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Arbeitswelt

Kündigung, Freistellung, Hausverbot: Nur, weil er einen Betriebsrat gründen wollte?

Thomas Stöckl verlässt eine Werkhalle. Mutmaßlich erhielt er von GL-Spezialverglasung die Kündigung wegen Betriebsratgründung. Foto: privat
Thomas Stöckl wurde gekündigt, von einem Tag auf den anderen. Er wollte bei GL-Spezialverglasung in Niederösterreich einen Betriebsrat gründen. Und deshalb habe er gehen müssen, vermuten er und seine Gewerkschaft: Kündigung wegen Betriebsratsgründung. Stöckl klagt seinen Ex-Arbeitgeber. Dessen größte Kunden sind ÖBB und Wiener Linien - mit Millionenaufträgen. Und mit denen könnte GL-Spezialverglasung jetzt Probleme bekommen.

Den 15. September dieses Jahres wird Thomas Stöckl wohl nicht mehr vergessen. Es ist ein Freitag. Wie seine Kolleg:innen der österreichischen Niederlassung des deutschen Unternehmens GL-Spezialverglasung freut er sich auf den Feierabend. „Ich bin mit meinen Kollegen raufgegangen ins Büro und hab die Papiere von der Baustelle vorgelegt“, sagt Stöckl. Routine eben. Er verabschiedet sich mit den Worten: Schönes Wochenende. „Nein Thomas, warte noch eine halbe Stunde“, habe der Leiter des Standorts in Großebersdorf in Niederösterreich zu ihm gesagt.

Stöckl setzte sich unten hin und geht 30 Minuten später noch einmal hoch in das Büro des Chefs. Und der legt ihm dort die Kündigung vor, mit sofortiger Freistellung. Es täte ihm leid, aber das Unternehmen müsse sich von ihm trennen, habe er gesagt. „Das war wie ein Schlag ins Gesicht“, sagt Stöckl im Gespräch mit MOMENT.at. Er ist völlig baff und fragt seinen Vorgesetzten, warum er ihn jetzt hochkant rauswirft.

Der Verdacht: Es war eine Kündigung wegen Betriebsratsgründung

Der Standortleiter habe sich auf unzureichende Arbeitsleistung berufen. Ihm zu kündigen sei schon länger geplant gewesen und nun sei es eben so weit. „Wie gibt‘s das?“, fragt Stöckl. Am Tag zuvor hatte er mit dem Betrieb seine freien Tagen rund um den Jahreswechsel besprochen. Der Chef habe ihn dabei auch gefragt, ob er am Wochenende für einen Dienst einspringen könnte. Und jetzt das. Für Stöckl ergibt das keinen Sinn. Wenn eh geplant war, ihn am Freitag zu entlassen, warum fragt ihn der Chef am Tag davor noch, ob er am Samstag einen Auftrag übernimmt. „Das geht sich nicht wirklich aus“, sagt Stöckl.

Er tut das aus seiner Sicht einzig Richtige: „Ich habe ihm das zurückgeschoben und gesagt, das unterschreib ich nicht.“ Was ihm schnell dämmert: Sein Chef hat ihm eher nicht gekündigt, weil seine Arbeitsleistung unzureichend gewesen sei. Und lange geplant war hier gar nichts. Es ging mutmaßlich um etwas Anderes: Stöckl wollte in dem Unternehmen einen Betriebsrat gründen. Und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.

Der Vorgesetzte reagierte unfreundlich: „Das ist ihm scheißegal, hat er gesagt. Was ich bin, das interessiert ihn nicht.“
Thomas Stöckl

Zwei Tage bevor er von seinem Chef ins Büro zitiert und gekündigt wurde, sprach er mit Robert Vielnascher. Vielnascher ist Gewerkschafter – Sekretär der Bezirksstelle der Gewerkschaft Bau-Holz in Mistelbach. 12 Tage später, am 27. September, sollte eine Betriebsversammlung einberufen werden. Dabei bespricht man, wie die Wahl für den Betriebsrat abläuft. Ab Einberufung der Versammlung wäre Stöckl gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Gewesen. Jetzt steht er ohne Job da. Vielnascher kennt so etwas bereits: Unternehmen ohne Betriebsrat kündigen plötzlich Mitarbeiter:innen, die einen gründen wollen.

