Strafsache Signa: Was es mit dem Haftbefehl gegen René Benko auf sich hat
Am 3. Dezember 2024 hat die Oberstaatsanwaltschaft Trient einen Haftbefehl gegen René Benko erlassen. Pünktlich zum ersten Jahrestag der Insolvenz der zentralen SIGNA Holding GmbH rücken damit die strafrechtliche Folgen der Milliarden-Pleite ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Doch letztlich ist der italienische Haftbefehl ein Nebenschauplatz. Die Frage ist, ob René Benko im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der SIGNA-Gruppe selbst strafrechtlich relevantes Verhalten gesetzt hat.
Worum geht es bei dem aktuellen italienischen Haftbefehl gegen Benko?
Es ist nicht das erste Mal, dass René Benko strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Geschäften in Italien hat. Bereits 2012 wurde Benko erstinstanzlich und später dann auch höchstgerichtlich verurteilt – für verbotene Interventionen zu Gunsten einer italienischen Tochterfirma der SIGNA-Holding.
Auch im aktuellen Verfahren geht es wieder um rechtlich fragwürdige Immobilientransaktionen mit Bezügen zur Politik. Benko ist dabei einer von insgesamt 77 Beschuldigten. Gegen sie wird laut Medienberichten unter anderem wegen Manipulation von Ausschreibungen, unrechtmäßiger Parteienfinanzierung, unzulässiger Einflussnahme und Betrug ermittelt. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
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Welche unmittelbaren Folgen hat der italienische Haftbefehl für René Benko?
Benko selbst wurde nicht festgenommen, sondern nur in Tirol einvernommen. Aber über Heinz-Peter Hager, langjähriger Chef von Signa Italia, wurde Hausarrest verhängt. Vor allem das Verhältnis zwischen Benko und operativ tätigen Managern wie Hager kann auch für Ermittlungen in Österreich und Deutschland relevant sein. Denn rund um die Insolvenz der SIGNA Holding und anderer zentraler Signa-Gesellschaften gilt es zu klären, welche Rolle Benko tatsächlich gespielt hat. Formal war Benko ja seit 2013 nur noch als Berater ohne formale Entscheidungsmacht für diverse SIGNA-Unternehmen tätig.
Auch wenn René Benko vorerst nicht nach Italien ausgeliefert wird, ist die Angelegenheit damit nicht vom Tisch. Vielmehr wird Benko deshalb nicht ausgeliefert, weil auch in Österreich wegen derartiger Delikte ermittelt wird.
Wo wird sonst noch gegen René Benko strafrechtlich ermittelt?
In Österreich laufen derzeit mehrere Ermittlungsverfahren. Dabei geht es unter anderem um mutmaßlichem Förderungsbetrug rund um private Nutzung von Luxusimmobilien während Corona, sowie um mutmaßlich betrügerische Darstellung der wirtschaftlichen Lage von SIGNA-Firmen im Vorfeld der Insolvenz.
In Deutschland wiederum wird gegen Personen im Signa-Umfeld auch wegen Geldwäscheverdachts ermittelt. Wie schon bei den Ermittlungen in Italien und rund um die Insolvenz in Österreich ist dabei immer auch zu klären, welche spezifische Rolle René Benko hatte – als zwar nicht formaler, aber faktischer Geschäftsführer diverser SIGNA-Unternehmen.
Insofern sind die einzelnen Ermittlungsverfahren nicht völlig unabhängig voneinander zu sehen. Wird Benko in einem Verfahren nachgewiesen, dass er tatsächlich operativ maßgeblich in Entscheidungsprozesse involviert war, so kann das auch für andere Verfahren von Bedeutung sein.
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