Grüner Pass: So funktioniert das “Ticket“ zu mehr Corona-Freiheit
Der grüne Pass ist mittlerweile notwendig, damit man gewisse Dienstleistungen nutzen oder in Europa reisen kann. Wir haben alles, was du über den grünen Pass wissen musst, zusammengestellt.
Egal ob man Schuhe kaufen, sich die Haare schneiden oder einfach nur essen gehen will: Der Grüne Pass ist mittlerweile unverzichtbar geworden. Mit ihm kann schnell überprüft werden, ob man geimpft, getestet oder genesen ist. Aber wie funktioniert der Pass? Wir haben die wichtigsten Antworten:
Was ist der Grüne Pass?
Der Grüne Pass ist ein Ausweis für die Corona-Zeit. Er gibt den aktuellen Impf-, Antikörper-, und Teststatus einer Person wieder. Wer geimpft ist, einen aktuellen, negativen Test oder genug Antikörper von einer überstandenen Corona-Infektion hat, kann einigen Pandemie-bedingte Einschränkungen entgehen.
Nach mehreren Aufschüben wurde er am 10. Juni gestartet, seit 20. Juni scheinen darin nun auch die Impfungen auf. Die Testergebnisse lauten nun nicht mehr „positiv“/“negativ“ sondern „nachgewiesen“/“nicht nachgewiesen“.
In welchen Ländern gilt der Grüne Pass?
Der Grüne Pass soll reisen innerhalb der EU wieder ermöglichen. Er gilt in allen EU-Ländern, außerdem in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Welche Erleichterungen der Pass genau ermöglicht, kann jedes Land individuell festlegen. Auf jeden Fall gibt es Einreiseerleichterung.
Wie sieht der Grüne Pass aus?
Der Grüne Pass ist grundsätzlich ein digitaler Pass, der über das Handy gezeigt werden kann. Die Impfdaten sollen direkt mit dem neuen e-Impfpass verknüpft werden. Die Informationen sind für Menschen ohne Handy aber auch als Papier-Ausweis ausdruckbar. Für Menschen, die sich das selbst nicht zutrauen oder gar nicht die entsprechenden Geräte haben, stehen Gemeindeämter als Anlaufstelle zum Ausdrucken offen.
Wie lange gilt der Grüne Pass?
Für Menschen mit drei Impfungen ist der Grüne Pass aktuell 9 Monate gültig. Ab 1. Februar wird er für Personen mit zwei Impfungen nur mehr sechs Monate gültig sein. Das gilt auch für Menschen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen haben.
Genesene Menschen werden nach zwei Impfungen mit vollimmunisierten Personen gleichgestellt, wenn ihre Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Ansonsten ist auch für sie der Grüne Pass nur sechs Monate gültig.
Wofür braucht man den Grünen Pass in Österreich?
In Österreich wird der Zugang zu Gastronomie- und Freizeitstätten über diesen Pass ermöglicht. Er dient als Nachweis für alle Orte, die einen 3-G-Nachweis (geimpft, getestet, genesen) oder 2-G-Nachweis (vollständig geimpft oder genesen) verlangen.
Was sind die Voraussetzungen für den Grünen Pass in Österreich?
Den Grünen Pass bekommt man, wenn man geimpft, getestet oder genesen ist. Die Erstimpfung bedeutet aber nicht automatisch den freien Zugang: Erst am 22. Tag nach der Impfung ist man von der Testpflicht befreit. Neun Monate nach der Zweitimpfung setzt aktuell die Testpflicht wieder ein, da es noch nicht genügend Studien zur Langzeit-Immunisierung gibt.
Wie komme ich an den Grünen Pass?
Der Nachweis für die drei Gs – „Getestet“ ,“Genesen“ und „Geimpft“ – kann digital abgerufen werden. Dafür muss man sich mit Handysignatur/ Bürgerkarte bei gesundheit.gv.at einloggen. Man kann ihn allerdings auch offline bekommen: Teststraßen und Apotheken versenden Ergebnisse bereits nach EU-Norm mit QR-Code und können Testzertifikate vor Ort ausdrucken. Auch den Eintrag im e-Impfpass kann man sich in Apotheken nach Vorlage der e-Card ausdrucken lassen. Gedruckte Genesungszertifkate werden von Gemeinden und Städten ausgestellt.
Welche Impfstoffe sind für den Grünen Pass zugelassen?
Für die EU und somit auch für den Grünen Pass zugelassen sind: Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Wer sich mit Sputnik V oder Sinopharm impfen hat lassen, muss sich für den Grünen Pass weiterhin testen.