Der Gewerkschafter rät Stöckl: Tu, als wäre nichts gewesen. Die Kündigung hat er schließlich nicht akzeptiert. Er solle am Montag wie am Start jeder Arbeitswoche im Betrieb auf der Matte stehen und zu arbeiten beginnen. „Wie ich dann dort aufgeschlagen bin, sollte ich meine Arbeitskleidung abgeben. Und dann habe ich Hausverbot bekommen“, sagt Stöckl. „Ich habe meinen Chef dann mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass ich arbeitsbereit bin und auf Arbeit warte.“ Der habe, gelinde gesagt, unfreundlich reagiert: „Das ist ihm scheißegal, hat er gesagt. Was ich bin, das interessiert ihn nicht“, schildert es Stöckl. Er solle das Gebäude verlassen, habe ihn der Servicestellenleiter aufgefordert.

Für Stöckl ist klar: Es war natürlich wegen des Betriebsrats

Und das war’s. Stöckl ging. Das Wort „Betriebsratsgründung“ sei vonseiten der Geschäftsführung an keinem der zwei Arbeitstage gefallen. Am Freitag nicht und am Montag auch nicht. „Er hat vehement abgestritten, dass die Kündigung damit zu tun hat“, sagt Stöckl. Der Vorgesetzte behauptete, nie etwas davon gehört zu haben, dass Stöckl einen Betriebsrat plante. Aber für Stöckl ist klar: Es war natürlich wegen des Betriebsrats. So sieht das auch Gewerkschafter Vielnascher. Er rief nach der Kündigung den Servicestellenleiter an.

„Da habe ich ihm die rechtliche Sachlage geschildert“, sagt er zu MOMENT.at. Etwa, dass die Betriebsleitung nicht schon vorher informiert werden muss, wenn Mitarbeiter:innen einen Betriebsrat gründen wollen und deshalb zur Gewerkschaft gehen. Und: „Sobald er mit uns Kontakt aufnimmt und wir anfangen, die notwendigen Fristen festzuhalten, ist er geschützt vor einer Kündigung“, sagt Vielnascher.

Stöckl sitzt in einem Besprechungszimmer in der Zentrale des ÖGB in Wien. Für das Gespräch mit MOMENT.at ist er aus seinem Wohnort Münichsthal im Weinviertel angereist – in einer Fahrgemeinschaft mit Vielnascher. Den kennt der heute 33-Jährige schon seit seiner Ausbildung zum Maler und Lackierer. „Der hat sich in meiner Zeit in der Berufsschule eingebrannt“, sagt Stöckl. Vielnascher habe ihm schon damals viele Infos gegeben, „die ich bis heute mitgenommen habe“. Doch bei aller Sympathie: In den vergangenen Tagen haben sich beide häufiger gesehen, als ihnen lieb sein kann.

Wegen des Rauswurfs, die aus Sicht der Gewerkschaft eine Motivkündigung ist. Und weil Stöckl den Betriebsrat aufstellen wollte. Stöckl betrat hier Neuland, in doppelter Hinsicht: Er selbst hat so etwas noch nie gemacht, auch in seinen früheren Jobs nicht. Und: Es wäre der erste Betriebsrat im gesamten Unternehmen GL-Spezialverglasung. Mitarbeiter, die bereits länger dabei sind, hätten ihm berichtet, dass die Firma Betriebsräte nie akzeptiert habe. Und so soll es aus Sicht der Firma offenbar auch bleiben.

Millionengeschäfte mit ÖBB und Wiener Linien

GL-Spezialverglasung? Der Firmenname ist wohl den Wenigsten hierzulande ein Begriff. Aber viele Menschen, die in Wien Straßenbahn fahren oder in Österreich in Zügen sitzen, schauen täglich durch Ihre Produkte. Die Firma stellt Scheiben für Schienenfahrzeuge her und baut sie ein. „Gibt es eine kaputte Frontscheibe oder Seitenscheibe, laden wir die in unserem Stammlager ein und fahren in deren Betriebsstätten. Die Scheibe wird getauscht und gut“, sagt Stöckl.

