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Kapitalismus
Demokratie

Finanzministerium beendet Zusammenarbeit mit Skandal-Institut

Kurz nachdem MOMENT darüber berichtete, dass das Finanzministerium auch jetzt noch mit dem Skandal-Institut Research Affairs und der Firma von Sophie Karmasin zusammenarbeitet, zog Gernot Blümels Ministerium die Reißleine. Die Verträge über zwei laufende Studien werden storniert.

Das Finanzministerium reagiert damit auf einen Bericht von MOMENT. Darin räumte Blümels Büro ein, noch immer mit Beischab und Karmasin zusammenzuarbeiten. „Aktuell führen die beiden betroffenen Institute noch zwei Studien für das BMF durch“, hieß es aus dem Ministerium. Und: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung“ habe der Minister die Finanzprokuratur gebeten, „die Vertragslage bei diesen beiden Studien zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt“.

Diese Prüfung kam zu einem schnellen Ergebnis: Die Verträge mit Research Affairs und Karmasin Research wurden am Montag storniert. Wie viel Geld sie die Steuerzahler:innen kosten werden, weiß das Ministerium offenbar selbst noch nicht. Man versuche erst aus den Verträgen auszusteigen, sagte ein Sprecher laut orf.at. Wie teuer das werde, muss also offensichtlich noch mit Beinschab und Karmasin verhandelt werden.

Research Affairs pushte Kurz mit manipulierten Umfragen zum Kanzler

Beinschab und Karmasin stehen im Zentrum des Skandals um mutmaßlich manipulierte Umfragen, die seit 2016 im Auftrag des Finanzministeriums durchgeführt wurden und in der Zeitung “Österreich” erschienen. Das Ziel: Den inzwischen als Bundeskanzler zurückgetretenen Sebastian Kurz gut aussehen lassen im Kampf um den ÖVP-Vorsitz und später das Kanzleramt.
Dafür soll Beinschab Scheinrechnungen ausgestellt haben, die vom Finanzministerium bezahlt wurden. Das hieße Veruntreuung von Steuergeld.

Belohnt für die gefällige Berichterstattung wurde auch die Zeitung von Herausgeber Wolfgang Fellner: Mit Inseraten des Ministeriums, ebenfalls bezahlt mit Steuergeld. Dessen Generalsekretär damals: Der Kurz-Vertraute Thomas Schmid. Der Verdacht lautet auf Bestechung und Bestechlichkeit. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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