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Ungleichheit

Verbotene Ablösen bei Genossenschaftswohnungen: “Es war wie bei einer Auktion!”

Ein neues Wohngebäude mit zahlreichen Balkonen ragt in den blauen Himmel. Im Beitrag geht es um Ablösen bei Genossenschaftswohnungen.
Bei Genossenschaftswohungen ist Vorsicht geboten. Vormieter versuchen durch hohe Ablösen Geld von ihren Nachmietern zu holen.
Die Mieten steigen seit 15 Jahren, die Nachfrage an Genossenschaftswohnungen, bei denen der Mietzins durchschnittlich zwanzig Prozent unter dem privater Mietwohnungen liegt, ist dementsprechend hoch. Aber Vorsicht - manche Vormieter versuchen auf unverschämte Weise durch hohe Ablösen Geld von ihren Nachmietern zu holen.
Patrick H. sucht seit einiger Zeit mit seiner Frau eine neue Genossenschaftswohnung. Da stolpern sie im Web über ein Inserat: “Ruhige und helle Traumwohnung in Floridsdorf mit Panoramablick”. Die Ablöse ist jedoch gesalzen: Rund 13.500 Euro. Trotzdem sieht sich das Paar die Wohnung an. 

Im Inserat ist eine lange Liste von Möbeln angegeben, die die hohe Ablöse rechtfertigen sollen. Doch bei der Besichtigung stellt sich heraus, dass der aktuelle Mieter nur vier Gegenstände in der Wohnung lassen wird. “Er hat als Hauptgrund für die hohe Ablöse die speziellen Fliesen angegeben, die er verbaut hat. Doch auch wenn ich großzügig rechne und den Zeitwert abziehe, so komme ich nicht mal auf die Hälfte der 13.500 Euro. Wir haben die Genossenschaftswohnung, in der wir jetzt wohnen, voll möbliert um 7.000 Euro übernommen,” ärgert sich der Interessent. Als er seine Zweifel anspricht, wird der Mieter auch noch unfreundlich, so Patrick H.: “Er meinte, es gäbe mehrere Leute, die sich für die Wohnung interessieren und er würde sich von uns einen Preisvorschlag erwarten, der noch über der hohen Ablöse liegt, da er denjenigen als Nachmieter vorschlägt, der am meisten zahlt – es war wie bei einer Auktion!”

Die Übernahme kam freilich nicht zustande.

Traumhafte Genossenschaftswohnungen – mit horrenden Ablösen

Das Paar sucht weiter und entdeckt immer mehr Inserate mit fragwürdig hohen Ablösen, die bis zu 30.000 Euro betragen. Tatsächlich ist es nicht rechtens von NachmieterInnen Ablösezahlungen zu verlangen, die den Wert der getätigten baulichen Investitionen oder den Wiederbeschaffungswert der Einrichtungsgegenstände übersteigen. 

Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung sieht aber öfters, dass dreiste Versuche unternommen werden, Nachmietern Geld aus der Tasche zu ziehen: “Das Problem ist, dass MieterInnen von einigen gemeinnützigen Bauvereinigungen ein Vorschlagsrecht haben. Das ist prinzipiell ja eine gute Sache. Leider kommt es immer wieder vor, dass sie zu viel verlangen. Manchmal liegt es daran, dass sie einfach den Wert überschätzen, manchmal  ist es natürlich auch Absicht.”

20.000 Euro zu viel Ablöse verlangt

Die Mietervereinigung erkämpfte erst im vergangenen Jahr rund 20.000 Euro an unzulässiger Ablöse für eine junge Familie zurück. Der Vormieter hatte für die 4-Zimmer-Genossenschaftswohnung zuerst sogar 40.000 Euro verlangt, ließ sich dann aber auf 32.500 Euro herunter verhandeln. Nach der Übernahme wuchs jedoch der Zweifel am Wert der überlassenen Einrichtung und die Familie begann den Wert dieser zu recherchieren und kam dahinter, dass sogar der Neupreis der übernommenen Möbel deutlich unter der Ablöse lag.

Wert der Ablöse überprüfen

Wer ebenso skeptisch gegenüber geforderten Ablösen ist, sollte zunächst auf jeden Fall Rechnungen verlangen. Falls diese nicht mehr existieren, so bietet die Stadt Wien sogar einen Ablöserechner. Dieser gibt jedoch oft nur eine Orientierungshilfe, da es ohne Sachverständigen schwierig sein kann, den exakten Wert einer Ablöse festzulegen.

Zu hohe Ablöse: Überprüfung bis zu 10 Jahre rückwirkend

Doch trotz großer Zweifel bezahlen viele Nachmieter die geforderten Ablösen. “Entweder, weil sie schon so verzweifelt sind und dieses Angebot annehmen, oder weil sie unbedingt diese Wohnung haben wollen, da etwa die Schule der Kinder in der Nähe ist, oder ähnliches,” so Hanel-Torsch. Doch Mieter können bis zu 10 Jahre rückwirkend einen Antrag auf Überprüfung bei der Schlichtungsstelle (hier gehts zur Seite der Schlichtungsstelle Wien) einbringen. Wo es keine gibt, ist das Bezirksgericht zuständig.

Leistbares Wohnen darf kein Privileg sein

Diese dreisten Versuche, den Nachmietern einer Genossenschaftswohnung Unsummen herauszupressen, zeigen vor allem ein Problem auf: Mieten und Immobilien werden in Städten immer teurer. In den vergangenen 10 Jahren sind in Österreich die Preise für Wohneigentum um 72 Prozent gestiegen.

Außerdem hat die türkis-blaue Regierung eine Novelle beschlossen, wonach nun der gemeinnützige Bauträger bereits nach fünf, anstatt erst nach zehn Jahren, den Mietern der Genossenschaftswohnung diese zum Kauf anbieten muss. Damit wandern geförderte Wohnung schneller in privates Eigentum. Immerhin muss der Käufer diese Wohnung dann 15 Jahre lang nach Richtwert vermieten, ebenso lange gilt eine Spekulationsfrist auf einen Weiterverkauf. Das soll verhindern, dass Mieten und Immobilienpreise noch schneller steigen. Auf Dauer wird sich das aber nicht verhindern lassen – oder es wird mehr gebaut um den Level an leistbaren Mietwohnungen zu halten. In Wien sind zwar aktuell rund 22.000 geförderte Wohnungen in Bau oder Planung, es ist allerdings fraglich, ob das reicht. Ein Blick nach Deutschland, wo Sozialwohnungen früher abverkauft wurden, zeigt jedenfalls, dass dann später leistbare Wohnungen fehlen.

Leistbares Wohnen darf jedoch kein Privileg sein. Es muss allen ermöglicht werden. Das wird aber immer schwieriger, wenn geförderte Wohnungen zu günstigen Konditionen ins Privateigentum wandern. Die Politik muss verhindern, dass die Mieten und Immobilienpreise weiter ansteigen. Denn sonst ist es unter anderem für VormieterInnen von Genossenschaftswohnungen ein Leichtes, auf unverschämteste Weise tausende Euro an illegaler Ablöse aus ihren NachmieterInnen herauszuquetschen.

 

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