Die größten Kundinnen dabei sind die ÖBB und die Wiener Linien. In den vergangenen Jahren zog GL-Spezialverglasung zahlreiche lukrative Aufträge an Land: Laut der Datenbank offenevergaben.at zahlten die ÖBB mehr als 2,3 Millionen Euro für fünf Aufträge. Die Wiener Linien vergaben an GL-Spezialverglasung einen Auftrag über “Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen”. Das Volumen: 1,4 Millionen Euro. Zu einem ähnlich lautenden zweiten Auftrag liegen keine Zahlen vor.

Lieferanten sind verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten – insbesondere arbeitsrechtliche.
ÖBB-Sprecherin Gabi Zornig

Beide Transportunternehmen gehören der öffentlichen Hand. MOMENT.at kontaktiert sie und schildert den Fall. Wir wollen von ÖBB und Wiener Linien wissen: Ist es mit ihren Richtlinien vereinbar, eine Firma zu beauftragen, die mutmaßlich aktiv gegen Betriebsräte vorgeht und Mitarbeiter:innen deswegen kündigt? Und was werden sie tun, sollte sich dieser Verdacht hier bestätigen?

„Ein vermuteter Verstoß gegen arbeitsrechtliche Regelungen, würde bei nachweislichem Vorliegen die entsprechenden juristischen Konsequenzen nach sich ziehen“, sagt ÖBB-Pressechefin Gabi Zornig zu MOMENT.at. Lieferanten der ÖBB seien vertraglich verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten – „insbesondere arbeitsrechtliche“, betont Zornig. Von den Wiener Linien heißt es: „Wir stehen für gute Arbeitsbedingungen ein und erwarten diese auch von unseren Vertragspartner*innen.“ Das sei „natürlich auch in den Verträgen verankert“, sagt Pressesprecherin Katharina Steinwendtner zu MOMENT.at.

Es könnte also ungemütlich werden für GL-Spezialverglasung. Die Firma hat Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz und beschäftigt insgesamt rund 160 Mitarbeiter:innen. „In Österreich sind es zehn Monteure plus zwei Servicestellenleiter“, sagt Stöckl. Bis zum 15. September waren es noch elf Monteure. Stöckl hat sich selber schon herausgestrichen aus der Liste.

Stöckl merkte: Es läuft nicht rund mit dem Vorgesetzten

Vor etwas mehr als einem Jahr fing er an, am Standort in Großebersdorf zu arbeiten. Er machte eine Zusatzausbildung zum Klebepraktiker. Mit der Arbeit war er zufrieden. Schnell fiel ihm aber auf, dass nicht alles rund lief mit dem Betriebsleiter. Langjährige Mitarbeiter berichteten Stöckl etwa von seltsamen Regelungen für freie Tage und Urlaube oder bei den Stundenaufzeichnungen.

Das sei auch passiert, „weil er von Arbeitsrecht keine Ahnung hat”, sagt Stöckl. „Aber er ist damit gut durchgekommen, weil es nie jemanden gab, der gesagt hat: Aus, dagegen muss man sich wehren.“ Stöckl sei da anders gestrickt: „Wenn mir etwas nicht passt, dann haue ich auf den Tisch“, sagt er. Er habe zunächst Mitarbeitern geholfen, die Gehaltsabrechnungen zu prüfen.

Bald nach seinem Start im Betrieb zitierte der Chef ihn ins Büro. Stöckl hatte freiwillig einen Auftrag übernommen, der eigentlich nicht sein Fachbereich ist: Bodenlegearbeiten. Der Vorgesetzte sei mit dem Ergebnis nicht zufrieden gewesen „und haben mich dementsprechend zur Sau gemacht“, sagt er. Sein erster Gedanke danach: „Wir brauchen einen Schutzschild oder Mechanismus, damit so etwas nicht mehr passiert.“ Stöckl habe den Geschäftsleiter aus Deutschland zum Gespräch nach Österreich berufen. Der sei auch gekommen. „Diese groben menschlichen Schnitzer waren ab dem Zeitpunkt vorbei.“

