ausgestaltung der COFAG für verfassungswidrig befindet, hat das vorerst praktisch keine Folgen: Auf ausbezahlte Förderungen (und Überförderungen) wirkt es sich nicht aus. Und selbst Förderanträge, die noch offen sind, können vorerst weiter von der COFAG bearbeitet, bewilligt und ausgezahlt werden.
 
Denn der VfGH setzt eine lange Frist für die Aufhebung der verfassungswidrigen Bestimmungen: Bis zum 31. Oktober 2024 gibt er dem Gesetzgeber Zeit, nähere Regelungen zu erlassen. Bis dahin könnte die COFAG bereits abgewickelt sein. Finanzminister Magnus Brunner kündigte Mitte des Jahres 2023 an, ein Konzept dafür erstellen zu lassen. Es sollte im September vorliegen. Mitte Oktober ließ es noch auf sich warten.
 
Anmerkung: Der Artikel wurde ursprünglich am 10. August 2022 veröffentlicht und am 17. Oktober 2023 um neue Informationen ergänzt.

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