Doch für ihn und die Kollegen war klar: Wir brauchen einen Betriebsrat. Und Thomas soll das machen. „Sie haben gesehen: Okay, der bewegt was für uns. Es war unausgesprochen klar, wenn es zu einer Wahl des Betriebsrats kommt, dann werde ich das.“ Stöckl weiß auch noch das exakte Datum, an dem alle Mitarbeiter darüber informiert worden seien. „Das erste Gespräch war am 23. Jänner 2023. Das steht also bald zehn Monate im Raum.“

Er weiht den Chef-Stellvertreter ein: Stunden später die Kündigung

Wer zunächst nicht eingeweiht wurde, und das aus gutem Grund: Der Servicestellenleiter und dessen Stellvertreter. Letzteren habe Stöckl am 14. September informiert. „12 Stunden darauf hatte ich die Kündigung“, sagt Stöckl. Er zuckt mit den Schultern und schmunzelt. Da kann sich jetzt jede:r seinen eigenen Reim drauf machen, soll das wohl heißen.

Die deutsche Unternehmensleitung reagierte auch schnell: Am 19. September, da war Stöckl gerade einen Werktag lang nicht mehr dabei, sei der Gesamt-Betriebsleiter aus Norddeutschland nach Großebersdorf gekommen. „Um den Mitarbeitern klarzumachen, dass es keine weiteren Versuche geben darf, einen Betriebsrat zu gründen“, berichtet Stöckl, was ihm die Kollegen danach erzählten. Das werde vom Unternehmen nicht gewünscht und sei auch schlecht für die Belegschaft.

Habe nie erlebt, dass ein Unternehmen zur AK geht und sagt: Schaut, ich habe einen Fehler gemacht.
Rudolf Silvan, Gewerkschaft Bau-Holz

Der Gegenvorschlag des Chefs: Die Mitarbeiter sollten zukünftig alles aufschreiben, was ihnen so am Herzen liegt und es beim Vorgesetzten abgeben. Tauchen Probleme auf, werde der dann selbst zur Arbeiterkammer gehen und das dort abklären. Klingt absurd. „Das ist ein Blödsinn“, sagt Rudolf Silvan. Er ist stellvertretender Geschäftsführer des Österreichischen Gewerkschaftsbunds in Niederösterreich und SPÖ-Nationalratsabgeordneter. Beim Gespräch mit Stöckl und Vielnascher ist er auch dabei. „Ich habe noch nie erlebt, dass ein Unternehmen die Beschwerden sammelt und dann zur AK geht und sagt: Schaut’s mal, ich habe einen Fehler gemacht“, sagt er zu MOMENT.at.

Wie zahlreiche Unternehmen noch heute mit Mitarbeiter:innen umgehen, die einen Betriebsrat gründen wollen, da fühlt er sich in der Zeit zurückversetzt. „Es ist genau wie vor 50 Jahren. Betriebsrat, betriebliche Mitbestimmung – für viele Firmen ist das noch immer ein rotes Tuch“, sagt er. Probiere das jemand, käme von Vorgesetzten häufig eine Art Angstreaktion: „Das ist mein Unternehmen und da rede nur ich und braucht mir keiner mitreden“, sagt Silvan. Der deutsche Leiter von GL-Spezialverglasung sei für ihn „die betriebsinterne Wirtschaftskammer. Für den sind die Interessen der Arbeitnehmer:innen nachrangig.“

Der deutsche Betriebsleiter kommt – mit zwei Anwälten

Silvan hat seine Hebel in Bewegung gesetzt. Er habe das Unternehmen kontaktiert und zum Gespräch gebeten. Zum Zeitpunkt des Interviews geht es Stöckl schließlich darum, in den Betrieb zurückzukehren und den Betriebsrat auf die Beine zu stellen. Am Mittwoch vergangener Woche kam der Betriebsleiter aus Deutschland – im Schlepptau hatte er zwei Anwälte. Stöckl und Vielnascher waren beim Gespräch im Parlamentsklub der SPÖ auch dabei. Obwohl: Ein echtes Gespräch sei das nicht gewesen, berichtet Silvan. “Der Betriebsleiter hat gar nichts gesagt, nur einer der Anwälte”, sagt Silvan.

Der gab zu Protokoll: GL-Spezialverglasung habe überhaupt kein Problem mit einem Betriebsrat und sie würden das nie blockieren. Jede:r im Unternehmen könnte einen gründen, “nur nicht Herr Stöckl”. So habe es der Anwalt formuliert, berichtet Silvan. Und: Eine Wiedereinstellung des ehemaligen Mitarbeiters werde schwierig. Silvans Erfahrung aus ähnlichen Fällen: „Oft kommt ein Vergleich raus. Die Betriebe bieten Abschlagszahlungen an“, sagt er. „Es ist noch nie jemand zurückgekommen ins Unternehmen. Aber vielleicht ist er ja der erste, wenn er standhaft bleibt“, sagt Silvan und blickt Thomas Stöckl an.

Gegenüber MOMENT.at äußert sich das Unternehmen nicht. Unmittelbar nach dem Gespräch mit Stöckl versenden wir ein E-Mail mit einem Fragenkatalog. GL-Spezialverglasung soll die Chance erhalten, den Fall aus der eigenen Sicht zu schildern. Wir schicken den Fragenkatalog ein zweites Mal und rufen am Firmensitz in Halstenbek bei Hamburg an. Eine Mitarbeiterin stellt ein Gespräch mit dem deutschen Betriebsleiter in Aussicht. Bis Redaktionsschluss kommt kein Rückruf. Auch der Servicestellenleiter in Österreich meldet sich nicht.

Die Kündigung kann nicht halten. Der Zusammenhang mit der Betriebsversammlung ist zu naheliegend.
Anwalt Dieter Kieslinger

Ebenfalls auf Antworten wartet Dieter Kieslinger. Er ist Anwalt, spezialisiert unter anderem auf Arbeitsrecht. Thomas Stöckl ist sein Mandant. „Die Kündigung kann nicht halten“, sagt er zu MOMENT.at. Kieslinger hat mit Datum des 25. September eine Klage gegen die Kündigung am Landesgericht Korneuburg eingereicht. Sie soll für rechtsunwirksam erklärt werden. Der vierseitige Schriftsatz liegt MOMENT.at vor. Ein Gerichtssprecher bestätigt MOMENT.at, dass die Klage eingelangt ist. Bei GL-Spezialverglasung ist sie noch nicht eingetroffen. Die Firma hat sich noch nicht dazu geäußert. „Das ist normal, das dauert immer ein bisschen“, heißt es vom Landesgericht Korneuburg.

Anwalt Kieslinger erklärt, warum Stöckl gute Chancen hat, einen möglichen Prozess zu gewinnen: „Es geht dabei nicht darum, zweifelsfrei zu beweisen, dass es so war.“ Stöckl brauche etwa nicht belegen, dass der Vorgesetzte wörtlich gesagt hat, er habe ihm wegen des Betriebsrats gekündigt. „Wichtig ist einzig, das glaubhaft zu machen.“ Für Kieslinger stehe das außer Frage. „Der zeitliche Zusammenhang mit der Vorbereitung der Betriebsversammlung ist zu naheliegend.“

GL-Spezialverglasung könnte Prozess verlieren – und trotzdem gewinnen

Ein möglicher Prozess könnte sich lange hinziehen. Am 5. Dezember dieses Jahres sollen sich beide Parteien erstmals vor Gericht sehen. Da soll aber nur besprochen werden, wie der Prozess laufen soll und welche Zeug:innen aussagen sollen. Wann es dann wirklich losgeht? Wohl eher nicht mehr in diesem Jahr. So viel Geduld kann man von einem wie Thomas Stöckl kaum erwarten. Sehr wahrscheinlich wird er bis dahin einen anderen Job gefunden haben, möglichst in einem Unternehmen, das Betriebsräte nicht als Gegner:innen sieht.

Seine Arbeit als Betriebsrat hat Stöckl sich so vorgestellt: „Aus meiner Sicht hätte das ein Miteinander sein sollen, und kein Gegeneinander.“ GL-Spezialverglasung sieht das offensichtlich ganz anders. Bitter schmeckt: Sollte Stöckl tatsächlich gehen – und dafür möglicherweise noch eine Abfindung erhalten –, hätten sie trotzdem gewonnen. Denn einen Betriebsrat gibt es dort weiterhin nicht. Die verbliebenen Mitarbeiter bei GL-Spezialverglasung in Großebersdorf dürften sich hüten. Angesichts von Stöckls Schicksal: Wer kann es ihnen verübeln?

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